Strategie Abfindung

Ein Angestellter arbeitet seit 3 und 3 Monaten für ein US Unternehmen, er ist in UK angestellt und erbringt seine Arbeistleistung zu 100% in D. In seinem Vertrag wird deutsches Recht expilizit genannt. Es gibt keinen offensichtlichen Kündigungsgrund, Unternehmen stellt monatlich c.a. 20 Leute ein, keine Verfehlungen des MA, es wurden nie Ziele oder Review Gespräche geführt, der MA erhielt vor 3 Monaten eine Gehaltserhöhung.

Die Firma kündigt ihm per Telefon, man sagt, der CEO wolle ihn feuern, der MA solle seine Sicht der Dinge in Forderungen für einen Auflösungsvertrag nennen.

Er stellt folgende Rechnung auf:

  1. im 4ten Jahren beschäftigt, 1 Monatsgehalt (MG) pro Jahr = 4 MG

  2. Kündigungsfrist ein Monat zum Monatsende, also 2 MG.

  3. er war gezwungen einen privaten Mobilfunkvertrag abzuschliessen, um diesen dann monatlich der Firma in Rechnung zu stellen, der Vertrag läuft noch 1 Jahr, Kosten 1.000€/Jahr , also will er 2.000€ brutto

  4. Bei Auflösungsvertrag eine ALG Sperre von 3 Monaten a`2.000 netto sind nochmal c.a. 12.000€ brutto

  5. 20 Urlaubstage = 1MG

So kommt er auf eine Forderung von 7 MG + 14.000€.

Zusätzlich nennt er folgende Punkte, die in einer Abfindungsforderung resultieren.

  1. Er wurde von einem Wettbewerber abgeworben, bei dem er dann gekündigt hat, zu dieser Zeit befand er sich im Trennungsjahr von seiner Ehefrau, er hat vom neuen UN dasselbe Bruttogehalt und denselben Bonus gefordert, da er wusste, das er seiner Frau beim Unterhalt ausgleichspflichtig ist, wenn er weniger verdient. Dieser Bonus wurde mündlich zugesichert, im Vertrag stand aber nur, dass bereits vor Arbeitsantritt einen Bonusplan erhält. Im jetzt vierten Jahr hatte er nicht einen Bonusplan. Daher fordert er in der Abfinundung den Bonus.

  2. Vertraglich wurde ihm zugesichert, dass der AG eine Lebensversicherung abschliesst bei Vertragsbeginn, dies ist nie passiert.

  3. Vertraglich wurde eine monatliche Zahlung in einen Pension Fund zugesichert, er erhielt den Betrag aber brutto auf sein Monatsgehalt, musst diesen also voll versteuern.

  4. Der AN ist 30% schwerbehindert und hat bereits eine Gleichstellung beantragt, eine Kündigung müsste also über das Integreationsamt.

Welche Abfinung ist für den AN realistisch?

Welche der Punkte sind valide um eine höhere Abfindung zu erzielen?

Vielen Dank.

Hallo, also ich muss sagen, daß ist leider der erste Sachverhalt zu dem ich gar nichts sagen kann. Das ganze ist zu komplex und enthält mit Sicherheit viel zu viele gesetzliche Aspekte die man beachten muss. Daher rate ich dem Angestellten dringend einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen.

Viel Glück, mikmona

Grundsätzlich: Nichts ist unmöglich - alles ist Verhandlungssache. Doch der Arbeitgeber ist kein Samariter, also steht für ihn nicht die Frage: was kann ich dem AN alles Gutes tun, sondern wie komme ich am günstigsten aus dem Vertrag. Er kalkuliert, dass der AN gegen die Kündigung klagt. Dann stellt sich für ihn die Frage: Was kostet ein gerichtlicher Vergleich oder eventuell ein Urteil? Im Umkehrschluss muss also Deine Frage lauten: Was kannst Du vor Gericht durchsetzen. Dabei orientiert sich das Gericht in den meisten Fällen an der Regelabfindung des Kündigungsschutzgesetzes - siehe http://www.gesetze-ganz-einfach.de/kschg/kschg1a.htm

Ich habe keine Antworten.

Hallo,

für die Erstellung von Antworten auf Prüfungsfragen fehlt mir die Kenntnis.

Gruß

Klaus

hallo,

leider nein, trotzdem danke

ACHTUNG BÖSE FALLE!
Dein Arbeitgeber versucht dich reinzulegen! Unterschreiben auf keinen Fall einen Auflösungsvertrag.
Mal davon abgesehen, dass eine telefonische Kündigung nach deutschem Recht keine Wirksamkeit hat und du somit immer noch ungekündigt bist, versuchen die dir grade einen Auflösungsvertrag aufzuschwatzen. Mit einem Auflösungsvertrag stehst du gegenüber der Arbeitsagentur genauso da wie jemand, der selbst kündigt. Hast also eine Sperrfrist UND evtl. auszuzahlendes Arbeitslosengeld wird mit der Abfindung verrechnet!
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung in Höhe von 1 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr hat nur, wer betriebsbedingt gekündigt wird. Das ist dann einer außerfristliche Kündigung aus betrieblichen Gründen. Weitere gesetzliche Kündigungen sind die ordentliche Kündigung, also fristgerecht gemäß den vertraglich vereinbarten Fristen oder eine außerfristliche Kündigung aus persönlichen Gründen. DAs ist alles, was in deiner Person begründet ist, also die üblichen Sachen wie Diebstahl, dauerndes zu spät kommen trotz Abmahnung usw.
Generell kannst du alles als Abfindung frei verhandeln, was du möchtest. Ich selbst wurde betriebsbedingt gekündigt und habe eine deutlich höhere Abfindung ausgehandelt als die gesetzliche. Ich rate dir aber zu einem Anwalt. Es gibt so viele Fallen und nur bei wenigen Situationen des Lebens ist ein Anwalt unverzichtbar - Kündigung ist auf jeden Fall einer.

Gruß
Ally

Hallo,

das Thema ist zu komplex und werde ich Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, weil sonst besteht die Gefahr dass Sie größe Nachteile leiden erleiden müssen.

Gruß
Marinel

Ich würde alle aufgeführten Punkte ins Feld führen. Abstriche machen kann man immer noch.
Immer im Hintergrund behalten: So wie der Sachverhalt geschildert ist, hat der AG keinen Kündigungsgrund; er kann daher nur über den Auflösungsvertrag gehen - und das kostet!!! Daher volle Kanne mit den Forderungen. Entweder der AG verliert dabei die Lust an der Auflösung oder die Auflösung ist ihm so wichtig, dass er auf die Forderungen eingeht. In der Diskussion muss man dem AG nur klar machen, dass er keinen Kündigungsgrund hat und daher das Arbeitsverhältnis fortbesteht oder er eben die „horrende“ Abfindung bezahlt.
Wegen der Sperrzeit bei der Arbeitsagentur würde ich vorher mit dem Integrationsamt sprechen (auch in dieser Hinsicht sieht eine Kündigung durch den AG schlecht aus). Wenn das Integrationsamt aber einer Auflösung zustimmt, dann dürfte die Sperrzeit weg sein ( so war jedenfalls unsere Praxis).
Mit dieser Kenntnis im Rücken würde ich dem „Auflösungsgespräch“ gelassen entgegensehen.
Viel Erfolg
Robby1

Ein Anspruch auf eine Abfindungshöhe gibt es nicht. Wenn der Mitarbeiter nicht gekündigt werden möchte und/oder sie für ungerechtfertigt hält, muß er klagen.

Die Gerichte geben in etwa 0.5 Monatsgehälter/Beschäftigungsjahr und evtl. Schadensersatz als Anhalt bei einer ungerechtfertigten Kündigung. Einen Anspruch gibt es hierfür aber nicht.

Vielleicht wären bei einem Aufhebungsvertrag o.g Basis realistisch, dann würde aber ggfs die schon erwähnte Sperre des Arbeitsamtes greifen. Aber das ist alles nur Spekulation!

Hallo,
mein Mann kann Ihre Fragen leider nicht beantworten, er befindet sich z.Zt. in Italien.
Sorry
Ingrid Kühn

Vielen Dank.

Was denken Sie darüber, dass der AN telefonisch mitgeteilt bekommt, dass die Firma ihm kündigen will, sich daraufhin aber mehr als eine Woche lang niemand mehr meldet?

Ist das rechtlich ok?

Hallo,

grundsätzlich kann ich nur zu einem Anwalt für Arbeitsrecht raten, da hier sich erstmals die Frage stellt, ob der Arbeitnehmer überhaupt auf die Stelle verzichten will. Gerade US Unternehmen nehmen das nicht so ernst.

Ansonsten werden bei dem Angebot ja auch nur die enstehenden Kosten und Verluste abgedeckt, aber nicht das zum Beispiel nach der Sperre eine Arbeitslosigkeit droht oder eine schlechter bezahlte Stelle.

In Deutschland hat nur eine schriftliche Kündigung eine rechtliche Relevanz, selbst wenn einem mündlich unter Zeugen gekündigt wird, muss für die Rechtswirksamkeit die schriftliche nachgereicht werden. Diese muss einer gewissen Form genügen, also Formalien wie ein Datum, kündigung zum, was für eine Kündigung (ordentlich, außerordentlich, fristgerecht, betriebsbedingt) enthalten. Sie muss unterschrieben sein usw. und natürlich entweder persönlich unter Zeugen oder per Einschreiben zugestellt werden. Wenn mir einer am Telefon kündigen würde, dann würde ich brav am nächsten und jeden darauffolgenden Tag zur Arbeit erscheinen. Denn sobald ein Arbeitnehmer in den Betrieb kommt und dort arbeitet, gilt ein stillschweigend zustande gekommener Arbeitsvertrag. Kündigt mir also am Freitag Abend mein wütender Chef brüllend in seinem Büro und ich komme am Montag zur Arbeit und mir wird der Zutritt nicht verwehrt, dann hat sich das. Geh arbeiten, tu so als wäre nichts, dir ist nicht wirklich gekündigt worden, solange das nicht schriftlich erfolgt. Aber such dir was neues :wink:

Gruß
ally

Hallo FFMcode:

Das hat nichts mit Arbeitsrecht zu tun.
Muß leider passen.

Mit freundlichen Grüßen J.V.

Leider kann ich diese Frage nicht beantworten