Moin zusammen!
Übt ein Streifenpolizist in seinem Dienstbezirk (z.B. Reeperbahn in Hamburg) eine Auswärtstätigkeit, wenn er zu Dienstbeginn an seiner Dienststelle (z.B. die Davidswache in Hamburg) in den Streifenwagen steigt und dann für die Dauer seiner Schicht im Fahrzeug auf Streife ist?
Kann er dann die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen in Anspruch nehmen?
Oder gilt hier Ähnliches wie beim Straßenreiniger, dessen Arbeitsplatz sein Kehrbezirk ist?
Ich danke vorab für Infos
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