Streit mit Käufer

Hallo,

habe bei ebay ein elektro Gerät verkauft, welches voll funktionstüchtig war. Nun behauptet der Käufer, das Gerät sei nicht in Ordnung (hatte vorher schon seine Unzufriedenheit ausgedrückt, da er sich mehr erwartet hatte). Wer muss hier die Beweislage erbringen ? Es handelt sich um Privatpersonen.

Danke im voraus.

Hallo,

vielen Dank für die Anfrage. Da ich den Sachverhalt nicht kenne versuche ich objektiv zu sein.

Wenn der Artikel als solches der Beschreibung und der Abbildung nicht entspricht, sollte man sich mit der Rückabwicklung des Kaufpreises beschäftigen.

Ich habe aber in der letzten Zeit auch Erfahrungen gesammelt, wo man vorher bietet und nach Erhalt der Ware anfängt über den Kaufpreis zu verhandeln. Bei mir stößt so etwas auf „Taube Ohren“, immerhin sieht man die Ware auf dem Foto nebst der dazugehörenden Beschreibung.

Und als Ausschluss heißt es auch, das man Privatverkäufer ist und somit keine Rückgabe mit dem Verkauf stattfindet.

Gruss
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Hi!

Ich bin zwar kein Anwalt und habe daher nicht den genauen Gesetzestext im Kopf - aber wenn Sie in dem Angebot auf eBay den Artikel eindeutig als „gebraucht“ markiert haben, und auf das geltende EU-Recht verwiesen haben (keine Gewährleistung / Rücknahme als Privatverkäufer), sehe ich auf Ihrer Seite kein Problem, den kauf unangefochten zu lassen, d. h. kein Umtausch für den Kunden.
Natürlich ist Kulanz immer ein großes Wort, welches man nicht vergessen sollte - je nach Kunde…
Aber für mich hört es sich so an, als wenn er seinen Kauf bereut, und die gekaufte Ware einfach nur ohne verlust zurück geben will - unabhängig davon, ob das Gerät wirklich funktioniert…

Sonst google mal „Verkauf von privat“ - da werden Sie auch einige interessante Blogs mit Rechtsgrundlagen finden…

Gruß,
Jörn Köhler

…bei ebay ein elektro Gerät verkauft, welches voll

funktionstüchtig war. Nun behauptet der Käufer, das Gerät sei
nicht in Ordnung (hatte vorher schon seine Unzufriedenheit
ausgedrückt, da er sich mehr erwartet hatte). Wer muss hier
die Beweislage erbringen ? Es handelt sich um Privatpersonen.