Doch die entlässt mich in sofern daraus, dass der VM - der
damit einverstanden war - weiss, dass dies kein
Vermietungshindernis darstellt und deswegen keinerlei
Beschwerden kommen.
Ja, das ist das Entscheidende. Wenn der VM einverstanden ist, kann man dem Nachmieter die Renovierung auch kostenfrei aufhalsen.
Es war noch nie korrekt, vertragliche Vereinbarungen nicht einzuhalten
Unwirksam wäre eine Schlußrenovierungsklausel, starre Fristenregelung oder einen Anstrich zu verlanegn, obwohl der bei kurzer Mietdauer nicht erforderlich ist.
Und das auch nur dann, wenn sie formularmäßig vereinbart wurden: Individuelle Regelungen, etwa im Übergabeprotokoll, wären verpflichtend und ggf. zu Lasten der Kaution eben doch durchzuführen