Hi
Am 08.08 war in Hanau ein Open Air Konzert .
2 Personen haben eine Eintrittskarte , fahren nach Hanau und parken in der nähe des Open Air Gelände Ihr Auto.
Der Parkplatz wird von Sicherheitsdienstmitarbeitern geregelt , die Eintrittskarten als Parkberechtigung geprüft und ein anderer Parkplatzaufseher weisst einen Parkplatz zu wo der Wagen abgestellt werden soll .
Die Fahrerin versucht Ihren Wagen in den Parkplatz zu fahren der recht eng ist , aber sie bekommt von Ihrem 2 türigen Pkw die Tür nicht so weit auf , das man aussteigen kann .
Um weder den eigenen Wagen , noch den benachbarten Wagen zu beschädigen , fährt die Fahrerin wieder aus der Parklücke raus und sucht sich etwas weiter entfernt einen anderen Parkplatz auf der Wiese der etwas grösser ist.
Der Parkplatzeinweiser rennt Ihr nach und als Sie eingeparkt hat, brüllt der Einweiser Sie unwirsch an was das soll , sie solle gefälligst auf dem Parkplatz parken der Ihr zugewiesen worden wäre , wenn das jeder so machen würde usw usw usw .
Ein Wort gab das andere und der Parkplatzaufseher machte von seinem Hausrecht gebrauch und verwies den PKW mit Insassen , man solle Parken wo man wolle , aber nicht hier !
Ca 3 Wochen später kommt ein Schreiben von einem Rechtsanwalt aus Hanau beauftragt von dem Sicherheitsdienst , man solle 1000,- Euro bezahlen , dann würde man von einer Klage absehen
es geht um beleidigung , tätlichen Angriff und Sachbeschädigung
Beleidigung ist Grenzwertig, kann man so auslegen was da von den Insassen des PKWs losgelassen wurde .
unter anderem fragte man Ihn , ob er einen funken Verstand hätte .
Aber angeblich hätte man den Sicherheitsmitarbeiter angegriffen aus dem Auto und man hätte beim herausfahren absichtlich mit durchdrehenden Reifen die Wiese umgemäht ( Sachbeschädigung )
Das erste ist gar nicht möglich , der Wagen ist zu tief und zu breit um auch nur in die nähe einer Person greifen zu können die neben dem Wagen steht , man hat beim Mc Drive schon Probleme sein Menü zu bekommen .
Und Rasen mähen mit den Antriebsrädern ?
technich möglich , aber nicht bei der Traffic von Fahrzeugen , der Wagen ist wegen Gegenverkehr eher rausgeschlichen .
Wie soll der Fahrzeughalter , der angeschrieben worden ist , der aber zu dem Zeitpunkt nicht gefahren ist , sich dazu verhalten .
( Die Person die den Wagen gefahren hat , ist ihm aber gut bekannt )
gruss
Toni