Sehr geehrte Damen und Herren,
Folgender Sachverhalt ist gegeben:
Seit Januar 2013 wohnte ich in von Montags bis Freitags in einer Pension.
In den letzen 2 Wochen 11.02 bis 22.02 herrschten in meinem Zimmer niedrige Temparaturen.
Ich habe das durch ein Messprotokol dokumentiert (in der Mitte des Zimmers gemessen, 1,50 m höhe, Heizkörper auf max. Stufe).
Datum Uhrzeit Temparatur
11.02.2013 6:30 16°
11.02.2013 22:10 17°
12.02.2013 6:30 15°
12.02.2013 22:15 16°
13.02.2013 6:30 17°
13.02.2013 22:32 17°
14.02.2013 6:30 15°
14.02.2013 22:18 18°
15.02.2013 6:30 16°
15.02.2013 22:30 17°
18.02.2013 6:30 12°
18.02.2013 22:22 15°
19.02.2013 6:30 13°
19.02.2013 22:16 18°
20.02.2013 6:30 12°
20.02.2013 22:53 15°
21.02.2013 6:30 13°
21.02.2013 22:17 14°
22.02.2013 6:30 15°
Letze Woche am 20.02. oder 21.02. sagte ich meiner Vermieterin das es in meinem Zimme kalt ist (ohne Temparaturen zu nennen). Sie sagte sie könne deswegen nix machen.
Darauf hin entschied ich mich zum 27.02. 2013 die Pension zu verlassen.
Jetzt will meine ehmalige Vermieterin eine Nachzahlung von 380€.
Ich habe das Zimmer Monatsweisse gemietet auf einen vorrsaussichtlichen Zeitraum auf 2 Jahre. Es wurde kein Mietvertrag unterschrieben, sondern lief Mündlich ab. Das können mir 2 Personen bezeugen.
Wenn sie weiterhin auf ihr Geld besteht, soll ich mir einen Rechtsanwalt/Mietrecht suchen?