Streit mit meiner ehmaligen Pension

Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgender Sachverhalt ist gegeben:

Seit Januar 2013 wohnte ich in von Montags bis Freitags in einer Pension.
In den letzen 2 Wochen 11.02 bis 22.02 herrschten in meinem Zimmer niedrige Temparaturen.

Ich habe das durch ein Messprotokol dokumentiert (in der Mitte des Zimmers gemessen, 1,50 m höhe, Heizkörper auf max. Stufe).

Datum Uhrzeit Temparatur
11.02.2013 6:30 16°
11.02.2013 22:10 17°

12.02.2013 6:30 15°
12.02.2013 22:15 16°

13.02.2013 6:30 17°
13.02.2013 22:32 17°

14.02.2013 6:30 15°
14.02.2013 22:18 18°

15.02.2013 6:30 16°
15.02.2013 22:30 17°

18.02.2013 6:30 12°
18.02.2013 22:22 15°

19.02.2013 6:30 13°
19.02.2013 22:16 18°

20.02.2013 6:30 12°
20.02.2013 22:53 15°

21.02.2013 6:30 13°
21.02.2013 22:17 14°

22.02.2013 6:30 15°

Letze Woche am 20.02. oder 21.02. sagte ich meiner Vermieterin das es in meinem Zimme kalt ist (ohne Temparaturen zu nennen). Sie sagte sie könne deswegen nix machen.

Darauf hin entschied ich mich zum 27.02. 2013 die Pension zu verlassen.

Jetzt will meine ehmalige Vermieterin eine Nachzahlung von 380€.

Ich habe das Zimmer Monatsweisse gemietet auf einen vorrsaussichtlichen Zeitraum auf 2 Jahre. Es wurde kein Mietvertrag unterschrieben, sondern lief Mündlich ab. Das können mir 2 Personen bezeugen.

Wenn sie weiterhin auf ihr Geld besteht, soll ich mir einen Rechtsanwalt/Mietrecht suchen?

Hallo, dazu kann ich leider keine Aussage machen. An deiner Stelle würde ich mich aber versuchen mit der Vermieterin gütlich zu einigen.

Eklis64

Sehr geehrter Gabberfan,

wenn wirklich alles nur mündlich gelaufen ist, es also keine Schriftlichen Dokument gibt und die Zahlungen vielleicht auch noch Bar gelaufen sind wird es schwer für die Pension Inhaberin Ansprüche geltend zu machen.
Rein rechtlich gesehen hätte der Mängel ( Kaltes Zimmer ) schriftlich oder inkl. Zeugen bekannt gegeben werden müssen. Dies ist ja zumindest zum teil erfolgt. Sie hätte darauf hin etwas tun müssen. Mit der Aussage „sie könne deswegen nix machen“ ist es hier nicht getan, das ein zu kaltes Zimmer einen Mängel darstellt, der den Tatbestand der Mietminderung erfüllt. jedoch bedarf es dazu einer schriftlichen Fristsetzung, um Abhilfe leisten zu könne. So ist es im Mietrecht verankert ob es sich genau so bei einer Pension verhält, kann ich nicht mit beurteilen.
Ich würde in Anwesenheit eines Zeugen mit der Dame ein klärendes Gespräch suchen und Ihr das Temperaturprotokoll vorlegen und sie darauf aufmerksam machen das dies ein erheblicher Mängel ist.

Einen Anwalt oder den Schutzbund würde ich erst einschalten wenn das klärende Gespräch nix gebracht hat.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Mfg

Nicita

Nein! Lassen Sie sich verklagen! Diese Geschichte dürft im Sande verlaufen, da offensichtlich ohne Vermietungsbeleg Einnahmen an der Steuer vorbei erzeilt werden. Da schweigt man doch lieber!?!

Hallo, leider haben Sie nicht erwähnt, warum die Vermieterin diese Nachzahlung haben will. Sie können aber guter Dinge sein: wenn nichts anderes vereinbart wird, z.B. durch einen schrftl. Mietvertrag, sind solche Mietverhältnisse immer als Pauschalmieten zu verstehen. Nachzahlungsforderungen wegen Nebenkosten und dergl.sind dann nicht rechtens.Ihre Vermieterin müsste sich umgekehrt Sorgen machen, daß Sie nichts nachfordern aufgrund der andauernden Niedrigtemperaturen im Zimmer. In Deutschland wird bei allen mögl. Mietverträgen über Wohnraum immer von einer Mindesttemperatur von 20 Grad Celsius ausgegangen, welche erreicht werden muß. „Schafft“ es die Heizung nicht, diese Temperatur zu erreichen,-übrigens unabhängig von der Außentemperatur- hat der Mieter(!) ein Recht auf Mietminderung.
Also, die Nachzahlung braucht nicht geleistet zu werden, außer, Sie haben etwas beschädigt. In diesem Fall wäre die Forerung der Vermieterin berechtigt, dann könnte man aber mit einer Mietminderung verrechnen.- Gruß, Achim