Streit mit Parkplatzanweisern

Hi

Am 08.08 war in Hanau ein Open Air Konzert .
2 Personen haben eine Eintrittskarte , fahren nach Hanau und parken in der nähe des Open Air Gelände Ihr Auto.
Der Parkplatz wird von Sicherheitsdienstmitarbeitern geregelt , die Eintrittskarten als Parkberechtigung geprüft und ein anderer Parkplatzaufseher weisst einen Parkplatz zu wo der Wagen abgestellt werden soll .
Die Fahrerin versucht Ihren Wagen in den Parkplatz zu fahren der recht eng ist , aber sie bekommt von Ihrem 2 türigen Pkw die Tür nicht so weit auf , das man aussteigen kann .
Um weder den eigenen Wagen , noch den benachbarten Wagen zu beschädigen , fährt die Fahrerin wieder aus der Parklücke raus und sucht sich etwas weiter entfernt einen anderen Parkplatz auf der Wiese der etwas grösser ist.
Der Parkplatzeinweiser rennt Ihr nach und als Sie eingeparkt hat, brüllt der Einweiser Sie unwirsch an was das soll , sie solle gefälligst auf dem Parkplatz parken der Ihr zugewiesen worden wäre , wenn das jeder so machen würde usw usw usw .
Ein Wort gab das andere und der Parkplatzaufseher machte von seinem Hausrecht gebrauch und verwies den PKW mit Insassen , man solle Parken wo man wolle , aber nicht hier !

Ca 3 Wochen später kommt ein Schreiben von einem Rechtsanwalt aus Hanau beauftragt von dem Sicherheitsdienst , man solle 1000,- Euro bezahlen , dann würde man von einer Klage absehen
es geht um beleidigung , tätlichen Angriff und Sachbeschädigung
Beleidigung ist Grenzwertig, kann man so auslegen was da von den Insassen des PKWs losgelassen wurde .
unter anderem fragte man Ihn , ob er einen funken Verstand hätte .
Aber angeblich hätte man den Sicherheitsmitarbeiter angegriffen aus dem Auto und man hätte beim herausfahren absichtlich mit durchdrehenden Reifen die Wiese umgemäht ( Sachbeschädigung )

Das erste ist gar nicht möglich , der Wagen ist zu tief und zu breit um auch nur in die nähe einer Person greifen zu können die neben dem Wagen steht , man hat beim Mc Drive schon Probleme sein Menü zu bekommen .
Und Rasen mähen mit den Antriebsrädern ?
technich möglich , aber nicht bei der Traffic von Fahrzeugen , der Wagen ist wegen Gegenverkehr eher rausgeschlichen .

Wie soll der Fahrzeughalter , der angeschrieben worden ist , der aber zu dem Zeitpunkt nicht gefahren ist , sich dazu verhalten .
( Die Person die den Wagen gefahren hat , ist ihm aber gut bekannt )

gruss

Toni

Hallo Toni,

sofern die Schilderung so der Wahrheit entspräche, bliebe wohl nur das Aufsuchen eines Anwalts und ggf. eine Gegenanzeige zu machen.

Wegen drei ausgerupften Grashalmen wird sicherlich kein Verfahren „Sachbeschädigung“ durchgezogen… Ob die gesprochenen Worte als Beleidigung gültig wären, ist auch fraglich. Bei der Zeugenlage hätte man da sicherlich gute Karten…

Gruß,
Marius

Salve cali-toni,

entnehme ich deiner Beschreibung richtig, dass hier die Aussage eines Parkplatzeinweisers (oder waren das Ordnungsbeamte/Polizisten?) gegen die Aussagen zweier Insassen stehen würde? Der Einlasser wäre ja wohl kaum in der Naehe des Geschehens gewesen. Oder würde der gegnerische Anwalt andere Zeugen des Geschehens benennen?

Wie soll der Fahrzeughalter , der angeschrieben worden ist ,
der aber zu dem Zeitpunkt nicht gefahren ist , sich dazu verhalten .

wie schon in der anderen Antwort genannt: vor einer evtl. Zahlung einen Anwalt kontaktieren

Gruss
norsemanna

Salve cali-toni,

entnehme ich deiner Beschreibung richtig, dass hier die
Aussage eines Parkplatzeinweisers (oder waren das
Ordnungsbeamte/Polizisten?) gegen die Aussagen zweier Insassen
stehen würde? Der Einlasser wäre ja wohl kaum in der Naehe des
Geschehens gewesen. Oder würde der gegnerische Anwalt andere
Zeugen des Geschehens benennen?

Hi

Ja , in dem PKW sassen 2 Frauen und der Gegner ist ein Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes der von dem Veranstalter beauftragt wurde auf der Parkfläche ( Wiese ) für ordentliches Parken zu sorgen .
( es waren keine städtischen Ordnungsdienste /Hilfspolizisten und auch keine richtige Polizei vor Ort )
In dem Schreiben werden noch weitere 2 Zeugen , Kollegen des Sicherheitsdienstmitarbeiters erwähnt , aber die Fahrerin kann sich nur an 2 Einweiser / Sicherheitsmitarbeiter erinnern.
Einer der die Eintrittskarte sehen wollte ( galt beim Vorzeigen als Parkberechtigung ) und der zweite auf dem Parkplatz der die Parklücken zuwies und mit dem es Streit gab.
einen dritten Mitarbeiter hatten Sie nicht gesehen.

Toni

Howdy,

In dem Schreiben werden noch weitere 2 Zeugen , Kollegen des
Sicherheitsdienstmitarbeiters erwähnt , aber die Fahrerin kann

soso, 2 Extra Zeugen … Na, die könnte doch ein eigener Anwalt gut auf die Risiken einer Falschaussage hinweisen … Der eine oder andere mag sich dann vor Gericht gar nicht mehr so recht erinnern…

Allerdings sollten die 2 Frauen dem Anwalt auch ehrlich erzählen, was sich zugetragen hat (nicht weniger und nichts dazudichten (letzteres ist das Privileg des Anwalts :wink:)

Gruss
norsemanna

Hallo,

in so einen Fall kann man nur sagen, ab zum Anwalt und diesem den Fall schildern.

Wenn ich mich recht entsinne ist die Drohung mit der Strafanzeigen wenn nicht bezahlt wird schon sehr nah an der Nötigung, das sollte man auch mal prüfen lassen.

hth