Streichen bei Auszug aus Mietwohnung?

Doch die entlässt mich in sofern daraus, dass der VM - der
damit einverstanden war - weiss, dass dies kein
Vermietungshindernis darstellt und deswegen keinerlei
Beschwerden kommen.

Ja, das ist das Entscheidende. Wenn der VM einverstanden ist, kann man dem Nachmieter die Renovierung auch kostenfrei aufhalsen. :smile:

Gruß

osmodius

Es war noch nie korrekt, vertragliche Vereinbarungen nicht einzuhalten :smile:

Unwirksam wäre eine Schlußrenovierungsklausel, starre Fristenregelung oder einen Anstrich zu verlanegn, obwohl der bei kurzer Mietdauer nicht erforderlich ist.

Und das auch nur dann, wenn sie formularmäßig vereinbart wurden: Individuelle Regelungen, etwa im Übergabeprotokoll, wären verpflichtend und ggf. zu Lasten der Kaution eben doch durchzuführen :open_mouth:

G imager761