Hallo!
Angenommen, jemand möchte eine Demonstration gegen Drogen veranstalten, darf er sich dann in seiner gewünschten Stadt jede beliebige Strecke und Uhrzeit aussuchen (vorausgesetzt, er meldet dies entsprechend bei der Polizei/Versammlungsbehörde an)?
Grüße,
Matthias
Hallo,
grundsätzlich schon. Allerings kann die zuständige Behörde die Durchführung der Versammlung gem. § 15 VersG von Auflagen abhängig machen und hierzu zählen in der Regel auch Ort und Zeit der Demonstration.
Gruß
Dea
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Dea!
Danke schon mal für die Hilfe.
Noch eine Frage: Wer haftet für Schäden einer Demo? Ich denke da spontan an Anwohner, die gleich die komplette Neugestaltung ihres Gartens in Rechnung stellen, weil vielleicht 1-2 Demonstrationsteilnehmer ihre Blumen zertrampelt haben. Die dutzenden Demos, die hier pro Monat durch die Stadt ziehen, werden sicher nicht alle von einer (je nach Teilnehmerzahl sündhaft teuren) Veranstalterhaftpflicht abgesichert sein. Wodurch sollte der Demoleiter diese auch finanzieren?
Es geht de facto um eine friedliche Demonstration gegen Drogen bzw. für eine verstärkte Drogenprävention.
Grüße, Matthias
Hi
Noch eine Frage: Wer haftet für Schäden einer Demo?
Da das Versammlungsgesetz keine besonderen Vorschriften für eine zivilrechtliche Haftung von „durch eine Demonstration“ verursachte Schäden enthält, bleibt es bei der allgemeinen zivilrechtlichen Haftung. Das bedeuetet: Es haftet, wer den Schaden verursacht hat.
Ich denke
da spontan an Anwohner, die gleich die komplette Neugestaltung
ihres Gartens in Rechnung stellen, weil vielleicht 1-2
Demonstrationsteilnehmer ihre Blumen zertrampelt haben.
Warum ist es eigentlich so unmöglich, einfach mal nur eine allgemeine Rechtsfrage zu stellen…
Gruß
Dea