Streit mit der Vermieter

im novenber 2009 habe ich einen neue wohnung bekommen, im gleichen monat habe ich den vertrag unterschrieben, einzugstermin war für den 01.02.2010 vereinbart, kurz am 29.01.2010 habe ich mein ganzen möbel im neuen wohnung gestellt, da habe ich auch mein einbauküche eingebaut, aber der abfluß an der wand war 60 cm hoch also 10 co zu hoch als der norm, da habe ich immer wasser an meinem spüle, da habe ich der vermieter benachrichtigt, der war aber sauer und sagete das deren firma das reparieren soll, und ich die Rechnung bezahlen muß. ich habe naturlich sofort nein gesagt, da war der vermieter unverschämt und sagte mir das wir der vertrag rückgingig mache. ich habe mein ok gegeben, am 02.02.2010 bin von da ausgezogen und in meine alte wohnung angezogen, 1 tag später sollte ich den stornierung des vertrag unterschreibe, da stand das ich 168,- euro bezahlen soll für den mietverhältniß von nonember bis februar plus noch die reparatur umkosten weil ich 12 löscher ja in der küche für die schränke angebort habe.

Bitte hilft mir was soll ich da tun

Hallo katsibo,

Soweit ich dass verstanden habe, geht es um eine Bagatelle. Für den Anschluß ab Mauerwerk bist du alleine verantwortlich. Mit einem Verlängerungsstück wäre die Sache erledigt gewesen. Wenn du beim Auszug renovieren musstest, dass nicht getan hast, musst du wohlmöglich zahlen. Ich denke du hast seit November ohne Miete zu zahlen gewohnt. Also erst ab 01.02.2010 Mietzahlungspflicht? Ich denke dass du etwas übertreibst. Es kann sein, dass ich dass alles nicht so verstanden habe, aber wegen 168,- Euro(Biete ihm die Hälfte an) lacht dich jeder Richter aus. Ist mir auch mal passiert!!! Die Bagatelle, ein Abflußrohr umzubauen kostet dich nur ein Verlängerungsstück. Dass nennt man Fehler beim Einbau. Sollte aber eine Firma die Küche eingebaut haben, dann müsste diese den Schaden bezahlen, weil sie unfachmännisch eingebaut hat.
Wegen Bagatellverfahren wirst du nicht viel Glück haben. Ich bin kein Rechtsanwalt! Ich kann dir nur eine Einschätzung geben.
Schönen Gruß!
P.S.:Also die Hälfte anbieten und Schlussstrich ziehen!

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Hallo,

wurde der Anschluss denn verlegt?
Wie lautet das Wohnungsübergabedatum im Mietvertrag?
Gibt es ein Übergabeprotokoll (Einzug/Auszug)?
Wie wurde die Küchen-Situation von Vormieter gelöst?
Hatten Sie Gelegenheit die Anschlusssituation zu
überrpüfen oder wurden Sie darauf hingewiesen?
Haben Sie die Vertragsstornierung unterschrieben?

Grundsätzlich ist es im Interessse des Vermieters eine
Wohnung so zur Verfügung zu stellen das ein
Mieterwechsel ohne weiteres möglich ist.

Die jetzige Situation ist immerhin für beide Teile
unbefriedigend. Der Vermieter hat u. U. einen
Mietausfall auf unbestimmte Zeit und Sie haben
doppelten Umzugsstress.

Ich würde Ihnen trotzdem eine anwaltliche Beratung
empfehlen. Eine Erstberatung ist in der Regel recht
günstig. Sollte es tatsächlich zum Streitfall kommen
richten sich die Gebühren meines Wissens nach dem
Streitwert.

Ich wünsche Ihnen alles Gute …

im novenber 2009 habe ich einen neue wohnung bekommen,

im

gleichen monat habe ich den vertrag unterschrieben,
einzugstermin war für den 01.02.2010 vereinbart, kurz

am

29.01.2010 habe ich mein ganzen möbel im neuen wohnung
gestellt, da habe ich auch mein einbauküche eingebaut,

aber

der abfluß an der wand war 60 cm hoch also 10 co zu

hoch als

der norm, da habe ich immer wasser an meinem spüle, da

habe

ich der vermieter benachrichtigt, der war aber sauer

und

sagete das deren firma das reparieren soll, und ich

die

Rechnung bezahlen muß. ich habe naturlich sofort nein

gesagt,

da war der vermieter unverschämt und sagte mir das wir

der

vertrag rückgingig mache. ich habe mein ok gegeben, am
02.02.2010 bin von da ausgezogen und in meine alte

wohnung

angezogen, 1 tag später sollte ich den stornierung des

vertrag

unterschreibe, da stand das ich 168,- euro bezahlen

soll für

den mietverhältniß von nonember bis februar plus noch

die

reparatur umkosten weil ich 12 löscher ja in der küche

für die

schränke angebort habe.

Bitte hilft mir was soll ich da tun

Sorry hatte nur die Hälfte verstanden!!!Hast du auch den Mietvertrag gekündigt?

Du hättest direkt Klarschiff machen sollen. Wenn du einfach ausgezogen bist, ohne schriftlich zu kündigen, könnte das Probleme geben. Am Besten du bestätigst die Kündigungsvereinbarung schriftlich, per Boten(einen Freund mitnehmen) und in den Briefkasten werfen (dass musst du eventuell Beweisen)! Bestätige ihm die Vereinbarung, dass du direkt wieder ausgezogen bist und dass er damit einverstanden war!!! Du musst nur ab Mietvertragsanfang zahlen!!! Ich denke, dass du eine Kündigungsfrist hättest einhalten müssen!?! Gesetzliche Bestimmungen, daran müssen sich beide halten. Da er aber dem zugestimmt hat, ich hoffe für dich vor Zeugen,müsste es mit der Hälfte o.k. sein! Ansonsten lass dich verklagen, pass aber auf, wenn er einen Urkundenprozess anstrebt, dass wird nicht so einfach sich dagegen zu wehren. Dann solltest du einen Mietrechtsanwalt einschalten!!! Mitglied im Mieterverein oder bist du Rechtsschutz versichert? Geh dann zum Rechtsanwalt, PKH Antrag stellen lassen,wenn du kein Geld hast!

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Hallo!
Ich würd keinen cent bezahlen! Ich würde die Löcher zu machen und gut ist! Am besten beim Mieterbund melden die helfen immer und übernehmen erstmal die Anwaltskosten!

Hallo,

für die Mietausfälle von November bis Februar darf der Vermieter anteilig eine Rechnung stellen. Die Löcher in der Küche hätten Sie selbst wieder zu spachteln müssen und mit der Wandfarbe überstreichen, sonst ist die Mietsache nicht der Vertragsform entsprechend „übergeben“, also auch hier hat der Vermieter Recht, wenn er eine Forderung stellt. Mit dem Spülenanschluß hätten Sie sich vor dem Einbau mit dem Vermieter in Verbindung setzen sollen, ob er eine Lösung beiträgt, oder ob Sie ein passendes Anschlußstück erwerben und er nur die Rechnung dafür übernimmt. Da durch ihr Verschulden die Mietsache beschädigt wurde, darf der Vermieter Ihnen dafür eine Rechnung ausstellen. Über den Umfang dieser kann man sich meist einigen.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.