in einer 2er WG zieht ein Hauptmieter aus. Der andere Mieter übernimmt den Teil und wohnt also dann alleine.
Muss denn der der auszieht das Zimmer streichen? Er hat dort ca. 9 Monate gewohnt.
Es gibt 8 Dübellöcher in der Wand und einen ganz kleinen riss in der tapete, an einer stelle die nicht auffällig ist (hinter der Tür ganz unten in der ecke, Fingernagelgroß)
Ansonsten ist die Tapete wie neu.
muss der Ausziehende dann streichen? Oder sind sowas normalen Gebrauchsspuren.
wenn ich richtig vermute, ist der Auszug des einen Mieters dem Vermieter hinsichtlich der Renovierung egal. Dann muß eben der letzte ausziehende Mieter die Renovierung alleine übernehmen.
So wie ich es sehe, ist es eine Vereinbarung lediglich zwischen den zwei WG-Mitgliedern. Die beiden müssen sich einigen wie sie mit der Sache verfahren. Wenn der verbleibende Mieter fordert, daß der Ausziehende renoviert, dann wird diesem nichts anderes übrigbleiben.
So wie ich es sehe, ist es eine Vereinbarung lediglich
zwischen den zwei WG-Mitgliedern. Die beiden müssen sich
einigen wie sie mit der Sache verfahren. Wenn der verbleibende
Mieter fordert, daß der Ausziehende renoviert, dann wird
diesem nichts anderes übrigbleiben.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage könnte er das denn fordern, wenn sie untereinander keinen Vertrag geschlossen haben, in dem das ausdrücklich so geregelt ist?
Gruß
loderunner
Bei allen WG-Auszugen, die ich bisher so mitbekommen habe, wurde entweder das eigene Zimmer selbst renoviert, oder ein entsprechender Geldbetrag gezahlt.
Die Version „ich ziehe jetzt aus, ohne zu renovieren und helfe euch dann, wenn die WG komplett auszieht“ funktioniert meines Wissens in den seltensten Fällen.