Streit mit einem Rechtsanwalt! Hilfe!

Hallo zusammen

Bin etwas ratlos, wie man da wieder rauskommt…
Situation:
Vater übergab sein kleines Unternehmen an den Nachwuchs. Nachwuchs nimmt sich neuen Steuerberater. Der weist auf die Wichtigkeit eines Übernahmevertrages hin. Der Nachwuchs möchte einen solchen Vertrag haben und der Steuerberater meinte, er kümmere sich darum…

Vertrag wird erstellt, Vater und Nachwuchs unterschreiben diesen.

3 Wochen später flattert von einem unbekannten RA eine Rechung über 1200 Euro herein. Diesen Betrag zu zahlen lehnten Vater und Nachwuchs ab. Der RA besteht auf Zahlung.

Der Steuerberater hatte weder etwas darüber verlauten lassen,
dass er diesen Vertrag von Dritten (RA) aufsetzen lässt und auch nicht darauf hingewiesen, dass dies mit Zahlungen in dieser Höhe
verbunden ist. Eigentlich hat der RA doch kein direktes Mandat von Vater und/oder Nachwuchs erhalten? Der Steuerberater wurde auch nicht von Vater/Nachwuchs beauftragt einen RA diesbezüglich einzuschalten.

Wie sollen sich Vater/Nachwuchs verhalten?
Der RA würde doch nicht weiterbohren, wenn er keine Chance hätte?

Schon mal im Voraus Dank an alle die bis hier gelesen haben und
noch Extra-Dank an alle Helfer!!

Gruss

Hallo,

der Rechtsanwalt kann seine Gebühren oder sein Honorar nur von seinem Auftraggeber verlangen. Das wird möglicherweise der Steuerberater sein, nicht Vater & Sohn.
Wenn hier nicht vereinbart wurde, dass kostenpflichtig ein Vertrag aufgesetzt wird, dann ist das eine Eigenleistung des Steuerberaters, für die er selbst die Kosten tragen muss.

Ich würde dem Rechtsanwalt schriftlich erwidern, er möge sich an seinen Auftraggeber halten. Man habe ihm nicht den Auftrag erteilt, einen Vertrag zu entwerfen.
Dann abwarten, was geschieht.

Gruß,

Francesco

Zwischen’DANKESCHÖN’, gibt’s andere Meinungen o.T.
q

so haben wir das glaub ich gerne, sich heute anmelden und gleich mit solch schwierigen dingen kommen :wink:

hi irgendwieundsowieso ,

also fang ma mal von vorne an,

„…Der Nachwuchs möchte einen solchen Vertrag haben und der Steuerberater meinte, er kümmere sich darum…“

wer hat den nun wen einen auftrag erteilt, steuerberater können/ dürfen keine rechtsberatng machen, die dürfen nur steurberaten

„…Vertrag wird erstellt, Vater und Nachwuchs unterschreiben diesen…“ hm da ist was geleistet worden und die sache wurde abgenommen, also hat jetzt wohl irgendjemand zu zahlen

z.b. „…eine Rechung über 1200 Euro …“

„…und auch nicht darauf hingewiesen, dass dies mit Zahlungen in dieser Höhe verbunden ist…“ hm das ist nun wieder verwerflich, aber für den steuerberater auch nicht ganz so schlimm, weil dann rechnet ewr das halt über anderweitige beratungskosten ab (weis nicht ob es da eine gebührenordnung dafür gibt lies mal da selber http://www.steuerkanzlei-wilke.de/Kanzlei/Honorar.html )

auch für rechtsanwälte gibt es eine gebührenordnung ( http://www.rechtsanwaltmoebius.de/gesetz/rechtsanwal…
) und da steht drin was die für welche leistung abrechnen dürfen,

jetzt guck mal in die tabelle und auf deine ra rechnung da steht drauf, was er für was berechnet hat

so dann guck mal in die tabelle was der steuerberatewr dafür verlangen kann und dann vergleiche wer „billiger“ ist

weil zahlen musst du so oder so, weil du/ ihr ja einen auftrag erteilt habt und ne leistung bekommen,

rechtlich gesehn würde ich das vielleicht so einstufen das der ra die abrechnung an deinen steuerberater schicken muss und der dann die leistung + seine leistung an euch weiterberechnet muss,

aber wie gesagt, der tip vom steuerberater war nicht mal schlecht mit dem Übernahmevertrag - weil der spart euch einen haufen geld später beim FA - immer vorrausgestzt der vertrag wurde auch ordentlich gemacht -

aber dann greift ja die hafungsfrage der steuerberater/ anwälte und dafür würd ich schon 1.200 euros ausgeben

uwe

Grüß Dich,

wenn es sich so verhält, wie Du geschrieben hast und wenn kein Vertrag da ist, braucht ihr nicht zu bezahlen. Oder habt ihr etwas unterschrieben oder übersehen?

Nimmt Euch einen Rechtsanwalt. Meistens macht es den RA Spass, einen Kontrahenten auszustechen. Übrigens blöffen Juristen gerne. Oft ist gar nichts dahinter. Die Juristen in diesem Forum sollen es nicht falsch verstehen, aber Rechtsanwälte haben oft keine Moral (und das bei diesem Beruf).

Überlegt auch, ob Ihr nicht gleich den Steuerberater wechselt. Selbst wenn er fachlich gut ist, hat er es wohl nicht verstanden, Euch richtig zu beraten, aus welchen Gründen auch immer. Natürlich je nachdem wie lange Ihr schon zusammenarbeitet und Euch kennt.

Viel Erfolg

Ursel

hi Ursel,

„… wenn kein Vertrag da ist, braucht ihr nicht
zu bezahlen.Oder habt ihr etwas unterschrieben
oder übersehen…“

so einfach ist das nicht, es wurde ja tatsächlich eine leistung erbracht, in deutschland herrscht vertragsfreiheit, was heißt ein vertrag kommt auch mündlich ohne gro´ße form zu stande, wichtig ist das die essentiellen bestandteile besprochen wurden und das beide seiten das wollen - das ist hier so, steuerb. wollte vertrag liefern, irgendwieundsowieso hat vertrag als erfüllung unterschrieben, also angenommen,

also ist auch eine vergütung fällig, die juristen hier wissen welche § da zuständig sind

„…Meistens macht es den RA Spass, einen
Kontrahenten auszustechen…“

ne stimmt nicht, „eine krähe hackt der anderen kein auge aus“ (tschuldigung juristen ist nicht böse gemeint)

„…Übrigens blöffen Juristen gerne. Oft ist gar
nichts dahinter…“

das ist ihr essentieller zweck !!! - weil wenn du mit nem anliegen dahin kommst und unbedingt klagen willst, dann müsssen die da wohl ein bisschen pluffen - siehst du denn gar keine filme (z.b. mattlock :wink:) )

„…aber Rechtsanwälte haben oft keine Moral …“

stimmt auch nicht, die haben da so dicke bücher und ne berufszulassung o.ä. und da steht drinne - vertrete deinen klienten nach bessten wissenm, gewissen und können und verwende dazu die §§§ die dir der deutsche michel gegeben hat,
wenn du allerdings meinst das die keine moral zum „gegener“ haben, dann ist das richtig, warum auch?

allerdings schwarze schafe gibt es überall - z.b. abmahnvereine o.ä.

" … wohl nicht verstanden, Euch richtig zu beraten …"

nu das versteh ich nicht, der vertrag um das es hier geht war doch so gewollt und ist doch auch ratifiziert worden,

hm… wenn du allerdings meinst erhat hat nicht klar und deutlich gesagt …also das kostet aber 1200 euros … dann geb ich dir recht,

aber wir sprechen ja hier von kaufleuten, auch wenn es keine vollkaufleute lt. gestz sind (???) und die sind ja mit geschäftsgebahren vertraut, oder wie macht ihr geschäfte, jedesmal eine ausschreibung, angebot, verhandlungsprotoll, auftragsschreiben, rückbestätigung, gesprächsprotokolle, kaufm. bestätigungsschreiben etc. und das bei jedem gespräch (tel./ mdl./ auf der straße) und zu jeder gelegenheit ??

uwe

Hallo Uwe

Danke für Deine ausführlichen Antworten…
Demnach gipfelt für mich das Ganze in den Fragen:

Hätten Vater/Nachwuchs wissen müssen, dass der STB einen RA beauftragen muss für diesen Vertrag?
Hätte der STB darauf hinweisen müssen, dass er dazu einem RA
beauftragt.

Dank und Gruss
irgendwie

PS: Bin seit 3 Jahren hier dabei und wollte solch heiklen Themen
nicht unter real-name „durchkauen“… :wink:

Hallo Ursel

Hast Recht, der STB wird wohl nichts mehr für uns erledigen…
Gruss irgendwie…

Nö, Streit mit StB!
Also jetzt mal ohne den eigenen Berufsstand zu sehr in Schutz nehmen zu wollen, aber der Anwalt, der einen Auftrag bekommt, ausführt und dann seine Arbeit bezahlt haben will, ist hier doch wohl nicht das Problem. Das Problem liegt doch wohl eher im Verhältnis des Fragestellers zu seinem StB bzw. in dessen Verhalten.

Zunächst einmal ist klar, dass ein solcher Vertrag sinnvoll ist. Insoweit hat der StB auch korrekt beraten. Da er aber nun mal kein RA ist, darf er den Vertrag nicht selbst aufsetzten. Eigentlich auch klar. Er hätte aber IMHO jetzt schon darauf hinweisen müssen, dass er die Vertragsgestaltung durch einen Anwalt durchführen lassen wird (durch wen wohl sonst), und dass hierfür natürlich dann auch Gebühren beim RA in einer wenigstens sauber geschätzten Größenordnung anfallen. Hätte ich jedenfalls als fair empfunden und die Aufklärung über Kosten ist schon auch geschuldete Nebenpflicht.

Ob dies rechtlich allerdings eine Handhabe gegen den StB bietet, steht auf einem ganz anderen Blatt, denn die Vollmachten, die man seinem StB bei Mandatserteilung unterschreibt gehen oft ganz schön weit, und es würde mich nicht wundern, wenn die - sachdienliche - Beauftragung des RA damit abgedeckt wäre. Auch sollte natürlich jeder wissen, dass auch Anwälte leben müssen, und sie sogar gesetzlich verpflichtet sind Rechnungen zu stellen und dabei die Gebührenordnung zu beachten.

Und so kommt man zu dem Punkt, den ja auch schon ein anderer Antworter so treffend gesehen hat: Es kann zwar sein, dass die Rechnung u.U. an den StB zu richten gewesen wäre, aber der wird und kann sie dann auch nur weiterreichen (wofür er übrigens dann sogar zusätzlich eine eigene Gebühr berechnen kann). Sprich, bezahlen muss man so oder so, und mehr als ein kleiner Rabatt des StB wegen Verstoß gegen die Pflicht zur Kostenaufklärung ist wohl nicht drin.

Dem Anwalt kann man natürlich u.U. schreiben, dass die Rechnung an den StB zu gehen hätte (stimmt bei ordnungsgemäßer Bevollmächtigung natürlich nicht), aber er wird ganz zu Recht auf seinem Kostenanspruch bestehen, egal von wem er das Geld dann letztendlich bekommen wird. Zum guten Schluss werden die Kosten aber so oder so beim Fragesteller hängen bleiben.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Wiz

Stimme Dir zu! Der RA soll sein Geld erhalten…
Doch nicht von Vater/Nachwuchs! Die Kosten sollten zu 100% am
StB hängen bleiben. Und der dürfte diese nicht weiterberechnen.

Wie ich erst heute erfahren habe, hat Vater den Vertrag nicht unterschrieben ( ist der Vertrag dann überhaupt gültig? ) und
zweitens wird der Vertrag aus anderen Gründen nicht benötigt.
Drittens hat der StB kein schriftliches Mandat bisher erhalten.

Sorry für die inkorrekte Beschreibung der Umstände beim gestrigen Erst-Posting.

Das mit der „geschuldete Nebenpflicht“ war mir neu und sicherlich
sehr hilfreich!

Fragesteller wird sich wehren, damit nicht alle Kosten an ihm „hängenbleiben“ …

Dank und Gruss
irgendwie …