Streichung einer Option aus einem Krankenversicherungs-Vertrag

Wenn in einer Krankenversicherung eine Option auf ein „Upgrade“ des Vertrages festgelegt wurde, kann diese einfach gestrichen werden, wenn die Versicherungsfirma die Upgrade-Version aus dem eigenen Leistungs-Sortiment herausgenommen hat??
Konkret heisst es in dem Vertrag, dass man nach einer bestimmten Laufzeit ein Upgrade auf ein umfangreicheres Leistungsspektrum beantragen kann. Diese umfassendere Versicherung wird aber nicht mehr angeboten wegen der Unisex-Angleichung und jetzt heisst es, dass es alternativ-los gestrichen wird. Ist das rechtsgültig?? Hat man nun kein Recht auf das Upgrade??

Hat man nun kein Recht auf das Upgrade??

Wenn das, auf was man upgraden konnte, nicht mehr existiert, was nützt die Upgrade-Opton ?

Das streichen des Options, ist wie eine Beitragsanpassung. Du hast dann die Möglichkeit zu wechseln, was nicht immer hilft „Alter, Gesundheitszustand usw.“.
Die private Krankenversicherung hat das Recht Leistungen an zupassen!

In diesem Fall würde ich sagen eine Leistungsupgrade ist nun hin!
Versuche ob dir die Versicherung eine Umstellung des Tarifes erlaubt und wenn ja was damit fällig ist? Beitrag, Gesundheitsprüfung usw.
Wenn du wirklich eine Änderung möchtest?

Sonst hast du natürlich immer den gesamten Markt zur Verfügung. Hier würde ich mich von Experten beraten lassen. PKV Makler aus der Nähe vielleicht oder über Vergleichsportalen wie z.B. neutral-vergleichen.de oder andere…