Streichpflicht Vormieter

Hallo,

zum 01.04 bezog ich eine neue WG Wohnung. Der Mietvertrag ist allerdings noch nicht unterschrieben. Der Vormieter ist Vortags ausgezogen. Jedoch hat er den Wänden keinen Anstrich verpasst. Entsprechend ist der „weiße“ Zustand der Wände. Zudem sind die in der Wand gestetzten Löcher lediglich verpachtelt. Die Spachtelung ist deutlich zu sehen und macht ein Überstreichen bzw. gesamten Anstrich notwendig.

Meine WG Mitbewohnerin ist bereit einen Monat vorher eingezogen. Ihr Zimmer war jedoch neu gestrichen und in einem einwandfreien Zustand.

Inwiefern ist der Vermieter bzw. Vormieter zum Streichen verpflichtet? Bzw. welche Ansprüche kann ich hieraus herleiten?

Hallo,

der Vormieter hat eine Wohnung nur besenrein zu übergeben. Das heißt, sie muss zwar sauber sein, aber nicht gestrichen, tapeziert oder sonstwie renoviert.
Dies bleibt dem Nachmieter überlassen.

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Hallo!
Habe leider keine Ahnung.

Frohe Ostern!

Tinchen1973

Hi,
es hängt davon ab, wie lange der Vormieter die Wohnung bewohnt hat und wie in dessen Mietvertrag die Schönheitsreparaturen geregelt sind.
Der Vermieter scheint ja die Wohnung so abgenommen zu haben.

Hallo,

wie das gehandhabt wird, ist im Mietvertrag geregelt. Im Allgemeinen wird ist es heute so geregelt, dass der Vormieter die Löcher (ordentlich) verspachtelt und die Wohnung ungestrichen übergibt (es sei denn die Wände sind dunkel gestrichen, das ist auch meist so im Mietvertrag vermerkt, dass er dann doch noch 'dran muss). Wenn Du nun den Mietvertrag unterschreibst, solltest Du darauf achten, dass Du bei Auszug nicht mehr streichen musst.

Gruß
Carmen

Hallo,
ich denke das kommt ganz auf deinen Mietvertrag an.

Wenn du auch am Mietende nicht renovieren mußt, ist das doch auch i.O. Falls du jetzt und am Ende des Mietverhältnisses streichen sollst, dann stimmt was nicht. Im Mietvertrag nachlesen und mit Mieter reden !!
Auch über eventuelle Farbwahl, falls du nicht weiss sondern z.Bsp. orange streichen möchtest.

Trotzdem: Viel Spaß in der neuen Wohnung

Gruß Yvonne.