Streichen der kompletten Wohnung bei Auszug innerhalb der 4 Jahres Frist

Hallo,
man will vor Mai 2016 ausziehen.Ist es bindend das man alle Räume streichen muss ( im Vertag bei Auszug vermerkt unabhängig der Mietdauer ) wenn man innerhalb der 4 Jahre auszieht.Gibt es einen Zeitrahmen der einem das Streichen erspart ?
Man hörte das Mietverträge nichtig sind die darauf hinweisen.

vieln Dank für hilfreiche Antworten

Gruß
sydneysider

Und deiner scheint dazuzugehören.

Es kommt sonst aber schon genau auf den Wortlaut der Vereinbarung an, ob das formularmäßige Klauseln sind oder ob die z.B. unter den beiden Vertragsparteien (Mieter/Vermieter) frei ausgehandelt wurden(unüblich).

Leider scheint das unüblich zu sein!
Jeder VM der „dumm“ genug ist einen Mieter in eine renovierte Wohnung einziehen zu lassen ohne den Vetrag frei auszuhandeln, ist´s selbst schuld wenn der Mieter dann ohne zu renovieren wieder ausziehen kann.
Selbst Mieter, der das als „sittenwidrige“ Benachteiligung eines VMs empfindet, ramses90