Streit mit vermieter, dritter teil

hallo,

wie bereits in anderen artikeln erwähnt, haben wir streit mit dem vermieter. er (oder genauer: sie) ist nicht nur unverschämt, sondern kommt auch unangemeldet, ungebeten und heimlich in die wohnung (z.b. wenn niemand da ist)

mich würde interessieren, ob wir dies potentiellen folgemietern, die zur zeit ständig durch die wohnung laufen und sich alles anschauen, mitteilen dürfen. im allgemeinen ist dann damit zu rechnen, dass kein mietverhältnis zustande kommt - und daran wären wir dann ja schuld.

dennoch würden wir natürlich gerne bei den besichtigungen unsere meinung kund tun, zum einen, um die z.t. sehr symphatischen wohnungsangucker zu warnen, zum teil natürlich auch, um den vermieter zu ärgern.

dürfen wir das?

hallo,

wie bereits in anderen artikeln erwähnt, haben wir streit mit
dem vermieter. er (oder genauer: sie) ist nicht nur
unverschämt, sondern kommt auch unangemeldet, ungebeten und
heimlich in die wohnung (z.b. wenn niemand da ist)

Es ist Dir bekannt, dass der Vermieter in Abwesenheit von Euch nichts in der Wohnung zu suchen hat. Dies ist Hausfriedensbruch.
Wenn er unangemeldet kommt, teilt ihm doch mit, dass ihr keine Zeit habt und er möge sich zwei Tage vorher anmelden.

Ihr dürft ungefragt nichts erklären. Wenn ihr einem Mietinteressenten Auskunft ohne auf eine Frage Antwort gibt und dieser zieht aus diesem Grund sein Interesse zurück, kann euch der Vermieter schadenersatzpflichtig machen.

mich würde interessieren, ob wir dies potentiellen
folgemietern, die zur zeit ständig durch die wohnung laufen
und sich alles anschauen, mitteilen dürfen. im allgemeinen ist
dann damit zu rechnen, dass kein mietverhältnis zustande kommt

  • und daran wären wir dann ja schuld.

dennoch würden wir natürlich gerne bei den besichtigungen
unsere meinung kund tun, zum einen, um die z.t. sehr
symphatischen wohnungsangucker zu warnen, zum teil natürlich
auch, um den vermieter zu ärgern.

dürfen wir das?

Nochmals, nein, bedenkt die Folgen, dass der Vermieter bei einer Nichtvermietung euch notfalls für den Mietausfall haftbar machen kann.

Gruss Günter

Hallo!

Nochmals, nein, bedenkt die Folgen, dass der Vermieter bei
einer Nichtvermietung euch notfalls für den Mietausfall
haftbar machen kann.

Ich verstehe die Frage gut!
Ich kann nämlich auch recht hartnäckig und nachtragend werden, wenn mich wer ärgert.

In diesem Falle würde ich meine Wohnung regelrecht tapezieren mit Plakaten wie
„sehr geehrter Vermieter! Ich möchte Sie nun nochmals bitten, meine Wohnung zukünftig NICHT mehr unangekündigt und ohne meine Erlaubnis eigenmächtig zu betreten!“

Wäre das auch schon problematisch?

Schönen Gruß,
Robert
*der sich immer bemüht, ein sympathischer Vermieter zu sein*

Hallo Robert,

Nochmals, nein, bedenkt die Folgen, dass der Vermieter bei
einer Nichtvermietung euch notfalls für den Mietausfall
haftbar machen kann.

Ich verstehe die Frage gut!
Ich kann nämlich auch recht hartnäckig und nachtragend werden,
wenn mich wer ärgert.

In diesem Falle würde ich meine Wohnung regelrecht tapezieren
mit Plakaten wie
„sehr geehrter Vermieter! Ich möchte Sie nun nochmals bitten,
meine Wohnung zukünftig NICHT mehr unangekündigt und ohne
meine Erlaubnis eigenmächtig zu betreten!“

Wäre das auch schon problematisch?

Also, zutapezieren gilt wohl nicht, ist wohl auch nicht so gemeint, denn die Konsequenz wäre dann ja, dass Du die Wand beschädigen musst. Selbstverständlich kannst Du das für Dich aufhängen, aber Du musst es bei einer angekündigten Besichtigung durch einen Nachmieter abhängen. Wenn das Plakat natürlich hängt, während Du weg bist und Dein Vermieter geht mit Dritten unerlaubt in die Wohnung, hat er Pech. Nur, welcher Mieter mietet eine Wohnung an, wo er erkennt, dass der Vermieter ohne Wissen in die Wohnung geht. Da weiss ja jeder Mieter, dass ihm dasselbe Problem droht.

Du hast als Mieter alles zu unterlassen, wenn Du Dich nicht schadenersatzpflichtig machen willst, was eine Weitervermietung verhindert. Deine Rache mag zwar süss sein, aber wenn eine Besichtigung angekündigt ist, Du das Plakat nicht weggenommen hast, telle Dir mal folgendes vor. Dein Vermieter kann die Wohnung nicht vermieten, Niemand sagt zu. Er sucht sich einen Bekannten, der stellt sich an Interessent vor, Dein Plakat hängt und der Bekannte erklärt dann, er habe die Wohnung wegen dieses Plakates nicht genommen. Der Vermieter verklagt Dich auf Schadenersatz. Wenn Du beweisen kannst, dass der Vermieter hier zu einem nicht zulässigen Trick gegriffen hat, ist es gut. Wenn Du aber nichts beweisen kannst, wirst Du zahlen, zumindest mal mindestens sechs Monate.

Gruss Günter

Hi,

also mal ganz abgesehen von den juristischen Feinheiten: Wenn ich auch nur den Verdacht hätte, dass mein Vermieter während meiner Abwesenheit die Wohnung betritt, dann wäre ich 5 Minuten später im Baumarkt und würde einen billigen Schließzylinder kaufen - die 5-10 EUR wär’ mir die Sache wert, selbst wenn es nur noch Wochen bis zum Auszug sind. Das Ding kann man ja dann in die nächste Wohnung mitnehmen.

Ausgetauscht ist der in 5 Minuten! Selbst mit zwei linken Händen.

Gruß
Stefan

Hallo

Ihr dürft ungefragt nichts erklären.

und wenn der Mietinteressent fragt, wie man mit dem Vermieter auskommen kann?

kann man dann ehrlich antwort geben???

gruß
gisela

Hallo

Ihr dürft ungefragt nichts erklären.

und wenn der Mietinteressent fragt, wie man mit dem Vermieter
auskommen kann?

kann man dann ehrlich antwort geben???

Ja, und zwar unverdächtig. „Entschuldigen Sie bitte, wenn ich mich hierzu nicht äussere“. Du hast nichts negatives gesagt und wer nicht ganz behämmert ist, versteht Deine Antwort.

Gruss Günter

wenn ich mich da nochmal einmischen darf :smile:
hallo ihr lieben diskutanten,

oder lieber ihr diskutierenden, damit es keine verwechslung mit disko-tanten gibt. egal. find ich ja richtig fein, dass meine kleine anfrage hier solch einen wirbel machrt.

die aktuelle situation: der vermieter ist blöde. er hat inzwischen einen nachmieter gefunden (übrigens - einen kleinen, schmalen, überaus schüchteren jungen mann, sie hat sich wieder einen ausgesucht, der sich nicht wehren wird) - und sie ist so blöd, dass sie ihn uns vorgestellt hat. ein wenig triumphierend.

er hat den vertrag unterschrieben, und danach haben wir ihn zu nem kaffee eingeladen. er war über zwei stunden bei uns und es war recht gemütlich. ich wette, in diesen zwei stunden ging ihr unten der ar*** auf glatteis, denn dass er nun alleine mit uns ist, das wollte sie bestimmt nicht.

das schöne daran ist - er war mit ihr in unserer abwesenheit in der wohnung. wir haben also einen völlig unabhängigen zeugen. ausserdem haben wir es einmal selber gesehen, und wir haben ein protokoll erstellt mit daten und uhrzeiten, wann welche tür auf- und zugeschlossen war und welche veränderungen es wann in unserer abwesenheit gab.

so. soweit zum aktuellen stand. übrigens - das schloss auszutauschen war für uns deshalb doof, weil wir, als wir geschnallt haben, was da läuft, einen fotoapparat mit bewegungsmelder aufgebaut haben. leider offensichtlich zu spät, denn nach dem grossen krach war der vermieterin offensichtlich klar, dass sie das net darf, und da is sie auch nimmer dringewesen.

so. eigentlich war ich nur hier, um die emailaddy von günterw herauszubekommen und ihm den vertrag zu schicken. und plötzlich seh ich hier, dass noch eine richtige diskussion stattgefunden hat…

puh!

danke :smile:

kalli