Meine Eltern sind 1990 verstorben. Durch Zufall finde ich im Internet das Grundstück mit Haus, in dem ich geboren bin, in der Zwangsversteigerung. Das zuständige Katasteramt bescheinigt mir mit einem Grundbuchauszug, die neuen Besitzer, die mir unbekannt sind. Als gesetzlicher Erbe frage ich mich, wie sind diese Leute in den Besitz dieses Grundstücks gekommen und besteht die Möglichkeit einer Rückübereignung? Meine Eltern haben das Grundstück nicht verkauft bzw. verschenkt.
Hallo Uwe,
wenn Deine Eltern das Grundstück weder verkauft noch verschenkt haben, muss es zwangsversteigert worden sein. Allerdings gab es nach der Wende auch zahlreiche Zwangsenteignungen. Steht das Haus im Osten?
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du einen Grundbuchauszug vorliegen. Wenn Deine Eltern jemals Eigentümer waren, müssen sie dort eingetragen sein, auch wenn sie mittlerweile gelöscht sind. Wenn es so ist, steht beim neuen Eigentümer der Übertragungsgrund (z.B. Auflassung, Erbfolge, Zuschlagsverfahren etc.).
Was steht denn dort? Oder hast Du vom Katasteramt nur eine aktuelle Eigentümermitteilung bekommen?
LG, die Blonde
Hallo liebe Blonde,
vielen Dank für Deine Antwort. Deine Vermutung ist richtig; das Haus steht im Osten. Das zuständige Katasteramt schickt mir den Grundbuchauszug. Mein Opa und mein Vater standen beide im Grundbuch, so wurde es mir vorab schon mitgeteilt. Nach den Übertragungsgrund habe ich leider nicht gefragt, aber das muß ich sehen, wenn ich den Grundbuchauszug habe. Ich würde mich dann noch einmal melden.
Vielen Dank und ein schönes WE
uwe
Hallo,
leider kann ich dir hierzu keine gute Nachricht schreiben.
Wenn deine Eltern bei diesem Grundstück mal Eigentümer waren, dann wird es wohl
leider so gewesen sein, dass sie es zu Lebzeiten verkauft/veräußert haben. Als Kind
kann man da leider nichts machen. Das wäre ja genauso wie mit anderem Vermögen
wo der Erblasser hatte, wenn er ihn zu Lebzeiten verprasst, dann ist am Ende für den
Erben leider nichts mehr im Pott.
Ferner ist es so, dass wenn der Erblasser Grundbesitz hatte, die Erben immer
angeschrieben werden, damit es im Grundbuch umgeschrieben wird.
Grüße
Schönen guten Abend,
also das ganze hört sich schon sehr merkwürdig an. Gibt es denn einen Grundbuchauszug in denen Ihre Eltern als Eigentümer ausgewiesen sind ?? Und gibt es ein eröffnetes Testament bzw. einen Erbschein zu Ihren Gunsten.
Kein Amt in Deutschland würde einfach einen rechtsmässigen Eigentümer aus dem Grundbuch streichen.
Mfg
Tina Krüger
Also zunächst kann das Katasteramt keine Grundbuchauszüge verschicken. Dies kann nur das Grundbuchamt. Wenn ein Grundbuchauszug vorliegt, dann geht aus diesem hervor, wann und wie das Eigentum erworben wurde. Ansonsten kann beim Grundbuchamt eine Einsicht in das Grundbuch beantragt werden. Wenn berechtigtes Interesse vorliegt, wird dies auch gewährt. Bei dem vorgetragenen Sachverhalt hätte ich Probleme dies zu bejahen. Woher kommt denn die Sicherheit, dass die Eltern das Grundstück nicht verkauft haben? Und wieso fällt einem Erben erst nach 10 Jahren auf, dass da noch ein Grundstück in der Erbmasse vorhanden sein könnte???
Ihre Frage könnte eher aus einem Land kommen, wo es drunter und drüber geht. Ohne Rechtsvorgang (wie Kauf, Erbfolge, Versteigerung etc.) gibt es bei uns keine Aneignung oder ähnliches. Was zugrunde liegt erfahren Sie ganz einfach und genau ausschließlich beim Grundbuchamt (Amtsgericht) anläßlich eines persönlichen Besuches mit Ausweis. Dort liegen auch die dazu gehörigen Originalurkunden. Wenn`s kompliziert wird, diese zu verstehen, dann fragen Sie dort nach; die Leute sind verpflichtet aufzuklären. Notfalls beauftragen Sie einen Notar oder mich.
Mit freundlichen Grüßen und Erfolg wünschend
H.G.
(seit 2425 Tagen registriert und 1706 -mal Anfragen beantwortet)
In der Grundakte ist die Grundlage für die Auflassung (vereinfacht: Eintragung neuer Eigentümer) vermerkt.
Also einfach beim Grundbuchamt nachfragen. Mit Nachweis der Erbeneigenschaft sollte eine Auskunft möglich sein.
Viel Erfolg!
Viele Grüße
Günter
Hi Uwe,
also eigentlich bin ich ja ´ne Baufi-Tante und außerdem finde ich deine Anfrage ziemlich verwirrend, deshalb bin ich auf der Suche nach der „versteckten Kamera“!
Aber ich bemühe mich ja…
Du bist in dem Haus aufgewachsen, wusstest also, dass deine Eltern über Grundbesitz verfügen.
Vater und Mutter sind vor 20 Jahren gestorben; du hast also damals wohl nichts geerbt, bezeichnest dich aber als gesetzlicher Erbe?
Katasteramt - Grundbuchauszug?
Wenn diese Anfrage wirklich ernst gemeint sollte:
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Wenn du 1990, oder eben ab Zeitpunkt der Kenntnisnahme, von den Todesfällen deiner Eltern Kenntnis gehabt hast und z. B. enterbt wurdest, hättest du wenigstens deinen Pflichtanteil geltend machen müssen (es sei denn, du hast in der Vergangenheit richtigen Mist gemacht).
Diese Fristen dürften wohl alle schon verstrichen sein. -
Woher weißt du verbindlich, dass die Immo nicht veräußert o. ä. wurde?
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Wie auch immer: Du solltest zum zuständigen Grundbuchamt gehen und dein Problem schildern.
Auch wenn im aktuellen Grundbuchauszug irgendwelche neuen Eigentümer eingetragen sind, können nur diese Leute Auskunft erteilen, wie die „Neuen“ das Eigentum erhalten haben, denn in der Grundakte müssen alle Unterlagen nachgehalten werden.
Über diese Unterlagen müssen dir die Grundbuchamts-mitarbeiter keine Auskunft geben, manchmal sind sie aber großzügig. Wenn nicht, musst du dir einen Rechts-
anwalt nehmen, würde ich dir eh´ empfehlen, denn wenn die Immo in der ZV ist, geht es wirklich um Schnellig-
keit!
Wenn du magst, kannst du meine Fragen ja beantworten,
dann kann ich vielleicht konkreter helfen.
LG Moni
Die derzeitigen Eigentümer können ausschließlich durch eine notarielle Vereinbarung Eigentümer des Grundstückes geworden sein. Nur die Tatsache, dass Sie in einem Haus geboren wurden, ist bei weitem kein Beleg dafür, dass dieses Haus auch jemals das Eigentum Ihrer Eltern war! Vielleicht haben die Eltern Ihnen nie gesagt, dass es sich bei dem Haus um eine gemietete Immobilie handelte. Haben Sie jemals einen Grundbuchauszug gesehen, der die Eigentumsverhältnisse Ihrer Eltern an dem besagten Grundbesitzt belegt hat?