Streckenverbot aufgehoben oder nicht?

hallo!

nehmen wir mal an, es gilt wegen offensichtlicher straßenschäden eine geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, welches auch durch das entsprechende „30“ schild gekennzeichnet ist.

nun kommt ein kreuzungsbereich, dahinter die straße ist gerade frisch fertiggestellt, also eigentlich kein grund mehr für die 30.
es handelt sich um eine ortsausfahrt, aus entgegengesetzer richtung ist auch kein tempo 30 vorgegeben.

mehrere kreuzungsbereiche folgen, alle ohne erneuten hinweis

gehe ich recht in der annahme, dass trotzdem weiterhin die 30 zählen? man weiss ja nicht ob in den seitenstraßen auch ein streckenverbot oder 30 zone war, da ortsunkundig.
jedenfalls ist aus entgegenkommender richtung das 30 schild erst wieder im bereich der straßenschäden und nicht vorher, was halt zusätzlich verunsichert.

wurde da vielleicht schlichtweg was vergessen?

vielen dank und viele grüße
whitby

die „30“ zählen so lange, bis sie aufgehoben werden

oder durch eine andere begrenzung „überschrieben“ werden

oder für die strecke, die ein entsprechendes zusatzschild angibt

oder bis der grund dafür nicht mehr gegeben ist (der grund wird auch auf einem zusatzschild angegeben)

habe ich was vergessen?

das meine ich ja auch, nur scheint es in dem besagten fall so zu sein, dass nach fertigstellung der neuen straße schlichtweg ein zeichen vergessen wurde.

wie gesagt: in entgegen gesetzter richtung fängt das 30 schild auch erst wieder da an, wo die straßenschäden sind.

an wen bei der stadt könnte man sich wenden um das in erfahrung zu bringen?

Hallo,

also ich dachte immer, dass eine Begrenzung immer nur bis zur nächsten Kreuzung gilt (mit Ausnahme der 30er-Zone).

Liege ich falsch?

Viele Grüße

Lumpi

ich seh das auch so:
nach der ersten Kreuzung müsste wieder ein „30“ Schild stehen damit das weiterhin gilt…

schaut mal hier
http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebu…

dort runter scrollen unter „schwierige fälle“

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also ich dachte immer, dass eine Begrenzung immer nur bis zur
nächsten Kreuzung gilt (mit Ausnahme der 30er-Zone).

fänd ich auch logisch und dachte ich auch lange zeit, aber…

Liege ich falsch?

…ja!

fahr das schild um - wird es wieder neu so aufgestellt, war es so gemeint :wink:

es handelt sich um eine ortsausfahrt, aus entgegengesetzer
richtung ist auch kein tempo 30 vorgegeben.

Ist das 30 Schild vor oder nach dem Ortsausgangsschild? Wenn es davor ist endet die Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Ortsausgangsschild.

Hallo,

imer wieder tholl, was das OLG Hamm für Blödheiten Perlen der
Weisheit produziert. Beinahe schon salomonisch.

was genau stört Dich denn an diesem Urteil?

Nebenbei, da steht ‚u.a.‘. Andere Gerichte sehen das also genauso.
Gruß
loderunner (ianal)

mehrere kreuzungsbereiche folgen, alle ohne erneuten hinweis
gehe ich recht in der annahme, dass trotzdem weiterhin die 30
zählen?

Wenn das 30-Schild ohne Zusatzschild montiert war, dann gilt es, bis es aufgehoben wird.

Sollte man jedoch geblitzt o.ä. werden, ist es nicht verboten, anzugeben, man sei an der letzten Kreuzung eingebogen und habe kein Schild gesehen.

Gruß
Paul

Nach einer Kreuzung muss immer ein neues Schild stehen, da der Einbiegende ja sonst keinen Hinweis auf eine Begrenzung hat. Also wieder freie Fahrt für alle!