Streichung der Leistungsulage

darf die Geschätsleitung eine seit Jahren gezahlte Leistungs zulage ( ca 400 € pro Monat )
von heute auf morgen, rückwirkend und erstzlos
streichen.
Auch wenns der Firma nach 3 Jahren Kurzarbeit immer noch schlecht geht ?

Hallo,

Zuerst wäre da die Frage zu beantworten, was zu der Leistungszulage arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart ist.

MfG

Hallo

Nein , darf sie rückwirkend nicht.

Gruß,
LeoLo