Hallo,
weiß jemand, wie die Schulämter in Hessen die Strecken zwischen dem Wohnort und der Schule messen (müssen)? Ich habe eine Ablehnung der Beförderungskosten bekommen, weil die Schule angeblich weniger als 3 Km Wegstrecke entfernt liegt. Map24 rechnet aber 3,7 Km für die kürzeste Strecke.
Danke für eine Antwort dotzemer
Hallo,
erstmal Grundsätzliches:
" Nach § 161 des Hessischen Schulgesetzes ist die Schülerbeförderung eine Pflichtaufgabe der kreisfreien Städte, der Landkreise und der kreisangehörigen Gemeinden, soweit diese Schulträger sind. Nach dem Gesetz ist eine Beförderung zur Schule dann notwendig, wenn die kürzeste Wegstrecke zwischen Wohnung und Schule für Schülerinnen und Schüler der Grundschule mehr als zwei Kilometer und für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe mehr als drei Kilometer beträgt. Die Träger der Schülerbeförderung müssen über die Beförderungsart entscheiden. Bei dieser Entscheidung sind die zumutbaren Bedingungen, die Interessen des Gesamtverkehrs und der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Vorrangig haben die Schülerinnen und Schüler öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Ist dies nicht möglich oder nicht zumutbar, können Schulbusse eingesetzt werden oder die Kosten für die Benutzung privater Pkw erstattet werden, wenn der Einsatz eines Schulbusses wirtschaftlich nicht vertretbar ist."
steht hier:
http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Inter…
Auszug aus §162:
(2) Eine Beförderung ist notwendig, wenn die kürzeste Wegstrecke zwischen Wohnung und Schule sowie zwischen Wohnung oder Schule und einem sonstigen Ort, an dem regelmäßig lehrplanmäßiger Unterricht erteilt wird, für Schülerinnen und Schüler der Grundschule mehr als zwei Kilometer und für Schülerinnen und Schüler ab der fünften Jahrgangsstufe mehr als drei Kilometer beträgt. Unabhängig von der Entfernung kann die Beförderung als notwendig anerkannt werden, wenn der Schulweg eine besondere Gefahr für die Sicherheit und die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler bedeutet
Mit anderen Worten, da steht nichts darüber, wie der Weg berechnet wird. Da aber speziell auf Gefahren beim Schulweg hingewiesen wird, würde ich davon ausgehen, dass Fußwege vorrangig berechnet werden, was Map24 oder eine dieser Internetsites nicht miteinkalkuliert. Wenn Fußwege eventuell kürzer sein könnten, würde ich mal mit einem Fahrrad mit Kilometermesser entlang fahren. Wenn du Fußwege ausschließen kannst, bzw. auch die anderweitige Messung mehr als 3km gebracht hat (bitte beachten: 3km zählt für Kinder ab der 5., für Grundschüle zählen 2km), würde ich mich bei der Kreis- oder Stadtverwaltung (je nachdem, wer dort zuständig ist) und GLEICHZEITIG beim zuständigen Staatlichen Schulamt informieren und gegebenenfalls Druck machen.
Gruß
Elke
§161 Hess. Schulgesetz ist ja bekannt
Danke Elke für Deine Antwort,
der Wortlaut des § ist mir ja bekannt. Meine Frage bezieht sich auf die Art der Festlegung der Strecke, weil die, wie Du ja auch bemerkt hast, im Gesetz nicht vorgegeben ist. Um das deutlich zu machen, vielleicht die Messmethoden, die mir so einfallen:
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Kürzeste Strecke für einen Fußgänger abgehen
Da diese auch durch Wohngebiete, Kleingärten und andere, für Kfz nicht erlaubte Gebiete gehen können, kann das gut die kürzeste Wegstrecke sein.
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Mit dem Fahrrad abfahren
Hierbei können auch Wege genutzt werden, die nicht mit dem Kfz zu befahren sind. Sicher evtl. kürzer als Kfz aber potentiell länger als Fußweg.
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Mit dem Auto abfahren
Also hierbei kommt sicher die längste Strecke heraus. Da muss aber keiner messen, da man diese Information auch aus Map24 oder anderen Routenplanern bekommt.
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Entfernungstabellen nachschlagen
Haben die Ämter vielleicht eine Tabelle mit den Entfernungen, auf die sie zugreifen und die Daten ablesen?
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Messen der Luftlinie
Das kann eigentlich nicht sein, da das Gesetz die Wegstrecke und nicht die Entfernung nennt.
Also, wer-weiss-was?
dotzemer
Hallo,
der Wortlaut des § ist mir ja bekannt.
Wenn du das geschrieben hättest, hätte ich mir Arbeit gespart.
Meine Frage bezieht
sich auf die Art der Festlegung der Strecke, weil die, wie Du
ja auch bemerkt hast, im Gesetz nicht vorgegeben ist.
Dein Frage habe ich verstanden. Da es - wie jetzt eindeutig festgelegt - im Schulgesetz nicht vermerkt ist, hilft nur, was ich vorgeschlagen habe: sich nicht nur auf Map24 verlassen, Alternativen eventuell auch messen (wie geschrieben), und dann den Landkreis (bzw. den Träger der Schule, dort die Schulabteilung) und das zuständige Schulamt direkt fragen. Es hilft auch bei der Schulsekretärin zu fragen, da die sich nämlich als Verbindungsstelle um den Papierkram kümmert, kennt sie zumindest andere Schüler mit ähnlicher Adresse und hat deshalb Erfahrungswerte. Außerdem kennt sie die direkten Ansprechpartner im SSA und in der Kreis- oder Stadtverwaltung.
Gruß
Elke
Hallo,
leider kann ich zur eigentlichen Lösung wenig beitragen, aber:
wenn Du eine Strecke, du schreibst von Kleingartengebieten, nicht zumutbar ist, z.B. im Winter weil uneinsehbar, zu dunkel oder, oder … mach das auch sehr plausibel.
Es wird kaum verlangt werden können, dass Du jeden Tag Dein Kind zur Schule bringst.
So kann natürlich ein längerer Schulweg als der kürzeste herauskommen.
Viel Erfolg.
Gruß Volker
Hallo
Wie schon weiter unten gesagt wurde, muß der zu berücksichtigende Schulweg „zumutbar“ sein. Also nicht durch unübersichtliches Gelände oder über sog.„Schleichwege“ gehen.
Deie Feststellung der Wegelänge erfolgt durch das Vermessungsamt.
Jochen