Hi,
Wie bereits gesagt, wurde die Stelle vom Fahrer inspiziert und
er kann zusammen mit dem Zeugen mit Sicherheit sagen, dass er
die Haltelinie bei ROT bereits überfahren hatte (zwar nicht
mit dem Auto, aber mindestens zu 2/3).
Die Haltelinie ist aber nicht das entscheidende Maß. Es bleibt Fakt: der Fahrer ist bei Rot über die Ampel gefahren. Und die von den Polizisten angegebenen 5 - 8 m dürften den Abstand zur Ampel treffend wiedergeben (sonst hätte der Fahrer das Rotlicht nicht mehr wahrnehmen können).
Es geht mir auch nicht darum, zu wissen, dass man nichts
machen kann, wenn man wirklich bei Rotlicht über den
Haltebalken gefahren ist.
Zumindest dieser Fahrer ist es aber eindeutig…
Die für mich wichtige Frage ist, wie teuer es werden kann und
was für eine Chance man hat, wenn man es als gegeben ansehe,
dass man wirklich bei orange über die Ampel fuhr und die
Polizisten sich geirrt haben!
Wenn nicht Rot, dann Gelb. Kostet 10€.
Aber selbst wenn sich die Polizisten irren sollten (wobei in diesem Fall die Aussage des Fahrers zeigt, daß sie sich nicht irren), gehen die Chancen gegen Null. Die Situation ist: auf der einen Seite zwei Polizeibeamte die übereinstimmend aussagen, auf der anderen Seite der Beschuldigte und ein Freund/Bekannter von ihm.
Die Beamten werden in solch einem Fall wie neutrale Zeugen gesehen (denn welches Interesse sollten sie an einer unschuldigen Verfolgung haben), während dem Betroffenen und seinem Freund diese Neutralität nicht zugestanden wird (was sich durchaus mit meiner Lebenserfahrung deckt). So lange der Betroffene also keinen neutralen Zeugen auftreiben kann, dürfte nahezu jeder Richter die Aussagen als Schutzbehauptung bzw. Gefälligkeitsaussage werten.
Gruß Stefan