Person H muss am Dienstag zur ARGE für ein persönliches Gespräch mit dem PAP (persönlichen Ansprechpartner) der ARGE.
Person H hat vor einem Monat ein Kleingewerbe angemeldet, dies aber der ARGE nicht mitgeteilt.
Der PAP hat dann Person H zu einem persönlichen Gespräch zur ARGE eingeladen und außerdem Person H ein Formular (EKS) zugeschickt, welches Person H am Dienstag ausgefüllt zum Termin mitbringen soll.
Könnte der PAP Person H jetzt das ALG II streichen?
Person H muss am Dienstag zur ARGE für ein persönliches
Gespräch mit dem PAP (persönlichen Ansprechpartner) der ARGE.
Person H hat vor einem Monat ein Kleingewerbe angemeldet, dies
aber der ARGE nicht mitgeteilt.
Tja,ich hoffe aus Unwissenheit - andererseits sind Fördermöglichkeiten wahrscheinlich hinfällig, weil dass nur geht, bevor die Selbständigkeit „erreicht“ ist.
Der PAP hat dann Person H zu einem persönlichen Gespräch zur
ARGE eingeladen und außerdem Person H ein Formular (EKS)
zugeschickt, welches Person H am Dienstag ausgefüllt zum
Termin mitbringen soll.
Könnte der PAP Person H jetzt das ALG II streichen?
Bei einem wohlwollenden Gespräch von beiden Seiten vielleicht nicht, denn beide Seiten haben eigentlich ein besonderes Interesse an einem neuen Arbeitsverhältnis - auch bei Selbständigkeit.
Natürlich möchte die ARGE wissen, was in diesem Monat verdient wurde und wie die Zukunft ausssieht. Wer das Gespräch führt und sucht bekommt hier eher Hilfestellung und den einen oder anderen Tipp.
Hinsichtlich des Formulars Einkünfte aus Selbständigkeit - das Erwirtschaftete nicht gleich das persönliche Einkommen - es sínd Rücklagen zu bilden, Versicherungen zu zahlen, Müllgebühren werden fällig etc. Deshalb bedacht an die Sache (Formular) gehen und lieber noch einmal bei IHK oder Handwerkskammer nachfragen.
Irgendwie fehlt eine wesentliche Information
Hallo
Person H hat vor einem Monat ein Kleingewerbe angemeldet, …
Hat diese Person H denn schon Einnahmen aus diesem Kleingewerbe gehabt? . DAS ist die zentrale Frage. Ansonsten ist es nicht leistungsrelevant, ob ein Gewerbe angemeldet wurde oder nicht. Ich glaube, mitgeteilt werden müssen nur leistungsrelevante Änderungen.
dies aber der ARGE nicht mitgeteilt.
Vor allen Dingen hätte die Person - wie gesagt - eventuelle Gewinne (Einnahmen minus Ausgaben) mitteilen müssen.
Könnte der PAP Person H jetzt das ALG II streichen?
Eigentlich nur, wenn die Einnahmen aus dem Kleingewerbe so hoch sind, dass die Person H davon leben kann.
Ich habe aber eher das Gefühl, dass noch gar keine Gewinne erzielt wurden. Wenn doch, dann sind Sanktionen möglich, die müssen aber auch im Zusammenhang mit den der Arge verschwiegenen Gewinnen stehen und angemessen sein.
Es kann aber auch theoretisch möglich sein, dass man der Person H eine ordentliche Existenzgründung mit Existenzgründerlehrgang und Einstiegsgeld nahe legen will. Obwohl, das glaube ich eher nicht, wenn ich mal realistisch bin.