Streichung Urlaubsgeld

Hallo,

angenommen ein Arbeitgeber mit ca. 150 - 180 Angestellten/Arbeitern
streicht das Urlaubsgeld. Im Vertrag steht, dass das eine freiwillige Zahlung seites des AG ist, insoweit ok.
ABER : Muss der Arbeitgeber nicht rechtzeitig ankündigen , dass er das laufende Jahr nicht gewillt ist Urlaubsgeld zu zahlen? Gibt es da keine Fristen an die er sich halten muss? Im Vertrag steht diesbezüglich nichts.

LG

Genauer Wortlaut
Hi!

Um das zu beurteilen, muss man den genauen Wortlaut der Vereinbarung kennen.

Gruß
Guido

Hallo Guido,

Um das zu beurteilen, muss man den genauen Wortlaut der
Vereinbarung kennen.

Nimm mal an es wäre schriftlich folgendes vereinbart:

§7 Gratifikation:

Zusätzlich zur Vergütung gem. § 6 des Arbeitsvertrages werden folgende weitere Leistungen gewährt:

Eine je nach Betriebszugehörigkeit abhängig gestaffelte Urlaubsgratifikation, sowie eine je nach Betriebszugehörigkeit abhängig gestaffelte Weihnachtsgratifikation.

Bei Eintritt oder Austritt während des Kalenderjahres werden die Gratifikationen zeitanteilig bezahlt, soweit dem die nachfolgenden Regelungen nicht entgegenstehen.

Die Auszahlung der Weihnachtsgraftifikation erfolgt mit der Vergütung für den Monat November, die Auszahlung der Urlaubsgratifikation erfolgt mit der Vergütung für den Monat JUli. Weihnachtsgratifikation und Urlaubsgratifikation werden stets freiwillig und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs bezahlt. Auch bei wiederholter Zahlung kann hieraus ein Rechtsanspruch nicht hergeleitet werden.

LG

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Unter Vorbehalt
Hi!

Das ganze Thema ist nicht ganz meine Baustelle, deshalb ausdrücklich unter Vorbehalt, da ich mir nicht ganz sicher bin.

Meiner Meinung nach ist diese Formulierung ausreichend, um eine Entstehung der betrieblichen Übung auszuschließen, sprich: Der AG kann sagen, dass er dieses jahr dann mal nicht zahlt, da es freiwillig war.

Ich glaube nicht, dass es eine besondere Frist gibt, welche der AG einhalten muss, das Bauchgefühl sagt, dass er es nur vorher ankündigen muss - aber da sollen sich andere zu äußern, die das dann auch belegen können.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

VG
Guido

…das Bauchgefühl sagt, dass er es nur
vorher ankündigen muss - aber da sollen sich andere zu äußern,
die das dann auch belegen können.

Ja wenigstens muss dass doch angekündigt werden!? Vielleicht meldet sich noch ein Experte zu Wort.

Danke dir jedenfalls für die Mühen.

LG

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