nehmen wir mal an, es gilt wegen offensichtlicher straßenschäden eine geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, welches auch durch das entsprechende „30“ schild gekennzeichnet ist.
nun kommt ein kreuzungsbereich, dahinter die straße ist gerade frisch fertiggestellt, also eigentlich kein grund mehr für die 30.
es handelt sich um eine ortsausfahrt, aus entgegengesetzer richtung ist auch kein tempo 30 vorgegeben.
mehrere kreuzungsbereiche folgen, alle ohne erneuten hinweis
gehe ich recht in der annahme, dass trotzdem weiterhin die 30 zählen? man weiss ja nicht ob in den seitenstraßen auch ein streckenverbot oder 30 zone war, da ortsunkundig.
jedenfalls ist aus entgegenkommender richtung das 30 schild erst wieder im bereich der straßenschäden und nicht vorher, was halt zusätzlich verunsichert.
das meine ich ja auch, nur scheint es in dem besagten fall so zu sein, dass nach fertigstellung der neuen straße schlichtweg ein zeichen vergessen wurde.
wie gesagt: in entgegen gesetzter richtung fängt das 30 schild auch erst wieder da an, wo die straßenschäden sind.
an wen bei der stadt könnte man sich wenden um das in erfahrung zu bringen?
Nach einer Kreuzung muss immer ein neues Schild stehen, da der Einbiegende ja sonst keinen Hinweis auf eine Begrenzung hat. Also wieder freie Fahrt für alle!