Streichen bei Auszug nach Ersteinzug?

Hallo,
mich interessiert das Recht zu folgender hypothetischen Situation:

Mieter A zieht in eine frisch renovierte und gestrichene Wohnung als Untermieter ein. Im Mietvertrag stehen die üblichen Schönheitsreperaturen (gültig formuliert) und das die Wohnung frisch renoviert bezogen wurde. Des Weitern wird für die Beendigung des Mietverhältnisses eine Übergabe vertragsgemäß und sauber festgelegt.

Nun die Annahme, Mieter A möchte nun nach gut zwei Jahren aus der Wohnung ausziehen. Die Wohnräume sind natürlich nicht mehr im Originalzustand wie vor zwei Jahren, da ja Möbel drin gestanden haben und auch Regale angebohrt waren.

Wenn der Vermieter nun verlangen würde, dass die Wohnräume frisch gestrichen werden, wäre das richtig oder würde es ausreichen, wenn Mieter A Bohrlöcher schließen und schlechte Stellen ausbessern würde?

ui damit kenn ich mich leider nicht aus…
sorry dass ich nicht helfen kann :-/
ich hoffe du findest trotzdem noch eine lösung
gruß mary

Sorry,

ich bin kein Rechtsanwalt - ich bin Fachmann für Farben - besonders für Naturfarben.

Rechtsauskünfte kann ich leider nicht leisten.

Herzliche Grüße

Frank

von Natural-Farben.de