Eine Familie will in den Urlaub (1 Woche) fahren und hat sich eine teure Pauschalreise gegönnt. Der Reiseveranstalter hat den Betrag per Lastschrift eingezogen. Jetzt passiert folgendes: Die Fluggäste wollen an einen Werktag abfliegen, doch die Fluglotsen streiken. Zum Reiseziel gibt es aber nur einen Flugtag. Da die Fluggäste die Reise nicht antreten können beschließen sie den Flugpreis per Rücklastschrift zurück zu buchen. Ist das Rechtens? Bzw. was wäre eine Alternative? Hat der Fluggast Recht auf Beförderung z. B. einer Insel wo kein ZUg oder Auto hinfahren kann?
Hmmmm, ein paar Fragen zu dieser Geschichte:
- Hat die Familie mit dem Veranstalter Kontakt aufgenommen?
- Hat der Veranstalter alternativen angeboten (anderer Flughafen, Verschiebung, Umbuchung, …?)
Sollte die Familie keinen Kontakt zum Veranstalter aufgenommen haben, hat Sie ihm die Möglichkeit zur Nachbesserung eines Mangels (für den er nichts kann, den Streik gilt als höhere Gewalt!) entzogen. Er könnte meines Erachtens Schadenersatz und entgangenen Gewinn geltend machen.