Meine Antwort ist sowohl kurz als auch aussagekräftig. Sie beantwortet genau die von dir gestellten Einzelfragen.
Wobei dein Ton doch etwas gewöhnungsbedürftig erscheint.
Ist es korrekt, dass man bei einem Wohnungsauszug NICHTS mehr
streichen muss!
Egal was im Mietvertrag steht.
Das kann man so nicht sagen, es kommt darauf an ob die verenbarten Klauseln zum Thema Schönheitsreparaturen wirksam oder unwirksam sind.
Siehe dazu BGH VIII ZR 52/06: http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/re…
Soeben bei meinem Anwalt angerufen!
Ist doch verlässlicher als wenn hier einfach jemand etwas
postet!
Man muss nicht mehr streichen!
Es kommt darauf an, was im Mietvertrag steht!
Bei ungültigen Klauseln und/oder man nur ganz kurz in der Wohnung gewohnt hat (und nur dann) muss man nicht mehr streichen.
Wenn es bei Kleinigkeiten schon so fragliche allgemeine Auskünfte gibt wie „man“ muss nicht mehr streichen (Möglicherweise trifft das in deinem speziellen Fall ja zu, in anderen aber nicht) dann sollte man den nicht mit was grossem beauftragen.
Das schlaueste wäre immer sich mit dem Nachmieter - sofern bekannt - abzusprechen um die anschliessenden Diskussionen vermeiden.
Ich hab meinem 300 Euro in die Hand gedrückt wenn er gleich selbser so streicht wie er will… bei der Anzahl wänder wars mir das wert und wenn ich die Kosten für anständige Farbe hochrechne, kein schlechter Deal für mich.
Das schlaueste wäre immer sich mit dem Nachmieter - sofern
bekannt - abzusprechen um die anschliessenden Diskussionen
vermeiden.
Ich hab meinem 300 Euro in die Hand gedrückt wenn er gleich
selbser so streicht wie er will… bei der Anzahl wänder wars
mir das wert und wenn ich die Kosten für anständige Farbe
hochrechne, kein schlechter Deal für mich.
Wenn im Mietvertrag gültig vereinbart ist, daß Du die Wohnung renoviert an den VM zu übergeben hast, dann entlässt Dich auch die Zahlung von EUR 300.000 an den Nachmieter nicht aus der Pflicht. Oder hattest Du den Mietverrtag mit dem Nachmieter?
Doch die entlässt mich in sofern daraus, dass der VM - der damit einverstanden war - weiss, dass dies kein Vermietungshindernis darstellt und deswegen keinerlei Beschwerden kommen.