Hallo,
Ich bin am 1.Mai ausgezogen und streite mit meinem Vermieter um die Kaution(800 €)bzw 584€ weil er davon schon die Nebenkosten abgezogen hat.
Folgendes ist vorgefallen:
1.Beim Schanier/Beschlag eines Fensters ist ein Pin abgebrochen. Es ließ sich zunächst noch schliessen, irgendwann nicht mehr.Wir haben gedacht es wäre nur verstellt, weil das bei anderen Fenstern in der WOhnung ebenfallso so ist und haben das ganze erstmal aufgeschoben. Ab da hielten Wir es nurnoch geschlossen. Seine Versicherung will nicht zahlen. Begründet dies aber auch nicht auf Nachfrage.
Er hat uns nun schon 280 € dafür in Rechnung gestellt ohne uns eine Frist zur Beseitigung zu setzen oder einen Kostenvoranschlag.Er schickt uns die Rechnung. sagt er.
Per Mail habe ich ihn am 22.5.12 aufgefordert mir einen Kostenvoranschlag sowie eine Begründung seiner Versicherung mit entsprechender Erläuterung, zu schicken
Bei der Übergabe mit den Nachmietern zusammen hat er gesagt er gibt das erstmal an seine versicherung weiter. Er hat das aber alles machen lassen ohne uns vorher zu sagen wie viel das kosten wird. Bzw. hätte ich auch über die Haftpflicht meiner Eltern Schaden melden wollen, mit der entsprechenden Ablehnung in der Hand.
- Es gibt noch eine gesprungene Fliese und irgendwelche Schäden an einer Tür. Auch hier sagt er plötzlich wir müssen dafür aufkommen. Bei der Übergabe hat er vor uns und den Nachmietern gesagt das wir dafür nicht aufkommen insofern die Schäden für die Nachmieter ok wären. Es gibt kein unterzeichnetes Übergabe Protokoll.
Ich habe Angst, dass er da jetzt auch plötzlich irgendwas machen lässt oh ne uns vorher kostenvoranschläge oder Fristen zu setzen.
Können wir bei den o.g. Punkten irgendwie darauf hoffen, das wir das nicht bezahlen müssen?
Ich habe mich nun schon öfter mit ihm per Email gestritten. Was kann ich tun. Der Mieterbund in meiner Stadt hat erst mitte Juli einen Termin frei. Rechtschutzversichert bin ich nicht. Er verhält sich mitlerweile sehr unverschämt. Erst war wie gesagt alles OK mit dem Rest der Wohnung und jetzt das.Wir hatten auch nicht vor uns mit ihm darüber zu streiten, Nur habe ich jetzt wie es scheint auch keine Chance mehr den Schaden bei der Haftpflicht meiner Eltern einzureich oder?(über die Ich zu der Zeit noch versichert gewesen bin-jetzt aber nicht mehr)
Was muss ich von ihm Fordern, Kostenvoranschläge, Gutachten? Sollte ich schleunigst zu einem Anwalt? Kann ich von meinen Nachmietern erbeten mir das Schriftlich zu bestätigen?
Achja, wie es scheint hat er die Kaution auch nicht verzinst.
Sorry für die vielen chaotischen Fragen. Ich freue mich auf Antworten.
Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Sie haben eine Menge Probleme. Nehmen Sie die Unterlagen und besuchen eine Verbraucherzentrale. Diese gibt es eigentlich überall. Die Mitarbeiter sind kompetent und beraten Sie meist kostenlos. Um Ihr Problem per E-Mail zu klären, hört es sich zu umfangreich an. Mit freundlichen Grüßen.
Erst am GUTEN MORGEN 
nach allem , was ich gelesen habe , sieht es nicht sooo schlecht aus . Die Haftpflicht der Eltern zahlt im Normalfall, sofern Mietsachen eingeschlossen sind . Bei Beschädigungen , die durch normale Abnutzung entstehen , haftet der VERMIETER ! Bei anderen Beschädigungen muss dem Mieter ein Kostenvoranschlag vor gelegt werden . Alles Andere ist Rechtswidrig . Einbehalten der Kaution ebenfalls .Mündliche Absprachen haben KEINE Gültigkeit ! Nebenkosten dürfen NICHT mit der Kaution verrechnet werden . Es sei denn , sie sind damit einverstanden .Auf den Mieterbund würde ich mich nicht verlassen . Ich hatte ähnliche Probleme und musste mich fragen , für WEN die Arbeiten !? Das Problem mit den Fenstern hätten sie direkt dem Vermieter melden müssen .
Die Kaution MUSS verzinst werden ! Der Vermieter MUSS ihnen ein Schadensgutachten vorlegen ! Reparaturen OHNE Absprache dürfen NICHT durchgeführt werden .
Lassen sie sich von den Nachmietern ALLE Vereinbarungen schriftlich geben .
Gehen sie zu dem für sie zuständigen Gericht , bitten sie um Prozesskosten Hilfe bzw. Beratungshilfe . Entweder sie bekommen ein Beratungsgespräch direkt bei Gericht , oder sie suchen sich einen Anwalt ihres Vertrauens . Der sagt ihnen dann , ob ein Prozess Aussicht auf Erfolg hat und die Kosten werden dann im Regelfall übernommen . Abhängig ist ihr Einkommen . Ich wünsche ihnen viel Erfolg .
VG Claudia
Hallo!
Danke für die Frage. Ich bin allerdings kein Anwalt. Jedoch streite ich auch mit meiner damaligen Vermieterin um die Kaution.
Schlecht für dich ist m.E., dass es kein Übergabeprotokoll gibt. Aber das läßt sich jetzt nicht mehr ändern.
Bleib erstmal ganz ruhig.
Ein Termin Mitte Juli ist zwar spät, reicht aber.
Der Vermieter kann die Kaution ohnehin bis mindestens zur nächsten NK-Abrechnung einbehalten. Du hast also im Moment sowieso keinen Anspruch darauf. Lass ihn machen was er will.
Sobald die NK-Abrechnung da ist verklagst du ihn auf Zahlung der Kaution in voller Höhe. Und dann wird man sehen, was passiert.
Viel Erfolg!
Hallo,
zunächst ist anzumerken, dass die Kaution noch nicht zur Rückzahlung fällig ist. Sofern im Mietvertrag keine anderen Fristen enthalten sind, ist die Kaution erst rund 6 Monate nach Mietvertragsende zur Rückzahlung fällig.
Fraglich ist, ob der vermieter tatsächlich aufrechenbare Gegenansprüche hat, etwa Schadensersatzforderungen.
Dies vermag ich dem geschilderten Sachverhalt nicht eindeutig zu entnehmen.
Wie kam es zum Abrruch des Pin beim Fenster? War dies Verschleiß oder beruhte dies auf einer unachtsamen Handlung Ihrerseits. Haften würden Sie nur wenn Letzteres der Fall wäre. Den eventuellen Schadensbetrag muß der Vermieter durch eine Rechnung belegen. Diesen könnte man bei der Haftpflichtversucherung wohl auch noch nachträglich einreichen, sofern zum Zeitpunkt des Schadenfalles noch Versicherungsschutz bestand.
- Wenn die Schäden an der Tür sowie die gesprungene Fliese auf Ihr Veralten zurück zu führen sind, haften Sie auch dafür. Ob eine Übergabeprotokoll vorhanden ist oder nicht ist nicht entscheidend. Einen Verzicht vermag ich den Äußerungen des Vermieters anläßlich der Übergabe auch nicht zu entnehmen, da die Nachmieter wohl nicht gesagt haben, dass der Zustand ok ist.
Der schaden muß durch eine Rechnung beziffert werden.
Ich bin allerdings der Ansicht, dass der Vermieter zunächst eine Frist zur Schadensbeseitigung setzen muß.
Macht er dies nicht, dürfte erst gar kein Schadenserstazanspruch entstehen. Dies ist aber umstritten.
Es ist also noch Zeit für den Mieterbund.
Gruß
Sebastian
Hallo Thom999,
fangen wir mal mit dem Fenster an.
Das ist keine Schönheitsreparatur, sondern dient der Instandhalötung der Mietsache. Also muß das auch der Vermieter bezahlen. Unwichtig ob das seine Versicherung zahlt oder nicht.
Das gilt auch nicht als „Kleinreparatur“, die auf etwa 50,-- € beschränkt ist.
Hier ist also zu widersprechen.
Ein Abzug der Nebenkosten ist nur gerechtfertigt, wenn Du die Nebenkostenabrechnung so anerkennst. Ist das der Fall?
Laut Rechtsprechung ist der Vermieter berechtigt, die Kaution erst nach Feststellung aller Forderungen an den Mieter, zu regulieren bzw. zu erstatten.
Das kann also noch ca 3 Monate dauern.
Die Kaution ist fällig, wenn alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis erledigt sind.
Die Kaution müsste auf einem gesonderten Sparbuch liegen, dessen Zinsen Dir zustehen.
Was die Fliese betrifft und Schäden an der Tür, müsste ich mehr wissen?
Sind das Abnutzungserscheinungen oder hat jemand die Tüt beschädigt? Etwa mit Möbekn beim Auszug oder mal ein kräftiger Tritt?
Da könnte der Vermieter evtl. Regreß nehmen.
Wnn Du willst, schreibe nochmal.
Ansonsten würde ich empfehlen, die Sache schriftlich (Einschreiben mit Fristsetzung) beim Vermieter einzufordern.
Beruf Dich auf § 535, Abs 1 BGB, nachdem der Vermieter die Wohnung im gebrauchsfähigem Zustand halten muß.
Ich hoffe Du kommst ohne Anwalt durch. Die Nachmieter werden sich villeicht nicht in einen bestehenden Streit einmischen wollen.
Klär das mit den Betriebskosten mal, evtl. Rechnungen einsehen und lehne Reparaturkosten ab.
Gruß
fragmich46
Hallo,
für Schäden, die ihr verursacht habt, müsst ihr natürlich aufkommen. Allerdings… darf der Vermieter nicht einfach irgendeinen Handwerker beauftragen und ihr müsst den bezahlen.
Er muss euch die Möglichkeit geben, die Schäden zu beseitigen. Das kann auch durch Eigenleistung sein.
Das wird sicherlich auf einen Rechtsstreit hinauslaufen.
Ein Übergabeprotokoll wäre sinnvoll gewesen.
Die Kaution wird er sicherlich einbehalten und ihr müsst ihn zur Herausgabe verklagen.
Er muss allerdings auch beweisen, das ihr die Schäden verursacht habt, sofern ihr die nicht anerkannt habt.
Nichts unterschreiben! Keine weiteren Schäden anerkennen. Termin beim Mieterbund abwarten.
Er kann nicht einfach irgendwelche Rechnungen mit der Kaution verrechnen, wie es ihm beliebt.
Die Auszahlung der Kaution wird sich sicherlich hinziehen.
Für die Zukunft: eine Haftpflichtversicherung für gemietete Gegenstände (Wohnung) abschließen.
Die Geschichte mit der Haftpflichtversicherung der Eltern, vergessen wir mal.
Das wäre, so wie du es geschildert hast, ein astreiner Vericherungsbetrug.
Prüfe, ob deine Hausratversicherung zahlt.
Ich wünsche euch starke Nerven.
Viel Glück
Llissy
Also, Danke erstmal für die Antwort.
Das er die Nebenkosten abzieht war uns recht,wir haben mit Ärger gerechnet und uns gedacht. Wenigstens etwas haben wir wieder.Also heute kam die Rechnung für das Fenster. Er hat im Vorfeld angekündigt es reparieren zu lassen, aber wie schon erwähnt kein Kostenvoranschlag oder Frist. Gezahlt hat er das von der Kaution.Was genau meinen Sie sollte ich mir von meinen Nachmietern schriftlich geben lassen?
Danke für den Tip mit der Prozessostenhilfe
Danke für die schnelle Antwort,
Wie man ein Fenster unsachgemäß benutz ist mir immernoch ein Rätsel. Blöd ist, dass wir ihm das halt nicht sofort gemeldet haben bzw. die Sache etwas bagatellisiert haben. Ich war die letzten 2 MOnate wegen neuer Arbeit schon nicht mehr daheim, deswegen konnte ich mich um nichts kümmern. Dachte die Sache wäre klar. Versicherung usw.
zu 2.
Er hat uns zugesichert, die Sache wäre Ok. Der Vater des Nachmieters ist selber Vermieter und hat gesagt das es Sache des Vermieter ist, da gebe es Urteile usw. Daraufhin hat er uns entlassen und wir haben im gemeinsamen Gespräch festgehalten, es geht nur noch ums Fenster. Er bat uns eine Schadensmeldung zu schreiben.
Das Kuriose ist, das er der Versicherung einen Schaden gemeldet hat. Die hat ihn abgelehnt. Daraufhin haben wir da angerufen und uns wurde gesagt der Vermieter hat die Schadensmeldung einfach nicht weitergereicht.Nach einiger Zeit kam jetzt ein Brief mit der Ablehnung ohne Begründung.
Danke,
Die Versicherung betrügen will ich natürlich nicht! Ich bin zu der Zeit noch über meine Eltern mitversichert gewesen.Allerdings war das ja kein unsachgemäßes benutzen. Also, ist das nicht schlimm wenn erstmal Zeit ins Land geht, da mir die Kaution eh erst nach 6 Monaten zusteht? Demnach lass ich ihn reparieren was er will ohne meine Zustimmung, Fristen und Kostenvoranschläge und kann das im Nachhinein zurück fordern? Soll ich nochmal schriftlich allen Reparaturen wiedersprechen oder erstmal machen lassen und in Ruhe zum Anwalt?
Hallo, Danke für die Antwort,
Beim Fenster ist das Problem anscheinend, das wir ihm das nicht umgehend gemeldet haben. Dazu habe ich die Sache bagatellisiert.Den Nebenkostenabzug habe ich anerkannt, weil ich mir schon dachte das ich sonst nichts mehr von der Kaution sehe.
Das mit der Fliese ist uns vorab nie aufgefallen. Der Untergrund ist Uneben. Das etwas runtergefallen ist und Sie beschädigt hat ist mir nicht in Erinnerung. Wobei ich gelesen habe, selbst das sei normal. neuerdings behauptet er die Fliesen hätte er in der Zeit in der Wir da Wohnen verlegt so ein unsinn. Eine Kiste davon hat er auf jedenfall noch da.
Wegen der Tür sind wir uns nicht sicher. Das waren mal Türen mit Fenstern und er hat da so komische dünne Holzplatten drüber genagelt. An einigen Stellen kommen die Nägel raus. Ausserdem noch Lackabplatzungen.
Der Vater des Nachmieters, selber Vermieter, meinte dadurch das es teilw. klemmende Altbautüren sind würde das ganze Holz arbeiten.
Was soll ich denn schriftlich, per Einschreiben von ihm Fordern? Wir wohnen ja nicht mehr da. Das er mir ne Frist setzt es zu beseitigen? Ich bin ja der Meinung ich sei nicht Schuld.Wenn er da eingenmächtig ohne Absprache jetzt was macht habe ich doch bessere Chance das er drauf sitzen bleibt.
Hallo,
hast du für die Schäden irgendetwas unterschrieben?
Hast du die Schäden anerkannt?
Du kannst natürlich seiner Vorgehensweise widersprechen, dann bitte schriftlich… Einschreiben mit Rückantwort.
Würde ich allerdings nicht machen.
Etwas anderes, 280€ für ein Schanier, erscheint mir sehr viel Geld. Er hat sicherlich auch die Fenster neu einstellen lassen? Das ginge nicht auf deine Kosten.
Ich habe die Befürchtung, das er auf deine Kosten Instandhaltungsarbeiten erledigen lässt.
Die Originalrechnung müsstest du dann auch bekommen.
Falls dort wirklich 280€ aufgeführt sind, würde ich in diesem Handwerksbetrieb nachfragen.
Manchmal werden auch Gefälligkeitsrechnungen ausgestellt. D.h. dieser Handwerksbetrieb benennt die Positionen nicht korrekt.
Viele Grüße
Llissy
Wow Danke, das ging schnell.
Ich hab ihm nix unterschrieben. Was heisst Schäden anerkannt? Ich hab ihm gesagt wir sind nicht Schuld.Er soll das seiner Versicherung melden.Er soll uns einen Kostenvoranschlag schicken und eine Begründung seiner Versicherung warum die den Schaden ablehnt. Der er Übrigens den Schaden erst ohne unseren Bericht gemeldet hat. Auf unseren Anruf bei der Versicherung war Sie erstaunt, welchen Schadensbericht wir meinen. Hat ihn dann aber angeblich noch von ihm gefordert. Die sind aber auch befreundet. Vermieter und Versicherungsmakler.Angeblich sind die wegen zu vielen Schäden auch schonmal aus irgendner Versicherung geflogen, daher passt es da Sie versucht haben das direkt auf uns abzuwelzen.
Die Originalrechnung liegt seit heute vor:
1 stk Kunststoff Fensterbeschlag gewechselt, Fenster eingestellt und gefettet.
Darunter dann die einzelnen Kosten. Arbeitsstunden, Material und Fahrtkosten
Was soll ich nachfragen?
Ich gehe davon aus, das er den Handwerker kennt, Er hat des öfteren Sachen rumgekungelt mit Bekannten.
Hallo Thom,
grundsätzlich kann der VM keine Reperaturen über euren Kopf hinweg vornehmen lassen und euch dann die Rechnung präsentieren. Ihr müsstet damit einverstanden sein und das auch schriftlich festgehalten haben.#
Die Mietkaution muss er verzinsen.#
Im Zweifelsfalle hilft nur noch ein Klage auf Herausgabe der restlichen Mietkaution. Dabei hilft euch aber der Mieterschutzbund.
Viel Glück
Maria
sorry war einige tage unterwegs wenn noch antwort erwünscht ist bitte nochmals melden
vg
Hallo,
sorry, ich war ein paar Tage zum Seminar, deshalb erst jetzt die Rückmeldung.
Einstellen und Fetten gehört nicht zu den Schäden. Das sind Instandsetzungen, die auf einen normalen Verschleiß zurückzuführen sind.
Frag doch mal bei anderen Betrieben nach, was solch ein Schanier mit dem Einbau kosten würde.
Zwei oder drei Betriebe, falls die Günstiger sind BINGO.
Dann hättest du ihn. Warte auch mal das Gespräch mit dem Anwalt ab.
Viele Grüße
Llissy
PS: falls du noch Fragen hast, melde dich biite.
wenn Aussage gegen Aussage steht ist es wohl schwierig.
Evtl. online (tel.) Möglichkeit günstige Rechtsberatung, Abrechnung nach Minute
Hallo,
da kann ich leider kaum helfen. Nur der Hinweis, dass die Kaution mindestens mit Sparbuchzinsen (0,5%) verzinst sein müsste.
Tut mir leid.
Viel Erfolg