Angenommen X zieh zum 30. August aus ihrer Wohnung aus, in dieser Sie 12
Monate lang gewohnt hat. Muss X bei Auszug die Wände
und Decken streichen? Die Wohnung wurde von den Vormietern
renoviert und frisch gestrichen.
Im Mietvertrag steht; der Mieter hat die Mietsache sorgfältig gereinigt und geputzt zurückzugeben.
Ebenfalls befindet sich im Mietvertrag ein Fristplan für Schönheitsreparaturen, also streichen.
Gibt es da nicht eine Gesetzesänderung zu diesem Fall??
Vielen Dank im Voraus.
Angenommen X zieh zum 30. August aus ihrer Wohnung aus, in
dieser Sie 12
Monate lang gewohnt hat. Muss X bei Auszug die Wände
und Decken streichen? Die Wohnung wurde von den Vormietern
renoviert und frisch gestrichen.
Im Mietvertrag steht; der Mieter hat die Mietsache sorgfältig
gereinigt und geputzt zurückzugeben.
Ebenfalls befindet sich im Mietvertrag ein Fristplan für
Schönheitsreparaturen, also streichen.
Gibt es da nicht eine Gesetzesänderung zu diesem Fall??
das ist in keinem Gesetz geregelt…
der Mieter hat Glück, dass er so einen VM hat,der das voriges jahr verpennt hat
http://www.google.de/search?q=fristenregelung+bei+re…
Vielen Dank im Voraus.
büdde und mach ma einen gugelkurs:wink: