Streikverbote

Liebe WWWler,

ich muss gestehen, dass ich mich mit dem deutschen Tarifrecht überhaupt nicht auskenne. Deswegen würde ich mich freuen, wenn mir jemand erklären könnte, auf welcher gesetzlichen Grundlage Arbeitsgerichte eigentlich ein Streikverbot außerhalb des öffentlichen Dienstes verhängen können.

Bei uns in NRW hat das Arbeitsgericht Münster heute ein Streikverbot gegen die Mitarbeiter des Blutspendedienstes West verhängt, weil die Versorgung der Bevölkerung mit Blutkonserven nicht mehr sicher gestellt sei. Was ist die gesetzliche Grundlage für eine solche einstweilige Verfügung, und höhlen solche Verfügungen nicht das Streikrecht aus?

Und die umgekehrte Frage: Könnte eine Gewerkschaft eine solche einstweilige Verfügung eigentlich auch gegen den Arbeitgeber erwirken, z.B. dahingehend, dass das Gericht den Arbeitgeber dazu zwingen soll, einen Schlichterspruch anzunehmen?

Danke und Grüße,

Matt

Hallo

http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/juc/31…

Lang aber informativ :smile:

Gruß,
LeoLo