Streichen nach auszug

hi,
im mietvertrag steht meistens , dass vor dem auszug gestrichen werden muss! allerdings gibt es doch seit einiger zeit dieses urteil, dass das nicht rechtens ist oder? kann mir das bitte nochmal genau erklaert werden?
vielen dank schon einmal!
gruss
nicole

Nach neusten Gerichtsurteil, musst keine Renovierung durchführen beim Auszug.
gruss
klodnitz

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