Streichen von Holzfenster

Hallo,
zur folgendem Fall werden Meinungen bzw. Tipps gesucht.
Herr R. wohnt seit 5 Jahren in einer Dachwohnung zur Miete.
In der Küche und im Bad befinden sich ältere Dachfenster aus Holz.
Laut Mietvertrag sollte ein Anstrich dieser Fenster regelmäßig alle 6 Jahre nach Einzug erfolgen. Allerdings blättert die Farbe an den Fenster in letzter Zeit teilweise massiv ab. An den „Außenkanten“ (Übergang zum Dach) ist das Holz (besonders an einer Stelle) angegriffen. Herr R. hat dieses seinem Vermieter auch mitgeteilt. Dieser hat ihm auch zugesagt, daß er sich darum kümmern werde. Es ist auch unklar, wann die Fenster überhaupt das letze Mal gestrichen wurden. Wie gesagt, laut Mietvertrag sollte eigentlich ein erneuter Anstrich erst nach 6 Jahren erfolgen. Wie sollte sich Herr R. in diesem Fall richtig verhalten?

Die Frage ist hier, ob die Klausel im Mietvertrag überhaupt wirksam ist. Das sollte rechtlich geprüft werden. Falls die Klausel unwirksam ist, trifft den Mieter keine Verpflichtung. Es genügt, wenn er den Vermieter auf den notwendigen Anstrich hinweist. Einen Anspruch darauf, dass der Vermieter die Fenster neu streicht hat der Mieter meiner Auffassung nach nicht, da es sich um ein rein ästhetisches Problem für den Mieter handeln dürfte.

Wenn der Außenanstrich des Fensters defekt ist (Schaden an der Mietsache), hat der Mieter die Verpflichtung dies zeitnah seinem VM mitzuteilen. Sollte er dies nicht tun, ist er möglicherweise Schadenersatzpflichtig (unabhängig von einer wirksamen oder unwirksamen Abtretung der Schönheitsreparaturverpflichtung)

vnA

Die Außenseite ist nie Sache des Mieters !