Streichen bei Auszug aus Mietwohnung?

Hallo zusammen!

Ist es korrekt, dass man bei einem Wohnungsauszug NICHTS mehr streichen muss!
Egal was im Mietvertrag steht.
Soll seit kurzem ein neues Gesetz geben.

Wie sieht es mit Löcher zugibsen aus?

Bitte nur um kurze und aussagekräftige Antwort.

Danke.

VG

1)Nein
2)Ja

vnA

1)Nein
2)Ja

vnA

Bitte diesen sinnlosen Beitrag von „von nix Ahnung“ löschen!
Danke!

Hallo,

Hallo zusammen!

Ist es korrekt, dass man bei einem Wohnungsauszug NICHTS mehr
streichen muss!
Egal was im Mietvertrag steht.
Soll seit kurzem ein neues Gesetz geben.

Welches Gesetz ist hier gemeint ?

Gruß Merger

Meine Antwort ist sowohl kurz als auch aussagekräftig. Sie beantwortet genau die von dir gestellten Einzelfragen.
Wobei dein Ton doch etwas gewöhnungsbedürftig erscheint.

vnA

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Du wolltest doch eine kurze und knackige Antwort. Die lautete: Nein es gibt kein Gesetz, Ja Du solltest die Löcher zugipsen

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MOD: Re^3: Streichen bei Auszug aus Mietwohnung?
Hallo Michele,

warum sollten inhaltlich richtige Beiträge gelöscht werden, nur weil sie nicht das enthalten, was Du gerne hören willst?

Es gibt übrigens auch keine solche Rechtsprechung, die vertragliche Renovierungspflichten in dieser Pauschalität aufheben würde.

Allerdings gibt es das Problem der sog. starren Fristen. (http://www.mieterverein-stuttgart.de/aktuell/schoenh…). Wer allerdings f**** fragen will, muss freundlich sein.

VG
EK

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Soeben bei meinem Anwalt angerufen!
Ist doch verlässlicher als wenn hier einfach jemand etwas postet!

Man muss nicht mehr streichen!

Danke trotzdem.

Thread closed.

Ist es korrekt, dass man bei einem Wohnungsauszug NICHTS mehr
streichen muss!
Egal was im Mietvertrag steht.

Das kann man so nicht sagen, es kommt darauf an ob die verenbarten Klauseln zum Thema Schönheitsreparaturen wirksam oder unwirksam sind.
Siehe dazu BGH VIII ZR 52/06:
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/re…

Soll seit kurzem ein neues Gesetz geben.

Das gibt es nicht.

Wie sieht es mit Löcher zugibsen aus?

http://vermieter-ratgeber.de/wie-viele-bohrl%C3%B6ch…

Gruß
M.

Soeben bei meinem Anwalt angerufen!
Ist doch verlässlicher als wenn hier einfach jemand etwas
postet!

Man muss nicht mehr streichen!

Es kommt darauf an, was im Mietvertrag steht!
Bei ungültigen Klauseln und/oder man nur ganz kurz in der Wohnung gewohnt hat (und nur dann) muss man nicht mehr streichen.

Soeben bei meinem Anwalt angerufen!
Ist doch verlässlicher als wenn hier einfach jemand etwas
postet!

Man muss nicht mehr streichen!

Sorry, ich glaub Dir kein Wort denn so pauschal ist die Aussage schlicht falsch.

Soeben bei meinem Anwalt angerufen!
Ist doch verlässlicher als wenn hier einfach jemand etwas
postet!

Man muss nicht mehr streichen!

aha… und der Anwalt kennt das „neue Gesetz“ das es nicht gibt.

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Soeben bei meinem Anwalt angerufen!
Ist doch verlässlicher als wenn hier einfach jemand etwas
postet!

Man muss nicht mehr streichen!

Na, da kannst du aber froh sein, dass jeder Anwalt eine Haftpflichtversicherung unterhalten muss…

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1)Nein
2)Ja

vnA

Hey, das reimt sich, und was sich reimt ist gut. Natürlich auch ein Sternchen von mir :wink:.

:wink:

wahrscheinlich hat da jemand bei dem „es kommt darauf an“ aufgelegt und es als ja gewertet :wink:

Das Problem mit dem Telefon…

Man n muss nicht mehr streichen!

Na, da kannst du aber froh sein, dass jeder Anwalt eine
Haftpflichtversicherung unterhalten muss…

Meine Glaskugel sagt dass da oben ein N fehlte und der Anwalt meinte er solle es seiner Frau delegieren :wink:

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Ich würd den Anwalt wechseln… sicher ist sicher.

Wenn es bei Kleinigkeiten schon so fragliche allgemeine Auskünfte gibt wie „man“ muss nicht mehr streichen (Möglicherweise trifft das in deinem speziellen Fall ja zu, in anderen aber nicht) dann sollte man den nicht mit was grossem beauftragen.

Das schlaueste wäre immer sich mit dem Nachmieter - sofern bekannt - abzusprechen um die anschliessenden Diskussionen vermeiden.
Ich hab meinem 300 Euro in die Hand gedrückt wenn er gleich selbser so streicht wie er will… bei der Anzahl wänder wars mir das wert und wenn ich die Kosten für anständige Farbe hochrechne, kein schlechter Deal für mich.

Gruss HighQ

Das schlaueste wäre immer sich mit dem Nachmieter - sofern
bekannt - abzusprechen um die anschliessenden Diskussionen
vermeiden.
Ich hab meinem 300 Euro in die Hand gedrückt wenn er gleich
selbser so streicht wie er will… bei der Anzahl wänder wars
mir das wert und wenn ich die Kosten für anständige Farbe
hochrechne, kein schlechter Deal für mich.

Wenn im Mietvertrag gültig vereinbart ist, daß Du die Wohnung renoviert an den VM zu übergeben hast, dann entlässt Dich auch die Zahlung von EUR 300.000 an den Nachmieter nicht aus der Pflicht. Oder hattest Du den Mietverrtag mit dem Nachmieter?

Gruß

osmodius

Doch die entlässt mich in sofern daraus, dass der VM - der damit einverstanden war - weiss, dass dies kein Vermietungshindernis darstellt und deswegen keinerlei Beschwerden kommen.

Gruss HighQ