Hallo Experten,
ich habe da mal eine Frage bezüglich einer Lebensversicherung. Ich hatte ca. 3 Jahre eine Lebensversichrung bei der Allianz. Nun habe ich diese zum 01.04.2004 gekūndigt. Der erste Grund dafür war, dass ich als Soldat nicht ausreichend abgesichert war. Der zweite Grund war, eine zu hohe Berufsunfähigkeitsrente. Ich habe den Vertag damals als Schüler abgeschlossen und hätte eine Berufsunfähigkeitsrente von 1200 Euro bekommen. Das ist, wie ich später erfahren habe, viel zu viel. Dies wurde mir sogar von der Allianz-Hotline bestätigt. Im Normalfall hätte ich nur ca. 1000 Euro bekommen, da ich ja noch Schüler war.
Nun bekomme ich die nächsten Tage eine V-Scheck, mit dem Rückkaufswert, von der Allinaz geschickt. Ich habe aber vor, der Allianz noch ein bischen mehr aus den Rippen zu leiern, da ich ja für Leistungen bezahlt habe, die mir gar nicht zugestanden hätten, wenn es mal soweit gekommen werde.
Wie sieht es denn jetzt aus, wenn ich den Scheck einlöse? Ist das dann so, dass ich alles akzeptiere und weitere Ansprüche nicht mehr geltend machen kann? Oder kann ich den Scheck einlösen und mich dann immer noch mit der Allianz streiten?
Was glaubt ihr? Macht es überhaupt Sinn, mich mit der Allianz zu streiten.
Steve
Hsllo Steve,
die Allianz hat schon mal einen Prozess verloren. Sie musste dann alle eingezsahlten Beiträge zurück erstatten.
Wo das Urteil steht kannst Du bestimmt beim Bund der Versicherten erfagen.
Grüße
Raimund
Hallo Steve,
durch das Einlösen deines Schecks erklärst du dich mit dem Ablauf einverstanden. Sollte noch in der Höhe oder Nachforderungen anstehen so währen diese MM davon unberührt (hängt aber von deinem genauen Fall ab, auch hier dann erst einen Anwalt konsultieren) Solltest du aber den Vertrag als ganzes anfechten, laß den Scheck liegen und schalte zur Prüfung einen Anwalt ein. Denn ohne eine fachlich fundierte Kenntnis kommst du nicht weit.
Ich frag mich nur warum du dich mit der Allianz streiten willst??
Gruß
Martin
DANKE
Dank Raimund habe ich diese Seite gefunden. Das hilft mir auf jedenfall weiter.
http://www.bundderversicherten.de/Musterklage/Abschl…
Hallo Steve,
die Einreichung des Schecks wird nicht dazu führen, dass du keine weiteren Forderungen geltend machen kannst. Denn das ist ja das Mindeste, die Auszahlung des Rückkaufswertes.
Wenn bei Vertragsabschluss eine zu hohe BU-Rente vereinbart wurde, ist das meist ein Fehler des Vermittlers. Man soll nicht mehr absichern als das tatsächliche Nettoeinkommen und nur dafür die Prämie entrichten. Mehr wirst du im Leistungsfall auch nicht bekommen und musst das Nettoeinkommen der letzten 12 Monate nachweisen.
Ob ein weiteres Nachfassen Erfolg hat, kann ich nicht beurteilen, da die Schlusserklärungen bei Antragstellung (die hast du mit unterzeichnet und anerkannt) den Versicherer in vielen Fällen schützen. Frag einen versierten Anwalt. Eine schlechte Publicity wird sich kein Versicherer leisten wollen, wenn eine grobe Fehlberatung durch den Vermittler erfolgt sein sollte. Viel Erfolg.
Gruß,
Sue
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