Streetview - Unkenntlichmachung ?

Hallo Forum,

erst hiess es, man könne sein Haus/Grundstück „löschen“ lassen, also stellte man sich einfach einen schwarzen Balken imBIld an der entsprechenden Stelle vor. Jetzt heisst es
„Unkenntlichmachung“. Was nun, wenn es Leute gibt, denen die „Unkenntlichmachung“ nicht weit genug geht, sie die von google geänderten Bilddateien als nicht weit genug verfremdet empfinden.
Welche Möglichkeiten hätten diese Leute?

Danke,
irgendwieundsowieso

Moin,

Welche Möglichkeiten hätten diese Leute?

Anwalt nehmen, durch alle Instanzen klagen und ein Grundsatzurteil erzwingen.
Bis jetzt ist das, was Google mit der Möglichkeit der Unkenntlichmachung bietet, ein freiwilliges Entgegenkommen der Firma, verpflichtet ist sie dazu, was zumindest die momentane Rechtslage anbelangt, AFAIK nicht.

CU

Axel

Bis jetzt ist das, was Google mit der Möglichkeit der
Unkenntlichmachung bietet, ein freiwilliges Entgegenkommen der
Firma, verpflichtet ist sie dazu, was zumindest die momentane
Rechtslage anbelangt, AFAIK nicht.

Wenn dem so wäre - wieso dann klagen? Wenn es der Rechtslage entspricht, kann kein Gericht daran etwas ändern.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung

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Wenn dem so wäre - wieso dann klagen?

Feststellungsklage vielleicht?
Allerdings nicht die nach VwGO.

MFG Cleaner

Feststellungsklage vielleicht?

Verstehe nicht, was du sagen willst. Auch eine Feststellungsklage stellt nur die Rechtslage fest.

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Feststellungsklage vielleicht?

Verstehe nicht, was du sagen willst. Auch eine
Feststellungsklage stellt nur die Rechtslage fest.

Eben!
Die Rechtslage ist bislang eher unklar. Der Kläger begehrt nun die Feststellung, dass die Abbildung seines Hauses einen Eingriff darstellt.
Nun wäre die Möglichkeit eröffnet, sich auf dem Rechtsweg gegen die Ablichtung des Hauses zu richten.

MFG Cleaner

Ja, aber mein Vorredner sagte, die Rechtslage sei so, dass das alles erlaubt sei, und trotzdem hat er eine Klage vorgeschlagen. Das ist paradox.

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Ja, aber mein Vorredner sagte, die Rechtslage sei so, dass das
alles erlaubt sei,

Junger Mann, sagen Ihnen die Buchstaben „AFAIK“ etwas?

Ja, afaik ist das, was du geschrieben hast, paradox.

Du sagst: Rechtslage für Google

Wie kann eine Klage gegen Google dann Erfolg haben?

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Öööhm Loide,
das ist etwas zu hoch für mich… :wink:
WENN ich es richtig deute, ist der Tenor, dass man den Grad der Unkenntlichmachung den google für OK emfindet, akzeptieren muss?
Ich hätte aber gern eine schwarzen „censored“ - Balken… :wink:

Gruss,
irgendiwieundsowieso

WENN ich es richtig deute, ist der Tenor, dass man den Grad
der Unkenntlichmachung den google für OK emfindet, akzeptieren
muss?

Ja. Die Panoramafreiheit dürfte nämlich auch für Google gelten.

Ich habe dazu gar keine Meinung. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass, wenn man von der Zulässigkeit dieser Maßnahme ausgeht, eine Klage keinen Sinn ergibt.

Vermutlich wird es Rechtsstreits mit Google geben, wir werden dann ja sehen, was diese ergeben.