Streichen nach nichtmal 4 jahren ?

hallo

jemand ziehte anfang 2008 in eine mietwohnung. diese wurde beim einzug vom vormieter komplett neu weiss gestrichen.

der mieter der seit 2008 dort wohnte hat nie geraucht, eine andere farbe an die wand gemacht, noch grossartig löcher in die wand gebohrt.

nun zieht der mieter aus und er soll die wohnung komplett neu streichen ( laut klausel im mietvertrag die dies besagt, aber ohne die der mieter damals die wohnung nicht bekommen hätte )

der mieter findet dies übertrieben, da er nichtma 4 jahre drin war, die wände noch top weiss und in schuss sind. auserdem findet er die klausel unwirksam

gibt es eine rechtliche seite hierzu ?

ich habe mal gelesen das in diesem fiktiven fall das streichen nicht von nöten wären da es weniger als 5 jahre wohnzeit sind und an den wänden nix verändert wurde seit einzug

mfg

Hallo,

man müsste zunächst mal prüfen (lassen) ob die Klauseln zu den Schönheitsreparaturen überhaupt wirksam auf den Mieter übertragen wurden.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Wenn dem so sein sollte:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Schönheitsreparaturen allgemein:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schoen…

Gruß
M.

Hallo,

man müsste zunächst mal prüfen (lassen) ob die Klauseln zu den
Schönheitsreparaturen überhaupt wirksam auf den Mieter
übertragen wurden.

Hi,

könnte es nicht sein, daß es sich nicht um einen Standardvertrag handelt? Der Passus:

nun zieht der mieter aus und er soll die wohnung komplett neu streichen ( laut klausel im mietvertrag die dies besagt, aber ohne die der mieter damals die wohnung nicht bekommen hätte )

läßt das jedenfalls vermuten.

Gruß
Tina

Hallo,

also so eine Klausel ist bei Mietverträgen doch Standard. Entweder gestrichen oder sogar ohne Tapete. Mit Nichtwirksamkeit kommt der Mieter da nicht weit.

Aber aus dem rein handwerklichen Blick: Auch wenn die Wand weiss erscheint. Nach vier Jahre ist sie es nicht mehr. Es hingen doch bestimmt Bilder ander Wand oder es standen Schränke dort rum. Da soll der Mieter mal den Vergleich sich anschauen.

Haelge

Huhu,

Hi,

könnte es nicht sein, daß es sich nicht um einen
Standardvertrag handelt? Der Passus:

nun zieht der mieter aus und er soll die wohnung komplett neu
streichen ( laut klausel im mietvertrag die dies besagt, aber
ohne die der mieter damals die wohnung nicht bekommen hätte )

läßt das jedenfalls vermuten.

Hm, wenn ich das hier so lese kommt es wohl darauf an, ob die besagte Klausel nachträglich oder schon beim Unterzeichnen vereinbart wurde. Wie verstehst Du denn das?
http://www.juraportal24.de/miet-_und_pachtrecht/arti…

Gruß
M.

Hi,
.

Hm, wenn ich das hier so lese kommt es wohl darauf an, ob die
besagte Klausel nachträglich oder schon beim Unterzeichnen
vereinbart wurde. Wie verstehst Du denn das?

ich bin mir anhand der Schilderung nicht sicher ob ein Standardmietvertrag vereinbart wurde oder ob es sich um einen Individualmietvertrag handelt.

Gruß
Tina

also so eine Klausel ist bei Mietverträgen doch Standard.
Entweder gestrichen oder sogar ohne Tapete. Mit
Nichtwirksamkeit kommt der Mieter da nicht weit.

die diskussion der letzten jahre über die wirksamkeit der renovierungsklauseln in mietverträgen hast du nicht wirklich wahr genommen, oder? sicher ist das standard, aber darum geht es nicht. es geht darum, ob es eine gültige formulierung ist, oder nicht. die seiten von mietervereinen helfen da sehr!

Stimmt. Aber ich sehe das mit dem gesunden Menschenverstand und vor allem aus Sicht eines Vermieters (bin ich nicht).
Wenn ich einen Vertrag mache, dann erfülle ich den. Und wenn ich schreibe, dass die Wohnung so weiß ist, wie beim Einzug, dann soll sie das auch beim Auszug sein.
Warum wird gegen alles in Mietverträgen versucht anzugehen. Es sind doch nicht alle Vermieter Verbrecher.

OK, ist jetzt etwas o.T.

Stimmt. Aber ich sehe das mit dem gesunden Menschenverstand
und vor allem aus Sicht eines Vermieters (bin ich nicht).

So,so, dass es hier ber um Recht und eben NICHT um den angeblich gesunden Menschenverstand eine Users geht, wird bei der Antwort vollkommen hintan gestellt.
Deshalb ist diese Antwort lediglich Verwirrung stiftend aber keinesfalls hilfreich für den UP. Zumal es auf jeden Fall auf die Formulierung im Mietvertrag ankommt, die hier aber niemand weiss.
Wie die Frage des UP moralisch zu werten ist, steht allerdings auf einem ganz anderen Blatt und da wird den unten gemachten Ausführungen uneingeschränkt zugestimmt.

Wenn ich einen Vertrag mache, dann erfülle ich den. Und wenn
ich schreibe, dass die Wohnung so weiß ist, wie beim Einzug,
dann soll sie das auch beim Auszug sein.
Warum wird gegen alles in Mietverträgen versucht anzugehen. Es
sind doch nicht alle Vermieter Verbrecher.

MfG ramses90

OK, ist jetzt etwas o.T.