Streichen bei Auszug?

Hallo zusammen,

wir stehen kurz vorm Auszug aus unserer kernsanierten Fachwerkwohnung.
Laut Mietvertrag müssen wir streichen.
Bei unseren Wänden habdelt es sich um Lehmputzwände, die nur mit spezieller Farbe gestrichen werden dürfen.
Das ist soweit ja auch ok.

Wie wir nun heraus gefunden haben, waren die Wände bei unserem Einzug NICHT getrichen und nicht grundiert.
Das bedeutet für uns natürlich einen ziemlichen Mehraufwand.

Ist das rechtlich zulässig? Müssen wir diese Arbeiten auf unsere Kosten erledigen?

Ich bedanke mich für Eure Antworten!

Viele Grüße
Christine

Hallo,

zum Thema „Schönheitsreperaturen“ gab es in den letzten Jahren viele Urteile des Bundesgerichtshofs. Er hat viele Klauseln, welche in Mietverträgen stehen, für ungültig erklärt.

Es kommt sehr stark darauf an, was genau zu dem Thema in Eurem Mietvertrag steht. Ohne die genaue Formulierung zu kennen ist da nichts zu sagen.

Gruß
Frank

Was genau steht im Mietvertrag? Die Verpflichtung zur Endrenovierung bei Auszug? Renovierungsfristen während der Mietzeit? Eine Beschreibung des Abnutzungsgrades?

Ob vor dem Einzug renoviert wurde oder nicht, ist nicht von solch einer Bedeutung. Hier geht es erst einmal um die Formulierung im Mietvertrag und den tatsächlichen Abnutzungsgrad.

Wurde mit dem Vermieter schon darüber gesprochen?

Hallo Frank, hallo Heike,

Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Der Mietvertrag ist wasserdicht. Das habe ich schon geprüft.
Ich war mir nur nicht sicher, wie es ich verhält, wenn bei Einzug vorher NICHT getrichen war. Leider war das für den Laien bei Einzug nicht erkennbar und es hat sich erst „während des Wohnens“ gezeigt, dass die Wände quasi nackt sind. Der Putz rieselt permanent und bei dem kleinsten Stoß sind Macken drin.
D.h. wenn wir jetzt ausziehen, müssen wir einen Zustand herstellen, der so vorher nicht war. Durch den speziellen Aufbau der Wände kommen hier für eine 80m² Whg vermutlich mehr als 2000 € auf uns zu.

Also solltet ihr Urteile kennen, die solch einen Fall behandelt haben, wäre ich um eine Info dankbar!

Viele Grüße
Christine

Hallo!

Vorweg: ich bin kein Anwalt!

Wie wir nun heraus gefunden haben, waren die Wände bei
unserem Einzug NICHT getrichen und nicht grundiert.

Nach meiner Information ist es bei Auszug unerheblich, in welchem Zustand sich die Wohnung bei Einzug befand. Allenfalls vereinbart man üblicherweise eine unrenovierte Rückgabe, wenn man unrenoviert übernommen hat. Ausschlaggebend bei Auszug ist die Vereinbarung im Mietvertrag.

Allerdings gibt es ja mittlerweile Urteile dazu. Wenn Ihr Euch also an die vereinbarten Renovierungsfristen gehalten habt - soweit vereinbart - und sich die Wohnung bei Auszug in einem entspr. Zustand befindet ist Neustreichen bei Auszug u.U. nicht erforderlich, auch wenn es im Vertrag drin steht.

Eine ganz schwierige Kiste!
Ich empfehle dringend einen Fachanwalt für Mietrecht oder den Mieterverein zu kontaktieren!

Sorry, das ist eine Frage an die Rechtsabteilung und nicht an die Experten für Farbe.
Bitte mal an die Rechtsexperten weiterleiten.

Grüße

Frank von Natural-Farben.de

Es hängt davon ab, ob das vorher bei der Wohnungsübergabe vermerkt wurde, bzw. ob das bewusst vom Vermieter „vertuscht“ wurde. Sachlich habt ihr ja einen Vertrag unterschrieben, der evtl. auf falschen Tatsachen bestand??? Vielleicht ist der Vermieter kulant?

Hallo, wenn beim übergabeprotokoll, oder Mietvertrag der zustand „nicht renoviert“ oder nicht gestrichen protokolliert worden ist, muß nicht unbedingt gestrichen werden, auch starre Fristen für die renovierung sind unzulässig. ansonsten gilt, die wohnung darf nicht als renovierungsbedürftig anzusehen sein, da mann sonst davon ausgehen könnte das der Mieter nicht regelmäßig gestrichen hat. nicht gestrichen beim einzug bedeutet aber im regelfall, dass man beim auszug nicht streichen muß. Unbedingt den mietvertrag noch mal ausführlich lesen.

Grüsse michael

Hallo Schlaf,

ja, so sieht es der Vertrag vor, welcher ja von zwei Seiten ausgehandelt worden sein sollte. Diesen jetzt als unwirksam anzufechten, macht nunmehr keinen Sinn. Rechtlich sehe ich hier keinen Verstoß, es steht dem Vermieter frei, solches mit Mietern zu vereinbaren, wenn diese gegenzeichnen. Allerdings ist im Vertrag genau darauf zu achten, ob die Renovierungspflicht bei Auszug nicht etwa daran gekoppelt ist, ob die Wohnung bei Einzug neu renoviert war. Dies müsste dem Übergabeprotokoll bei Einzug zu entnehmen sein.

Was den Mehraufwand wegen des Untergrundes anbetrifft, so kann sicherlich mit dem Vermieter nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht werden: Etwa Beteiligung an den Materialkosten, wo ein Vermieter sich in der Regel nicht querstellt, wenn man betrachtet, dass die teuerste Variante die Bestellung des entsprechenden Gewerkes ist.

Na dann, viel Glück

Hallo zusammen,

vielen, vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Auch wenn der Tenor überall der selbe ist.
Vielleicht haben wir ja Glück und die Vermieter kommen uns etwas entgegen.

Viele Grüße
Christine

Hallo,

sorry, da kann ich auch nicht wirklich weiter helfen.
Aber ich denke, wenn es im Mietvertrag steht und Ihr den unterschrieben habt, kommt Ihr da wohl nicht dran vorbei.

Grüße

GabiHo

Hallo Christine,
sorry das ich erst so spät antworte, war aber beruflich viel unterwegs.
Zum thema: Wichtig vorweg, cih bin kein Anwalt und es besteht also auch keine Rechtsverbindlichkeit in meinen Aussagen!
Wichtig ist, wann wurde der Mietvertrag geschlossen. Dieser Punkt ist grundsätzlich immer wichtig, da im Jahr 2002 eine Änderung bei den Mietverträgen bezgl. der Renovierung getroffen wurde.Den Änderungen nach wird eine Wohnung nicht mehr renoviert übergeben, aber auch nicht übernommen. Macht ja auch Sinn, da sich die meisten sowieso alles so streichen,wie sie es gerne haben.
Zum 2. ist natürlich der Punkt, das die Wohnung nicht renoviert war, auch wichtig. Wenn das belegbar ist, dann würde ich die Renovierung ggf. per Anwalt verweigern.
Allerdings besteht auch nach dem geänderten Gestz nach wie vor eine gesetzliche Pflicht, di Wohnung imabstand von einigen jkahren im rahmen der Instandhaltung zu renovieren. Dafür ist wichtig, wielange ihr schon in der Wohnung wohnt.
All diese Dinge kannst du bei Google suchen und finden.
grundsätzlich empfehle ich, sich dem Mieterbund anzuschleissen. Der jahresbeitrag kostet noch nciht einmal 100 € und ihr habt dabei Gutachter, die ihr in Anspruch nehmen könnt und Rechtsbeistand. Solltet ihr für die nächste Wohnung in betracht ziehen.Die helfen wirklich in allen Belangen.

Das ist so speziell, darauf kann ich leider keine Auskunft geben.