Streit beim WG Auszug Küchenmöbel

Hallo Allerseits
In einer WG (3 Hauptmieter) gab es Streit weswegen jetzt ein Mieter ausziehn wird. Er hat bei seinem Einzug nach eigener Aussage einen Betrag von ca. 300€ für Küchenmöbel etc. gezahlt und ist nun bei seinem Auszug der Meinung er kann Möbel teilweise oder komplett mitnehmen. Eine der anderen Mieterinnen hat aber ebenfalls bei Ihrem Einzug (der ca. 1 jahr später war) eine (geringere) Summe Ablöse für die Möbel gezahlt. Nun ist die Frage, welche Rechte hat der ausziehende Mieter an den Möbeln? Keiner von beiden hat sowas wie ne Quittung für den gezahlten Betrag oder so. Ein akzeptabler Kompromiss ist aktuell leider nicht in Sicht. Wie würde so eine Situation juristisch geklärt werden?
Danke für die Antworten =)

Hallo,

würde wie folgt hierauf antworten.

  1. Will man etwas herausverlangen müsste der Nachweis zur Berechtigung geführt werden. Kann man das nicht dürfte es Schwierigkeiten geben sein Recht durchzusetzen.
  2. es ist fraglich zudem, ob die Sache, soweit es ein Teil einer Gesamtheit war, nicht durch vermengung zu einer untrennbaren einheit geworden ist, dann kann nur wertersatz aber keine Herausgabe gefordert werden.

Es handelt sich aber um einen komplexen Sachverhalt, der bei eingerhender Prüfung anders beurteilt werden kann. Hierzu fehlt aber auch die Möglichkeit in diesem Forum.

  1. Will man etwas herausverlangen müsste der Nachweis zur
    Berechtigung geführt werden. Kann man das nicht dürfte es
    Schwierigkeiten geben sein Recht durchzusetzen.

Das trifft so ungefähe auf jede Forderung zu, die man geltend machen möchte.

  1. es ist fraglich zudem, ob die Sache, soweit es ein Teil
    einer Gesamtheit war, nicht durch vermengung zu einer
    untrennbaren einheit geworden ist, dann kann nur wertersatz
    aber keine Herausgabe gefordert werden.

Könnten Sie mal erklären, wie bei Möbeln eine Vermischung/Vermengung nach § 948 BGB von statten gehen könnte?

Die Frage ist ganz einfach, wer Eigentümer oder Miteigentümer der Möbel nach § 929 BGB geworden ist. Das aber wird man tatsächlich hier kaum klären können.

Gruß
Dea

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Könnten Sie mal erklären, wie bei Möbeln eine
Vermischung/Vermengung nach § 948 BGB von statten gehen
könnte?

http://www.baulinks.de/webplugin/2005/i/1710-gloria1…

Sollte man mit den meisten WG Möbeln tun. Im übrigen hoffe ich, dass die Knowledge Kanzlei bald was richtiges zu tun hat und hier nicht mehr mit Wischiwaschi-Könnte-Sollte-Kommtdraufan und falschen Paragraphen sowie nichts sagenden Antworten nervt.

VG
EK

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lol! - owT

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Wie bitte sol das denn passieren?!
Hi!

Im übrigen hoffe
ich, dass die Knowledge Kanzlei bald was richtiges zu tun hat
und hier nicht mehr mit
Wischiwaschi-Könnte-Sollte-Kommtdraufan und falschen
Paragraphen sowie nichts sagenden Antworten nervt.

Tschuldigung, aber wer bitte beauftragt eine „Kanzlei“, die diese Referenzen hier an den Tag legt?!

VG
Guido

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