bin etwas über die Möglichkeiten der AG irritiert.
Darf der AG zu Beginn des Jahres einfach die Arbeitstage von allen
Mitarbeitern von 28 auf 26 reduzieren? Im Vertrag stehen 28!
Und die Arbeitszeit einfach von 18:15 auf 19:00 erweitern?
Wo kann ich mich als Tierarzthelferin darüber erkundigen und Hilfe
einholen?
Hallo eve,
wie erfolgte die Reduzierung? Mit neuem Arbeitsvertrag? Wurde der unterschrieben?
Hast du eventuell Urlaubs- und Arbeitstage verwechselt?
Ist von 18:15 auf 19:00 Uhr eine Erweiterung oder eine Verschiebung?
Grüße
Ulf
Einseitige Änderungen der vertraglich vereinbarten Arbeitsinhalte bedürfen einer fristgerechten schriftlichen Änderungskündigung. „Einfach“ Urlaub kürzen geht daher nicht. Die Verteilung der Arbeitszeit unterliegt dem Direktionsrecht des AG, wenn nichts vertraglich dem Entgegenstehendes vereinbart ist. Ein „Verschieben“ der Arbeitszeiten könnte demnach durchaus wirksam möglich sein. Ein generelles Ausweiten der wöchentlichen Arbeitszeit wiederum nicht. „Hilfe holen“ und „erkundigen“ kann man sich bei allen befugten Stellen, also insbesondere bei einem Fachanwalt oder (als Mitglied) bei der Gewerkschaft.
Um die vorherige Antwort zu ergänzen, die Gewerkschaft für Tierarzthelferinnen (und Zahnarzthelferinnen und Arzthelferinnen) nennt sich Verband medizinischer Fachberufe (VMF), die URL ist http://www.vmf-online.de/v1/
es gibt keine schriftliche Änderungen. Der Chef hat es noch nicht mal
angekündigt. Die Mitarbeiter haben es gmerkt, weil die erste den 27.
tag einreichen wollte.
Und eine Verschiebung der Arbeitszeit ist es auch nicht, sondern eine
Verlängerung.