Liebe Experten,
eine oft gestellte Frage mit vielen möglichen Antworten und doch quält mich jetzt folgende Situation:
* Einzug März 2010 in eine WG
* Uralt-Vertrag wurde kopiert (für beide Bewohner + selbstformulierter Zusatz zur korrekten Benennung der Mieter)
* Es wurde kein Übergabeprotokoll erstellt
* Auszug August 2010
Der Mitbewohner lebte schon ca ein Jahr mit seiner Freundin in der Wohnung. Davor besagte Freundin in einer Mädchen-WG = kunterbunte Wände.
Ich bin mir nun nicht sicher ob diese alten Mietverträge (in denen ja nicht mal mein Name steht, nur im Anhang) rechtsgültig gegenüber der Renovierungsklausel ist. Die Formulierung stimmt leider. Nur kann es doch nicht sein dass ich für ein paar Monate wohnen die ganze Bude renovieren muss…bzw im gleichen Maße wie der Mitbewohner (das Ferkel)
So mein Empfinden.
Nun hab ich schon ganz brav ca 1/4 der Wohnung nach besten Wissen und Gewissen geweißelt. Ich will es mir ja nicht mit den Eigentümern verscherzen. Immerhin haben die noch meine Kaution.
Aber nun im Klartext: Hab ich die Arschkarte und muss die schrecklichsten Farben und Nikotinspuren der letzten 8 Jahre der Vormieter überstreichen oder kann ich mich auf etwas berufen dass ich meinen Teil erfüllt habe?
Für eure Antworten und Hilfestellungen bedanke ich mich schon mal im Voraus ganz herzlich.
da es im Mietvertrag und lt. Gesetz geregelt ist, dass eine Wohnung vor Verlassen besenrein und in allgemein tauglichen Farben hinterlassen werden muss, bleibt Ihnen keine Wahl als die Wände zu streichen. Normale Farben sind hierbei weiß und helle Erdtöne. Ich empfehle Ihnen auf weiß zu streichen. Das ist zum Einen günstiger und bei der Wahl der richtigen Malerfarbe auch selbst bei heftigsten Farben deckend genug um das in einem Rutsch zu machen. Greift man auf Billigfarbe zurück, muss man ggf. 3-4 Mal über eine Wand streichen. Und die Arbeitszeit würde ich mir beispielsweise gerne ersparen und ein paar Euro mehr für gute Farbe investieren. Vielleicht haben Sie ja einen Maler im Bekanntenkreis, der Ihnen eine Marke empfehlen kann?
Morgen
aus meiner sicht mußt mußt du dich da mit dem „Ferkel“ einigen wer was macht.
Ansonsten hilft nur komplett weißen du bist in eine bestehende Wg eingezogen somit gelten die 8jahre und du hast die Arschkarte.
Kannst höstens mit deinem vermieter nochmal redn was er sagt
wenn die Wohnung wirklich so verraucht ist würd ich aber nicht großartig diskutieren bzw draufhinweisen das seit 8 jahren nicht renoviert wurde
das könnte so sehr nachhinten losgehen das du komplett renovieren musst (also tapete runter und alles neu)
hoffe dir ist etwas geholfen
P.S.:bei dunklen Farben 2xverdünnt streichen (10%wasser an Farbe) dann deckt es spätestens bei 3.Anstrich