Hallo,
mal angenommen die Erzieherinnen eines Kindergartens streiken mehrmals wegen eines Aufrufs der Gewerkschaft.
Die Eltern bezahlen ja den Beitrag für die Betreuung wie vereinbart.
Wenn diese Betreuung nun durch diese Streiks nicht stattfände, wie stünden die Chancen, Beiträge zurückzufordern?
Immerhin würde hier eine Leistung in Rechnung gestellt, die nicht erbracht wird?
Zusatzfrage, die Eltern seien selbständig und könnten wegen des Streiks wichtige Termine nicht wahrnehmen. Wie sähe es hier mit Schadenersatzforderungen aus?
Gruß
Lawrence