Streichen Studentenwohnheim und die Folgen

Hallo Wissende,

folgendes fiktive Szenario: Student M war Mieter im Wohnheim des örtlichen Studentenwerks. Vor Auszug streicht der Mieter die Wohnung vertragsgemäß noch einmal weiß über, bei der Übergabe ist die Farbe sichtbar trocken, Zeugen könnten dies bestätigen.

Auch die studentische Hausmeistervertretung kommt dazu, sagt: „Sieht prima aus“. Ein Übergabeprotokoll existiert, dort ist (Auswahl zwischen „ohne Beanstandungen“ und „vorbehaltlich folgender Punkte mit anschließenden Leerzeilen“) das Kreuzchen bei „ohne Beanstandungen gesetzt“. M unterschreibt, übergibt die Wohnung, fliegt am nächsten Tag ins Ausland zum Auslandsstudium dort und hinterlässt als Kontaktadresse die seiner Eltern incl. Telefonnummer.

An eben diese Adresse flattert eine Woche nach Auszug ein Brief, den die Eltern mit Vollmacht von M öffnen: „Zur Behebung der Mängel nach Auszug wird am Tag X eine Malerfirma kommen, die Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.“ Der Tag X ist das Datum, an dem der Brief bei Ms Eltern eintrifft. Wenige Tage später folgt die Rechnung in Höhe von 320 Euro des VM.

M erhält per E-Mail das Übergabeprotokoll vom VM, das aus Zeitgründen (hätte erst kopiert werden müssen, aber der Flieger wartete, die Zeit war nicht vorhanden) nicht am Übergabetag mitgenommen wurde. Dort steht nach wie vor das Kreuz bei „ohne Beanstandungen“, auf den zuvor leeren Leerzeilen steht nun aber zusätzlich „vorbehaltlich der vollständigen Trocknung der Wände“. Das, beschwört M, hat er so nicht unterschrieben.

Die Fragen, die sich dazu noch stellen:

  1. Die Forderungen des VM (die undetaillierte Rechnung des Studentenwerks, nicht der Malerfirma in Höhe von 320 Euro) ist unberechtigt, da keine Frist zur Nachbesserung gesetzt wurde (BGB §?). Ist das korrekt?
  2. Angenommen, die Sache ginge dennoch vor Gericht (nach nicht bezahlter Rechnung und zwei Mahnungen). (Angesichts des geringen Streitwerts wird es wahrscheinlich schwer, einen Anwalt zu finden, der sich der Sache annimmt.) Wie beurteilt Ihr die Chancen von M?

Danke für die Textbewältigung und Gruß
sannah

Hallo Sannah,

ich persönlich beurteile die Chancen von M als sehr gut. Mich macht nur die Bemerkung stutzig, dass man aufgrund des geringen Streitwerts wohl eh keinen Anwalt bekäme.
Da das etwas weltfremd klingt, könnte eventuell auch der Rest etwas von der Realität abweichen. Aber das weiß M selbst ja wohl am Besten.

Gruß!

Horst

Hi, ausserdem ist es noch ganz wesentlich, dass dem Mieter seitens des VM erst eine Frist zur Mängelbeseitigung gegeben werden musste.
Ohne diese Frist kann d. VM nicht einfach eine Malerfirma beauftragen und dann d. Begleichung d. Rechnung vom Mieter verlangen.

Und, dass vom Übergabeprotokoll keine Kopie, bzw. Durchschlag gemacht wurde war, wie sich nuin herausstellte ein schwerer Fehler!
MfG ramses90.

Hallo,

die Aussage bzgl. des geringen Streitwerts und Vertretung vor Gericht ist Info einer lose befreundeten Rechtsanwältin einer Bekannten von M.

Gruß sannah