Streife: 'Ampel war rot'; Ich&Zeuge: 'Orange!'

Hi!
Angenommen, man wird nachts von 2 Polizisten angehalten, die den Fahrer mit „Allgemeine Verkehrskontrolle, Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte“ begrüßen, danach den Verbandskasten und Warndreieck sehen wollen und einen dann auf das defekte Abblendlicht v.l. aufmerksam machen. Im Anschluss verschwinden die beiden in ihr Fahrzeug und im weggehen wird man gefragt, was man denn zu tun habe, wenn eine Ampel rot zeige. Nachdem der Fahrer sagt, er würde anhalten, fragt ihn der Polizist, warum er dies denn eben nicht getan habe und der Fahrer antwortet, es sei orange gewesen. 10 Minuten später kommen die Polizisten wieder aus ihrem Fahrzeug, geben dem Fahrer eine Karte, mit der dieser den Fahrzeugschein und das reparierte Abblendlicht bei einer Wache vorzeigen muss. Als letzten Satz erhält der Fahrer die Info, wegen des Rotlichtverstoßes werde er in 3-4 Wochen Post bekommen.
Diese ganze Aktion kommt dem Fahrer schon ziemlich komisch vor, besonders, weil er eben während des überquerens noch orange sah, im Augenwinkel zwar rot, zu diesem Zeitpunkt befanden sich aber nach eigeneder Rekonstruktion bereits die Hinterreifen des Wagens auf der Haltelinie.
7 Tage nach diesem Schrecken erhält der Fahrer tatsächlich eine Anhörung zum Rotlichtverstoß, in der eine Entfernung von 5-8m zur Ampel angegeben wird.
Der Fahrer sei noch in der Probezeit, habe einen Zeugen, der seine Aussage bestätigen kann, aber keine Rechtsschutzversicherung.
Was würdet ihr ihm raten, besteht eine Chance, dagegen vorzugehen und günstiger dabei wegzukommen als Bußgeld (50 EUR) + Nachschulung + etc… ?

Vielen Dank…

Hallo!

Zunächst mal: Es heißt GELB -> nicht orange.

Dann blitzt die Anlage an einer Ampel normalerweise erst ab vca. 1 sekunde nach dem ROT.

Ich glaube kaum, dass ein Zeuge den Richter hier überzeugen könnte.
Da müsste schon der Beweis angetreten werden, dass die Technik fehlerhaft gearbeitet hat.

m.E. kaum eine Chance.

Gruß Ivo

Hi,

Diese ganze Aktion kommt dem Fahrer schon ziemlich komisch
vor, besonders, weil er eben während des überquerens noch
orange sah, im Augenwinkel zwar rot, zu diesem Zeitpunkt
befanden sich aber nach eigeneder Rekonstruktion bereits die
Hinterreifen des Wagens auf der Haltelinie.

Ich darf also zusammenfassen: Der Fahrer wollte noch schnell bei Gelb über die Ampel obwohl er hätte anhalten können -> macht schon mal 10€
Nun ist dummerweise im Moment des Vorbeifahrens die Ampel auf Rot gesprungen, der Fahrer hat das Rotlicht also mißachtet. Die angegebene Entfernung von 5 - 8 m dürfte sich dabei mit Deiner Wahrnehmung decken, denn bei 60 km/h legt man knapp 17 (!) m in einer Sekunde zurück (für 5m braucht man also nicht mal eine drittel Sekunde).
Für diesen Verstoß sieht der Bußgeldkatalog 50€ vor.
Die höheren Beträge und das Fahrverbot (auch ohne Probezeit) kommen, wenn das Rotlicht länger als eine Sekunde leuchtete…

7 Tage nach diesem Schrecken erhält der Fahrer tatsächlich
eine Anhörung zum Rotlichtverstoß, in der eine Entfernung von
5-8m zur Ampel angegeben wird.
Der Fahrer sei noch in der Probezeit, habe einen Zeugen, der
seine Aussage bestätigen kann, aber keine
Rechtsschutzversicherung.
Was würdet ihr ihm raten, besteht eine Chance, dagegen
vorzugehen und günstiger dabei wegzukommen als Bußgeld (50
EUR) + Nachschulung + etc… ?

Imho keine realistische Chance hier günstiger wegzukommen. Und in Zukunft gelegentlich in Erinnerung rufen, daß Gelb schon heißt „Stehenbleiben“ und nicht „beeil Dich, gleich wird es Rot“…:wink:

Gruß Stefan

Pssst…
…hier geht es nicht um eine Blitzerampel. Die Kollegen in Grün haben den Verstoß beobachtet und den „Sünder“ dann angehalten.

Gruß Stefan

…hier geht es nicht um eine Blitzerampel. Die Kollegen in
Grün haben den Verstoß beobachtet und den „Sünder“ dann
angehalten.

Gruß Stefan

Gut erkannt, wollte es gerade ergänzen. Dachte, es käme aus dem Beitrag heraus. Es gab keine Blitzampel, man gehe davon aus, dass die Polizei aus dem nichts auftaucht, da sie bei „normal umsichtiger“ Fahrweise längst aufgefallen wäre.
Ganz nebenbei habe der Fahrer in dieser Situation noch folgendes bemerkt: Die Polizei sie an der besagten Kreuzung nicht von links oder vorne gekommen (da sie ansonsten in diesem Fall die Ampelschalung nicht einsehen kann). Weiterhin muss das Fahrzeug vorher an der Polizei vorbeigefahren sein, damit diese überhaupt bemerkt haben können, dass das Abblendlicht defekt war. Somit liegt es in dem beschriebenen Fall nahe, dass Das Polizeiauto in Fahrtrichung am Straßenrand geparkt war und anschließend in der rotphase ohne Blaulicht hinter dem Fahrer herfuhr. Ob eine gezielte Beachtung und Kontrolle der Ampelphase um ca. 24 Uhr möglich bzw. gängig ist, wäre noch eine andere Frage, die es zu klären gilt.

Vielen Dank…

nur kurz:
Hi,

Somit liegt es in dem beschriebenen
Fall nahe, dass Das Polizeiauto in Fahrtrichung am Straßenrand
geparkt war und anschließend in der rotphase ohne Blaulicht
hinter dem Fahrer herfuhr.

Was sie auch dürfen!

Ob eine gezielte Beachtung und
Kontrolle der Ampelphase um ca. 24 Uhr möglich bzw. gängig
ist, wäre noch eine andere Frage, die es zu klären gilt.

Versuche diese Frage bloß nicht mit Polizei, Staatsanwalt oder Richter zu diskutieren! Das wäre ein guter Weg die Strafe (Buße) eher zu verschärfen… (weil uneinsichtig)

Gruß Stefan

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Hi Benny,

das solltest Du als Lehrgeld verbuchen. Ein gefühltes Blutorange, das zwei Polizisten als Rot gesehen haben, kann nur zu noch mehr Ärger führen.

Gruß Ralf

Hi!

Das wird ja immer besser…

…hier geht es nicht um eine Blitzerampel. Die Kollegen in
Grün haben den Verstoß beobachtet und den „Sünder“ dann
angehalten.

Gruß Stefan

Gut erkannt, wollte es gerade ergänzen. Dachte, es käme aus
dem Beitrag heraus. Es gab keine Blitzampel, man gehe davon
aus, dass die Polizei aus dem nichts auftaucht, da sie bei
„normal umsichtiger“ Fahrweise längst aufgefallen wäre.

Du glaubst also an den „Instant Cop“…?

Das sind die besten Begründungen.
Ich hatte vor ein paar Wochen in Wien auch so einen Fall. ein LKW wechselt die Spur, ich war blöderweise daneben…
Seine Begründung: ich wäre schuld, denn er hätte sich gerade noch umgesehen und dabei niemanden neben sich wahrgenommen, im nächsten Moment war ich plötzlich da.
Dass wir schon seit ca. 5 Km immer mehr oder weniger nebeneinander herfuhren (Schönbrunner-Str., 2-spurig), war da wohl nebensächlich…

Ganz nebenbei habe der Fahrer in dieser Situation noch
folgendes bemerkt: Die Polizei sie an der besagten Kreuzung
nicht von links oder vorne gekommen (da sie ansonsten in
diesem Fall die Ampelschalung nicht einsehen kann). Weiterhin
muss das Fahrzeug vorher an der Polizei vorbeigefahren sein,
damit diese überhaupt bemerkt haben können, dass das
Abblendlicht defekt war. Somit liegt es in dem beschriebenen
Fall nahe, dass Das Polizeiauto in Fahrtrichung am Straßenrand
geparkt war und anschließend in der rotphase ohne Blaulicht
hinter dem Fahrer herfuhr. Ob eine gezielte Beachtung und
Kontrolle der Ampelphase um ca. 24 Uhr möglich bzw. gängig
ist, wäre noch eine andere Frage, die es zu klären gilt.

Vergiß´ es.
Gegen die Aussage zweier Polizisten hat man keine Chance. Ich wäre fast an einem einzelnen gescheitert…

Wer solche Aktionen bringt, muss eben auch mit den Folgen leben können.

Ich persönlich finde, dass ein Denkzettel für einen Anfänger, der ohne Licht über rote Ampeln fährt, durchaus angebracht ist.
Ihr richtet schon viel zu viel Unheil an.

Grüße,

Mathias

Ach so…

Gut erkannt, wollte es gerade ergänzen. Dachte, es käme aus
dem Beitrag heraus.

Na denn… so kann man es auch lesen, wenn man will :smile:

Es gab keine Blitzampel, man gehe davon
aus, dass die Polizei aus dem nichts auftaucht, da sie bei
„normal umsichtiger“ Fahrweise längst aufgefallen wäre.

Bei „normal umsichtiger“ Fahrweise hätte der Fahrer auch an der Ampel angehalten. Immerhin ist eine Gelb-Phase 3 Sekunden lang. Dann wäre es nicht zur ganzen Situation gekommen.

Ganz nebenbei habe der Fahrer in dieser Situation noch
folgendes bemerkt: Die Polizei sie an der besagten Kreuzung
nicht von links oder vorne gekommen (da sie ansonsten in
diesem Fall die Ampelschalung nicht einsehen kann). Weiterhin
muss das Fahrzeug vorher an der Polizei vorbeigefahren sein,
damit diese überhaupt bemerkt haben können, dass das
Abblendlicht defekt war. Somit liegt es in dem beschriebenen
Fall nahe, dass Das Polizeiauto in Fahrtrichung am Straßenrand
geparkt war und anschließend in der rotphase ohne Blaulicht
hinter dem Fahrer herfuhr.

Warum sollen die auch nicht da stehen? Das ist nicht verboten. Und ansonsten glaube ich dass der Fahrer Fernsehgeschädigt ist, denn die meisten Polizeieinsätze finden ohne Blaulicht statt.

Ob eine gezielte Beachtung und
Kontrolle der Ampelphase um ca. 24 Uhr möglich bzw. gängig
ist, wäre noch eine andere Frage, die es zu klären gilt.

Der Verstoß ist ein Verstoß und ich glaube nicht, dass ein Verkehrsrichter solchen Schutzbehauptungen glauben würde.

Gruß Ivo

Hi,

Ich persönlich finde, dass ein Denkzettel für einen Anfänger,
der ohne Licht über rote Ampeln fährt, durchaus angebracht
ist.

mach mal halblang. Erstens ist er nicht ohne Licht gefahren! Einer der vorderen Scheinwerfer war defekt. Da wir keinerlei Informationen darüber haben wie lange dieser Zustand schon bestand, erübrigt sich hier jede Zurechtweisung! Jeder Autofahrer, der regelmäßig sein Fahrzeug bewegt, hat diesen Zustand schon erlebt. Und auch die Kollegen in Grün sahen hier keinen Anlaß für ein Bußgeld!
Und auch bei der roten Ampel ist jede Überheblichkeit fehl am Platz. Er hat das getan, was der größte Teil der Autofahrer immer wieder mal tut: er ist noch bei „Kirchgrün“ über die Ampel.
Du bist doch der Erste, der sich aufregt, wenn vor ihm ein überkorrekter Autofahrer bei Gelb sofort bremst, obwohl es noch zwei, drei Fahrzeuge geschafft hätten.
Gerade von Dir hätte ich hier keine solche Doppelmoral erwartet…

Ihr richtet schon viel zu viel Unheil an.

Pauschalurteile werden dem Einzelnen selten gerecht und sind hier wirklich unangebracht!

Gruß Stefan

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Hallo Benny,

merkwürdig an der Sache finde ich den Ablauf…
Wenn die Streifenwagenbesatzung jemanden beim „überfahren“ einer
Roten Ampel sehen,machen sie keine „Allgemeine Verkehrskontrolle“,sondern „Ziehen dich gezielt“ wegen des sogenannten
„Qualfizierten Rotlichtverstoßes“ aus dem Verkehr…
(bringt ja auch mehr an „Kohle“…)

Sofern es sich um einen der „neuen“ Streifenwagen handelt,könnte dein
Anwalt jedoch Beweisantrag auf das „Überwachungsvideo“ stellen…
denn Alle neuen Streifenwagen der Polizei (zumindest hier in NRW) sind mit einer „Frontvideo-Kamera“ ausgerüstet,die die Verkehrsvorgänge vor dem Streifenwagen aufzeichnet…

mfg

Frank

Hi!

Ich persönlich finde, dass ein Denkzettel für einen Anfänger,
der ohne Licht über rote Ampeln fährt, durchaus angebracht
ist.

mach mal halblang. Erstens ist er nicht ohne Licht gefahren!
Einer der vorderen Scheinwerfer war defekt.:smiley:a wir
keinerlei Informationen darüber haben wie lange dieser Zustand
schon bestand, erübrigt sich hier jede Zurechtweisung!

Keineswegs! Wenn man nachts fährt und ein defektes Frontlicht nicht bemerkt, ist das noch schlimmer!!

Jeder
Autofahrer, der regelmäßig sein Fahrzeug bewegt, hat diesen
Zustand schon erlebt.

Ich merke, wenn ein Licht vorne ausfällt…

Und auch die Kollegen in Grün sahen hier
keinen Anlaß für ein Bußgeld!

Glück gehabt.

Und auch bei der roten Ampel ist jede Überheblichkeit fehl am
Platz.

Na wenigstens in diesem Punkt sind wir uns einig.
Rote Ampeln sind zu beachten und fertig.
Ich fahre ja auch ab und an etwas zügiger und halte mich nciht an alle Limits, aber das Überfahren einer roten Ampel ist einfach ein NoNo!

Er hat das getan, was der größte Teil der Autofahrer
immer wieder mal tut: er ist noch bei „Kirchgrün“ über die
Ampel.

Offenbar ist dem nicht so, der analyse der Entfernungen eines anderen antworters hier kann ich mich nur anschliessen.
Wenn Du das rote Licht schon aus dem Augenwinkel gesehen hast, war es halt nun mal rot…

Du bist doch der Erste, der sich aufregt, wenn vor ihm ein
überkorrekter Autofahrer bei Gelb sofort bremst, obwohl es
noch zwei, drei Fahrzeuge geschafft hätten.

Richtig.
Bei gelb.
Nicht bei rot.

Gerade von Dir hätte ich hier keine solche Doppelmoral
erwartet…

Ich habe keine Doppelmoral, ich möchte nur nicht von unfähigen Anfängern wie Dir umgebracht werden, weil ich etwas schneller an der auf grün schlatenden Ampel losfahre.

Ihr richtet schon viel zu viel Unheil an.

Pauschalurteile werden dem Einzelnen selten gerecht und sind
hier wirklich unangebracht!

Genau hier sind sie mehr als angebracht.
3 von Euch, sorry, Deppen, habe ich in den letzten 10 Jahren selbst vom Baum gekrazt.

Die 2 Mädchen, die auf dem Rücksitz vor meinen Augen verbrannt sind, reichen mir!
Der Grund: so ein 19-jähriger Idiot, der völlig übrigens unverletzt blieb, als er bei rot mit gut 100 Sachen über die Kreuzung bohrte und mit seinem Gammel-Punto einen 7,5 Tonner erlegte, es nicht im Griff hatte.

Ich würde Leute wie Dich erst mal wieder 2 Jahre in die S-Bahn setzen, denn Du schnallst es noch nicht einmal dann, wenn man Dir exakt vorrechnet, dass Du höchstwahrscheinlich im UNrecht bist.
Die Straßen sind insgesamt schon voll genug und unfähige, besserwisserische Anfänger brauche ich persönlich nicht vor mir auf der Straße…

Grüße,

Mathias

an Goosi
Hallo!

Ich sehe gerade, dass Du gar nicht der Ausgangsposter bist.

Wenngleich ich aufgrund Deines „fortgeschrittenen“ Alters und Deines Berufes Deine Aussagen noch viel weniger nachvollziehen kann, möchte ich doch klarstellen, dass ich mit meinem Posting Benny ansprechen wollte.

Grüße,

Mathias

Hallo,

ich habe Deinen Zusatz gelesen und ersetze im Geiste die vielen „Du“ durch „der Fahrer“.

Keineswegs! Wenn man nachts fährt und ein defektes Frontlicht
nicht bemerkt, ist das noch schlimmer!!

Woher hast Du denn die Weisheit, daß er es noch nicht bemerkt hatte? Ich habe keinen derartigen Hinweis gefunden…
Abgesehen davon, auf einer gut beleuchteten Innenstadtstraße muß man ein defektes Abblendlicht nicht notwendigerweise bemerken.

Jeder
Autofahrer, der regelmäßig sein Fahrzeug bewegt, hat diesen
Zustand schon erlebt.

Ich merke, wenn ein Licht vorne ausfällt…

Und hälst jedesmal sofort an um es in Ordnung zu bringen?

Und auch die Kollegen in Grün sahen hier
keinen Anlaß für ein Bußgeld!

Glück gehabt.

Sehe ich nicht so… Ich denke, die Kollegen sahen schlicht keinen Grund dem Fahrer noch zusätzliche Schwierigkeiten zu machen.

Und auch bei der roten Ampel ist jede Überheblichkeit fehl am
Platz.

Na wenigstens in diesem Punkt sind wir uns einig.
Rote Ampeln sind zu beachten und fertig.
Ich fahre ja auch ab und an etwas zügiger und halte mich nciht
an alle Limits, aber das Überfahren einer roten Ampel ist
einfach ein NoNo!

Willst Du mir ernshaft erzählen, daß es Dir nie passiert ist, daß Du im Vorbeifahren die Ampel umspringen sahst? Sorry, das glaube ich Dir nicht (nachdem, was Du bislang über Deinen Fahrstil sagtest und was Du hier ansonsten an Äußerungen zum Straßenverkehr losläßt)

Er hat das getan, was der größte Teil der Autofahrer
immer wieder mal tut: er ist noch bei „Kirchgrün“ über die
Ampel.

Offenbar ist dem nicht so, der analyse der Entfernungen eines
anderen antworters hier kann ich mich nur anschliessen.

Der war ich…

Wenn Du das rote Licht schon aus dem Augenwinkel gesehen hast,
war es halt nun mal rot…

Richtig! Es ist gerade auf Rot gesprungen. Und da dieses Verhalten (noch) nicht hochbrisant ist, sieht der Bußgeldkatalog dafür auch kein Fahrverbot und nur ein moderates Bußgeld vor.

Du bist doch der Erste, der sich aufregt, wenn vor ihm ein
überkorrekter Autofahrer bei Gelb sofort bremst, obwohl es
noch zwei, drei Fahrzeuge geschafft hätten.

Richtig.
Bei gelb.
Nicht bei rot.

Da muß ich jetzt doch mal lächeln…

Gerade von Dir hätte ich hier keine solche Doppelmoral
erwartet…

Ich habe keine Doppelmoral, ich möchte nur nicht von unfähigen
Anfängern wie Dir umgebracht werden, weil ich etwas schneller
an der auf grün schlatenden Ampel losfahre.

Diese Gefahr bestand in der beschriebenen Situation nicht, da Ampelkreuzungen für ca. 1 - 2 Sekunden überall Rot zeigen.

Ihr richtet schon viel zu viel Unheil an.

Pauschalurteile werden dem Einzelnen selten gerecht und sind
hier wirklich unangebracht!

Genau hier sind sie mehr als angebracht.
3 von Euch, sorry, Deppen, habe ich in den letzten 10 Jahren
selbst vom Baum gekrazt.

Die 2 Mädchen, die auf dem Rücksitz vor meinen Augen verbrannt
sind, reichen mir!
Der Grund: so ein 19-jähriger Idiot, der völlig übrigens
unverletzt blieb, als er bei rot mit gut 100 Sachen über die
Kreuzung bohrte und mit seinem Gammel-Punto einen 7,5 Tonner
erlegte, es nicht im Griff hatte.

Hier scheint mir Dein Problem zu liegen. Dieses Erlebnis bringt Dich offensichtlich dazu alle Fahranfänger unter Generalverdacht zu stellen. Niemand hier kennt den Fahrer und seine Fahrweise und die beschriebene Situation ist schlicht nicht geeignet ein abschließendes Urteil zu fällen.
Deine Bemerkungen fallen daher für mich in die Kategorie „sinnlose Polemik“. Und den Vorwurf der Doppelmoral erhalte ich aufrecht, weil Du bei der Beurteilung Deines eigenen Verhalten offenbar ganz andere Maßstäbe ansetzt als bei Anderen.

Gruß Stefan

Hallo,

Ich habe keine Doppelmoral, ich möchte nur nicht von unfähigen
Anfängern wie Dir umgebracht werden, weil ich etwas schneller
an der auf grün schlatenden Ampel losfahre.

noch ein schönes Beispiel für Deine Doppelmoral!
Vor Grün kommt mindestens 1 - 2 Sekunden Rot/Gelb. Wenn Du hier schon losfährst, werden dafür 15€ fällig… (im Gegensatz zu Gelb nach Grün mit 10€).
Fahren darf man erst bei Grün, und da war die „Querampel“ mindestens 3 - 4 Sekunden Rot!

Gruß Stefan

1 „Gefällt mir“

Hi!

Ich habe keine Doppelmoral, ich möchte nur nicht von unfähigen
Anfängern wie Dir umgebracht werden, weil ich etwas schneller
an der auf grün schlatenden Ampel losfahre.

noch ein schönes Beispiel für Deine Doppelmoral!

Blödsinn.

Vor Grün kommt mindestens 1 - 2 Sekunden Rot/Gelb. Wenn Du
hier schon losfährst, werden dafür 15€ fällig… (im Gegensatz
zu Gelb nach Grün mit 10€).

Wenn die Ampel auf gelb schaltet, hebe ich meinen Fuss von der Bremse aufs Gas. Mein Automatikdiesel hat noch eine Gedenksekunde, dann geht es los. Immer bei Grün. Kein Problem. Da gibt es nichts zu diskutieren.

Fahren darf man erst bei Grün, und da war die „Querampel“
mindestens 3 - 4 Sekunden Rot!

In manchen Fällen stimmt das nicht. Manchmal liegt grün für die eine und rot für die andere Straße an einer Kreuzung zeitlich sehr nah beieinander. Es gibt hier keine Regelmässigkeit für alle Kreuzungen Deutschlands.
Deshalb ist es wichtig, sich an rote Ampeln zu halten.

Damit ist die Diskussion beendet.
Wer hier propagiert, dass es o.k. ist, über rote Ampeln zu fahren, hat sich disqualifiziert.

Cheers,

Mathias

Grüße,

Mathias

Hi!

ich habe Deinen Zusatz gelesen und ersetze im Geiste die
vielen „Du“ durch „der Fahrer“.

Keineswegs! Wenn man nachts fährt und ein defektes Frontlicht
nicht bemerkt, ist das noch schlimmer!!

Woher hast Du denn die Weisheit, daß er es noch nicht bemerkt
hatte? Ich habe keinen derartigen Hinweis gefunden…

In der Antort steht das so.
Weisst Du nicht mehr, was Du geschrieben hast?
Würdest Du die zitierten Stellen in Deiner Antwort nicht löschen, könnte man das sogar hier direkt sehen…

Abgesehen davon, auf einer gut beleuchteten Innenstadtstraße
muß man ein defektes Abblendlicht nicht notwendigerweise
bemerken.

…dann sollte man Bus fahren.

Jeder
Autofahrer, der regelmäßig sein Fahrzeug bewegt, hat diesen
Zustand schon erlebt.

Ich merke, wenn ein Licht vorne ausfällt…

Und hälst jedesmal sofort an um es in Ordnung zu
bringen?

Sofort an der nächsten Tankstelle.
Wer viel auf italienischen, spanischen, portugiesischen und griechischen Landstraßen unterwegs war so wie ich, weiss um die Wichtigkeit funktionierender Lampen am Auto.

Und auch die Kollegen in Grün sahen hier
keinen Anlaß für ein Bußgeld!

Glück gehabt.

Sehe ich nicht so… Ich denke, die Kollegen sahen schlicht
keinen Grund dem Fahrer noch zusätzliche Schwierigkeiten zu
machen.

Ermessenssache.

Und auch bei der roten Ampel ist jede Überheblichkeit fehl am
Platz.

Na wenigstens in diesem Punkt sind wir uns einig.
Rote Ampeln sind zu beachten und fertig.
Ich fahre ja auch ab und an etwas zügiger und halte mich nciht
an alle Limits, aber das Überfahren einer roten Ampel ist
einfach ein NoNo!

Willst Du mir ernshaft erzählen, daß es Dir nie
passiert ist, daß Du im Vorbeifahren die Ampel umspringen
sahst?

Von gelb auf rot?
Nein. Da müsste man schon über 100 Km/h fahren, um beim Umschalten auf gelb nicht mehr bremsen zu können, bevor es rot wird.

Ich fahre ab und an bei gelb. Aber das Umspringen auf rot habe ich seit 10 Jahren nciht mehr „aus dem Augenwinkel“ gesehen.
Seit ich den ersten von Euch Angebern vom Baum gekrazt hatte ungefähr…

Sorry, das glaube ich Dir nicht (nachdem, was Du
bislang über Deinen Fahrstil sagtest und was Du hier ansonsten
an Äußerungen zum Straßenverkehr losläßt)

…dann hast Du wohl nicht richtig mitgelesen, fürchte ich.

Er hat das getan, was der größte Teil der Autofahrer
immer wieder mal tut: er ist noch bei „Kirchgrün“ über die
Ampel.

Offenbar ist dem nicht so, der analyse der Entfernungen eines
anderen antworters hier kann ich mich nur anschliessen.

Der war ich…

Na dann ist ja alles klar.

Wenn Du das rote Licht schon aus dem Augenwinkel gesehen hast,
war es halt nun mal rot…

Richtig! Es ist gerade auf Rot gesprungen. Und da dieses
Verhalten (noch) nicht hochbrisant ist, sieht der
Bußgeldkatalog dafür auch kein Fahrverbot und nur ein
moderates Bußgeld vor.

Es ist gefährlich und daher gibt es ein Bussgeld.

Was ich ferner von verschiedenen Strafmassen halte, habe ich ja bereits geschrieben.
Viel zu viel unsinn wird heftig bestraft, während die wirklich gefährdenden Vergehen meistens recht günstig sind.

Du bist doch der Erste, der sich aufregt, wenn vor ihm ein
überkorrekter Autofahrer bei Gelb sofort bremst, obwohl es
noch zwei, drei Fahrzeuge geschafft hätten.

Richtig.
Bei gelb.
Nicht bei rot.

Da muß ich jetzt doch mal lächeln…

Wer fröhlich ist, hat mehr vom Leben…

Gerade von Dir hätte ich hier keine solche Doppelmoral
erwartet…

Ich habe keine Doppelmoral, ich möchte nur nicht von unfähigen
Anfängern wie Dir umgebracht werden, weil ich etwas schneller
an der auf grün schlatenden Ampel losfahre.

Diese Gefahr bestand in der beschriebenen Situation nicht, da
Ampelkreuzungen für ca. 1 - 2 Sekunden überall Rot zeigen.

Fährst Du eigentlich ab und an Auto?
Es gibt Fussgänger, die schon loslaufen, wenn die gegnerische Fussgängerampel rot zeigt. Dies passiert üblicherweise ein paar Sekunden bevor die Autoampel für dieselbe Richtung umspringt.
Dafür gibt es ja die Gelb-Phase als Sicherheitspuffer.

Ihr richtet schon viel zu viel Unheil an.

Pauschalurteile werden dem Einzelnen selten gerecht und sind
hier wirklich unangebracht!

Genau hier sind sie mehr als angebracht.
3 von Euch, sorry, Deppen, habe ich in den letzten 10 Jahren
selbst vom Baum gekrazt.

Die 2 Mädchen, die auf dem Rücksitz vor meinen Augen verbrannt
sind, reichen mir!
Der Grund: so ein 19-jähriger Idiot, der völlig übrigens
unverletzt blieb, als er bei rot mit gut 100 Sachen über die
Kreuzung bohrte und mit seinem Gammel-Punto einen 7,5 Tonner
erlegte, es nicht im Griff hatte.

Hier scheint mir Dein Problem zu liegen. Dieses Erlebnis
bringt Dich offensichtlich dazu alle Fahranfänger unter
Generalverdacht zu stellen.

Keineswegs, dafür habe ich noch ein paar mehr analoge Erlebnisse auf Lager.
Fahranfänger sollten etwas aufmerksamer sien und aufgrund ihrer jugendlichen Reaktionen überhaupt kein Problem damit haben, rechtzeitg an einer gelben Ampel anzuhalten.
Klappt das nicht, zurück in die Fahrschule. Rigoros.

Niemand hier kennt den Fahrer und
seine Fahrweise und die beschriebene Situation ist schlicht
nicht geeignet ein abschließendes Urteil zu fällen.

Das sehe ich ganz anders.
Ferner hast Du ebenfalls ganz klar geurteilt und die Sache als rechtens hingestellt.
Dass Du nun zurückruderst, macht Sinn.
Aber in der Diskussion hättest Du das einräumen können…

Deine Bemerkungen fallen daher für mich in die Kategorie
„sinnlose Polemik“.

…bis Du einmal einem solchen Youngster zum Opfer fällst, was ich nicht hoffe.
Es ist leicht, alles mit „sinnlose Polemik“ abzutun, was einem nicht passt.
Du kannst Dir aber auch gerne die vielzitierten Statistiken zur Unfallverursacherhäufigkeit bei jungen Fahrern von der ADAC Website oder von Destatis laden.

Und den Vorwurf der Doppelmoral erhalte
ich aufrecht, weil Du bei der Beurteilung Deines eigenen
Verhalten offenbar ganz andere Maßstäbe ansetzt als bei
Anderen.

Das ist Blödsinn.
Ich gestehe Dir Deine Ansicht natürlich zu, aber dadurch wird das Überfahren roter Ampeln nicht richtger.

Grüße und gute Fahrt…

Mathias

Hi,

Diese ganze Aktion kommt dem Fahrer schon ziemlich komisch
vor, besonders, weil er eben während des überquerens noch
orange sah, im Augenwinkel zwar rot, zu diesem Zeitpunkt
befanden sich aber nach eigeneder Rekonstruktion bereits die
Hinterreifen des Wagens auf der Haltelinie.

Ich darf also zusammenfassen: Der Fahrer wollte noch schnell
bei Gelb über die Ampel obwohl er hätte anhalten können ->
macht schon mal 10€
Nun ist dummerweise im Moment des Vorbeifahrens die Ampel auf
Rot gesprungen, der Fahrer hat das Rotlicht also mißachtet.
Die angegebene Entfernung von 5 - 8 m dürfte sich dabei mit
Deiner Wahrnehmung decken, denn bei 60 km/h legt man knapp 17
(!) m in einer Sekunde zurück (für 5m braucht man also nicht
mal eine drittel Sekunde).
Für diesen Verstoß sieht der Bußgeldkatalog 50€ vor.
Die höheren Beträge und das Fahrverbot (auch ohne Probezeit)
kommen, wenn das Rotlicht länger als eine Sekunde leuchtete…

Wie bereits gesagt, wurde die Stelle vom Fahrer inspiziert und er kann zusammen mit dem Zeugen mit Sicherheit sagen, dass er die Haltelinie bei ROT bereits überfahren hatte (zwar nicht mit dem Auto, aber mindestens zu 2/3).
Es geht mir auch nicht darum, zu wissen, dass man nichts machen kann, wenn man wirklich bei Rotlicht über den Haltebalken gefahren ist.
Die für mich wichtige Frage ist, wie teuer es werden kann und was für eine Chance man hat, wenn man es als gegeben ansehe, dass man wirklich bei orange über die Ampel fuhr und die Polizisten sich geirrt haben!

Danke…
Benny

Was würdet ihr ihm raten, besteht eine Chance, dagegen
vorzugehen und günstiger dabei wegzukommen als Bußgeld (50
EUR) + Nachschulung + etc… ?

Es besteht immer eine Chance, denn vor Gericht und auf hoher See…
Kommt eben später auf die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen (Polizisten und Dein Zeuge/Du selbst) an.
Wenn die Polizisten gut geschult sind werden ihre Aussagen genau beweisen, wie weit Du von der Haltlinie entfernt warst, als rot abgestrahlt wurde, wenn nicht hast Du Glück…
Ein Prognose fällt da schwer. Die Frage die Du Dir stellen mußt ist: Kann ich mit den jetzigen Kosten etc. leben, oder bin ich für ein kleines Spielchen bereit…

Viel Glück,

ElC.

hey, vielen dank für die rege beteiligung =)
habe oben eine noch etwas andere gegebenheit gepostet, wäre nett, wenn du mit gleichem interesse darauf antwortest! :smile:

Viele grüße
Benny

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