Muss man die Türen,Heizungen und Türrahmen selbst streichen oder kann man es als -Altersbedungt- abhacken?
Laut Mietvertrag muss man die Wohnung so übergeben wie angenommen und es war alles gestriechen.
Es gibt fast keine Schäden!
Heizung ist etwas vergilbt,Türen zu oft angefasst… Nur Rahmen weisen Spuren des umzugs auf.
Theoretisch müsste man doch nur die Rahmen streichen und rest nicht den, es wurde ja 14 jahre drin gewohnt.
erstmal in den Mietvertrag gucken, was da an Renovierungsauflagen und Übergabebedingungen aufgeführt ist.
Nach 14 Jahren kann man eine Wohnung i.d.R. nicht unrenoviert übergeben, schon garnicht, wenn im Vertrag steht: wie übernommen und bei Übernahme alles frisch gestrichen war.
Muss man die Türen,Heizungen und Türrahmen selbst streichen
oder kann man es als -Altersbedungt- abhacken?
Nein, aber man kann mit der geschuldeten Renovierungspflicht jemanden bauftragen, der das fachgerecht erledigt.
Es gibt fast keine Schäden!
Die hätten mit der Renovierungspflicht auch nichts zu tun, sondern wären zusätzlich zu beheben
Heizung ist etwas vergilbt,Türen zu oft angefasst… Nur Rahmen
weisen Spuren des umzugs auf.
Theoretisch müsste man doch nur die Rahmen streichen und rest
nicht den, es wurde ja 14 jahre drin gewohnt.
Noch einmal: Alle Mängel wären zu beseitigen und die durch 14 Jahre Nutzung geschuldete Renovierung ebenso vorzunehmen, mithin wären die Heizkörper und Türblätter zu streichen wie die Wände und vergilbte oder beschädigte Tapeten zu ersetzen.
Eine wirksame Vereinbarung zu diesen Schönheitsreparaturen setze ich natürlich voraus.