Falls nach der erfolgreichen Abwicklung eines Hasukaufs im Nachhinein irgendwelche Streitigkeiten mit dem/der Vorbesítzer/in auftreten (Bspw. Vorbeseitzer/in erhebt Anspruch auf Gegenstände im Haus), welche Rechtschutzversicherung könnte hier einspringen?
Eine Immobilien-Rechtschutz, oder? Diese gibt es nur im Zusammenhang mit einer Privatrechtschutzversicherung?
Falls nach der erfolgreichen Abwicklung eines Hasukaufs im
Nachhinein irgendwelche Streitigkeiten mit dem/der
Vorbesítzer/in auftreten (Bspw. Vorbeseitzer/in erhebt
Anspruch auf Gegenstände im Haus)
Das sollte im Kaufvertrag bereits geregelt sein, der Vorbesitzer hat sich daran zu halten.
welche
Rechtschutzversicherung könnte hier einspringen?
Eine Immobilien-Rechtschutz, oder? Diese gibt es nur im
Zusammenhang mit einer Privatrechtschutzversicherung?
Noch sind Sie nicht soweit, wenn der Vorbesitzer Ansprüche geltend machen möchte, dann soll er das erst mal rechtskräftig tun.
Wenn keine Rechtschutzversicherung zur Verfügung steht, geht unter Umständen ein Antrag auf Prozesskostenbeihilfe, immer vorausgesetzt, die wird bewilligt.
Danke für die Antwort!
Und wie sieht es aus, wenn über Gegenstände, die dagelassen wurden, nichts im Kaufvertrag erwähnt wurde?
Wenn die Überlassung einiger Gegenstände mündlich vereinbart wurde und diese Sachen stehengelassen wurden, wäre dies doch auch verbindlich…?
Und wie sieht es aus, wenn über Gegenstände, die dagelassen
wurden, nichts im Kaufvertrag erwähnt wurde?
Möglicherweise steht auch darüber was im Kaufvertrag, allerdings irgendwo „versteckt“.
Wenn die Überlassung einiger Gegenstände mündlich vereinbart
wurde und diese Sachen stehengelassen wurden, wäre dies doch
auch verbindlich…?
Kommt darauf an, was im Kaufvertrag steht.
Wie wäre es mit einer Frage an den Notar, der den Kaufvertrag beurkundet hat? Es scheint doch nicht so lange her zu sein.
Danke für die Antwort!
Und wie sieht es aus, wenn über Gegenstände, die dagelassen
wurden, nichts im Kaufvertrag erwähnt wurde?
dann könnte zumindest teilweise (etwa auf die einbauküche) §§ 311c, 97ff. bgb anwendbar sein, ohne dass die gegenstände im vertrag genannt werden müssten.
Vorbesítzer/in auftreten (Bspw. Vorbeseitzer/in erhebt
Anspruch auf Gegenstände im Haus), welche
Rechtschutzversicherung könnte hier einspringen?
wenn der Streit schon vorhanden ist, die RSV hingegen nicht, wird es schwierig, noch eine abzuschließen bzw. von der abzuschließenden Versicherung eine Regulierung zu erwarten, denn dann greifen Sperrfristen und Ausschlußklauseln.