Sträucher-Überhang an der Grundstückgrenze

Grundstückgrenze in Nordrhein-Westfalen. Sträucher von meinem Grundstück wachsen über die Grundstückgrenze (aber keine Wurzeln). Alle Sträucher sind älter als 10 Jahre. Wegen meinem Interesse an guter Nachbarschaft habe ich jahrelang den Überhang regelmäßig abgeschnitten. Nach einer Beleidigung möchte ich das nun nicht mehr.Ich habe nichts gegen den Abschnitt, aber… Muss ich es tun?

Das ist eindeutig eine rechtliche Frage.
Die können und dürfen wir hier so nicht beantworten.
Stelle die bitte „Neutral“ im passenden „Recht“-Forum.

Z.B.: Für wen besteht die Verpflichtung und ggf Zugangsberechtigung zum Heckenschnitt auf Nachbar-Grenze?

Hier wird die Frage wohl zeitnah von der Moderation gelöscht werden.

Hallo!

nein, muss man nicht.

Aber…
man muss es nach Aufforderung und Fristverstreichen ggf. bezahlen ,wenn der Nachbar einen Gärtner bestellt der das für ihn macht.!

Es muss aber auch von dem Überhang eine objektive Störung des Nachbargrundstückes einhergehen, also der Nachbar kann sein Grundstück nicht so nutzen wie gewünscht weil der Bewuchs überwuchert. Im Zweifel muss das ein Gutachter des Gerichtes bewerten.

Unter Nachbarn muss man doch auskommen. Am besten und kostengünstigsten wird der Eigenschnitt sein.

MfG
duck313