Hallo zusammen,
ich habe eine Frage:
Mein ehemaliger Arbeitgeber schuldet mir noch Lohn welche ich geltend gemacht habe. Nun kam Post vom gegnerischen Anwalt. Meine Frage wäre ab wann muss ich den gegnerischen Anwalt bezahlen ??
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage:
Mein ehemaliger Arbeitgeber schuldet mir noch Lohn welche ich geltend gemacht habe. Nun kam Post vom gegnerischen Anwalt. Meine Frage wäre ab wann muss ich den gegnerischen Anwalt bezahlen ??
Hallo,
mir sind das zu wenig Informationen um es beantworten zu können.
Wer hat zuerst einen Anwalt eingeschaltet? Wer hat wen und mit was in Verzug gesetzt? usw. usf.
Grundsätzlich:
Falls der gegnerische Anwalt Sie erstmalig unter Fristsetzung zur Streitbeilegung aufgefordert hat und Sie nicht durch den AG bereits im Vorfeld schriftlich aufgefordert worden sind, den Dissens unter Setzung einer Frist zu beseitigen, befinden Sie sich nicht im Verzug, so dass Sie die Anwaltskosten nicht als Verzugsschaden erstatten müssen.
MfG
KkL
Hallo zusammen,
Mein ehemaliger Arbeitgeber schuldet mir noch Lohn welcheN ich
geltend gemacht habe. Nun kam Post vom gegnerischen Anwalt.
Meine Frage wäre ab wann muss ich den gegnerischen Anwalt
bezahlen ??
Der AG hat zuerst den Anwalt eingeschaltet nachdem ich dem AG einen Brief mit der Geltendmachung geschickt habe. Nun wird von der gegnerischen Seite Stundenlohn und Arbeitszeit bestritten. Ich fühl mich total verschaukelt von dem AG !
Hallo,
ich gehe davon aus, dass du zurecht ausstehenden Lohn geltend gemacht hast. Dein AG hat einen Anwalt eingeschaltet,warum? Was steht denn in dem Brief?Ich kann dich aber beruhigen erstmal ist die Hinzuziehung eines RA Sache deines AG.Er bestellt den Anwalt und zahlt. Falls es aus welchem Grund auch immer zu einem Verfahren kommt, wird die Verteilung aller Kosten, also auch deiner und seiner Kosten für einen RA festgesetzt je nach Urteil.
Ich kann dir vielleicht mehr dazu sagen, wenn ich weiss worum es in dem Brief geht.
Gruesse
Vielen Dank für die Anwort.
Mein ehemaliger AG hat mir 100 Euro 15 Monate lang zu wenig ausbezahlt. Es handelt sich um einen Minijob. Ich hab ihm geschrieben und den Lohn geltend gemacht. Nun kam ein Brief von seinem Anwalt wo alles zurückgewiesen und bestritten wurde. Nun hab ich wieder geschrieben (dem Anwalt vom AG ) da ich ja dem AG nicht schreiben darf und hab den Arbeitsvertrag (hab bis heute noch keinen bekommen) die Auswertung des Fahrtenschreiber von dem LKW (AG behauptet ich wäre nur 10 Stunden im Monat gefahren, aber es war das 4fache)den ich gefahren bin und meine mir zustehenden Lohnabrechnung angefordert
Hallo Arkas,
den Anwalt musst Du zahlen sobald
a) Du die Zahlungsverpflichtung anerkennst oder
b) Du vom Gericht rechtskräftig dazu verdonnert wirst
Gruß
Hans
Hallo,
wenn es keine nachvollziehbare Anweisung für Überstunden, sprich Genehmigung, gegeben hat, es niemanden gibt, der sicher bezeugen würde,dass diese Überstunden gemacht wurden und notwendig waren, dann gibt es keine Erfolgsmöglichkeit.
MfG
KKl
Der AG hat zuerst den Anwalt eingeschaltet nachdem ich dem AG
einen Brief mit der Geltendmachung geschickt habe. Nun wird
von der gegnerischen Seite Stundenlohn und Arbeitszeit
bestritten. Ich fühl mich total verschaukelt von dem AG !
Hallo,
ohne den genauen Sachverhalt zu kennen: Ein gegnerischer Anwalt könnte dann seine Inanspruchnahme geltend machen, wenn der Arbeitgeber zu Unrecht belangt wurde. Wenn die Lohnforderung rechtmäßig ist und der Arbeitgeber sich daraufhin von einem Anwalt vertreten lässt, müsste er die Anwaltskosten selbst tragen. Aber wie gesagt, das ist eine Pauschale Aussage, da ich den genauen arbeitsrechtlichen Sachverhalt nicht beurteilen kann.
mfg
Arbeitsrechts-Streitigkeiten sind eigentlich für den Arbeitnehmer kostenlos. Voraussetzung : die Forderungen sind Rechtens !!!
Mein Tipp : Selber schnellstens einen eigenen Anwalt einschalten, der dann alles Weitere veranlasst.
Dessen Kosten muss dann der ehem. AG zahlen.
Tut mir leid,
Wissen habe ich in dieser Fragestellung nicht.
Nach meiner Einschätzung müsste die eigene Lohnforderung aber nachweislich vollständig falsch sein, damit es überhaupt einen nachvollziehbaren Grund gibt gegnerische (Anwalts-)Kosten zu übernehmen.
Hallo,
wenn DU !!! noch von deinem Arbeitgeber noch Lohn zu bekommen hast warum musst du den Gegenanwalt zahlen?
Warst du beim Anwalt? Vor oder nach dem Schreiben der Gegenseite?
Du must die Anwaltskosten nur zahlen, wenn Du den Prozeß verlierst.Ausser du hast einen Rechtsschutz, dann übernimmt er die Kosten.
Aber da du ja noch Lohn bekommst, warum hast du rechtlich nichts unternommen? Bis zu einem gewissen Einkommen stehen dir auch Prozeß und Anwaltskosten zu dies ist gesetzlich geregelt.
Sorry, habe deine Anfrage erst jetzt gelesen, kannst dich ja nochmal melden.
Gruß