Streit mit Vormieter nach Whg-Übergabe

Hi!

Ich habe von meinem Vormieter die Einbauküche (ca. 3J) übernommen und einen Abschlag gezahlt. Der Vormieter gab an, daß der Kühlschrank mit Essig gereinigt wurde (sehr starker Geruch, fast nicht auszuhalten).

Der Vermieter hat verlangt, daß bei der Übergabe der Wohnung diese sauber ist.

Beim Einzug habe ich festgestellt, daß die Küche dreckig ist (in den Schubladen war wohl etwas ausgeschüttet und nicht weggewischt, die Arbeitsplatte war mit Flecken übersäht, der Herd war sicherlich auch nicht gereinigt worden, an den Backofen bin ich mit Stahlwolle und Scheuermittel ran… usw.)
Ich habe an meinem ersten Tag ca. 6 Std. an der Küche gearbeitet, alle Schubladen mehrfach gewischt, die Arbeitsplatte mit Schwamm und Allesreiniger bearbeitet, den Herd und Backofen gesäubert, Staub gewischt usw.
Der Kühlschrank stank immer noch nach Essig, meine Zwiebel ebenfalls (und geschmeckt hat sie auch nicht besser), also habe ich sie weggeschmissen und einen anderen Kühlschrank besorgt.
Dann hat mir der Vermieter mitgeteilt, daß der Strom nicht vom Vormieter abbestellt, sondern von den Stadtwerken abgeschaltet wurde. Er hat den Kühlschrank begutachtet und mir geraten, ihn schleunigst zu entsorgen, was ich dann auch getan habe.

In den folgenden Tagen habe ich versucht, meinen Vormieter telefonisch zu erreichen, leider ohne Erfolg (geht nicht dran). Mein Vermieter hat in einer anderen Sache mit ihm gesprochen und ihn gebeten, „die Sache“ mit mir zu klären. Ohne Erfolg.

Also habe ich ihm jetzt einen Brief per Einschreiben geschickt und die Hälfte des Abschlages für die Küche a) für Kühlschrank und b) für die Mühen der Reinigung zurück gefordert.

Jetzt wüßte ich gerne von jemandem neutralen, ob ich theoretisch rechtlich eine Chance habe. Vor den Kadi ziehen möchte ich nicht, aber ein bißchen drohen darf man ja.

Während meiner Ausbildung habe ich gelernt, daß ich gegen private Vertragspartner 4 Jahre das Recht habe, Mängel geltend zu machen und nach meiner Ansicht liegt hier ein arglistig verschwiegener Mangel vor (Vormieter hat in der Wohnung nicht mehr gewohnt, Strom wurde abgestellt, Kühlschrank hat ggf. geschimmelt, so daß das Essig nötig wurde) und ich hätte in diesem Fall ein Recht auf Schadenersatz, d. h. ggf. Kaufpreis für einen neuen Kühlschrank, weil eben der alte nicht mehr zu benutzen ist?

Bitte gebt mir ein paar Tipps, ich hab eigentlich keinen Bock, die halbe Küche doppelt zu bezahlen.

Gruß

Marcus

Hallo,

was Du da schilderst, klingt nicht gut. Du hast etwas unbesehen gekauft. Hast Du einen schriftlichen Mietvertrag, in welchem Dir der Zustand der Küche als Eigenschaft erklärt wurede ?

Ich habe von meinem Vormieter die Einbauküche (ca. 3J)
übernommen und einen Abschlag gezahlt. Der Vormieter gab an,
daß der Kühlschrank mit Essig gereinigt wurde (sehr starker
Geruch, fast nicht auszuhalten).

Der Vermieter hat verlangt, daß bei der Übergabe der Wohnung
diese sauber ist.

Dann hättest Du Dich sofort an den Vermieter wenden müssen. Dieser hätte den Vormieter auf seine Verpflichtung hinweisen müssen, wobei er doch wohl die Wohnung übernommen hat. Wie kannst Du deshalb feststellen, dass die Wohnung nicht sauber ist, wenn der Vermieter die Wohnung angenommen hat.

Beim Einzug habe ich festgestellt, daß die Küche dreckig ist
(in den Schubladen war wohl etwas ausgeschüttet und nicht
weggewischt, die Arbeitsplatte war mit Flecken übersäht, der
Herd war sicherlich auch nicht gereinigt worden, an den
Backofen bin ich mit Stahlwolle und Scheuermittel ran… usw.)
Ich habe an meinem ersten Tag ca. 6 Std. an der Küche
gearbeitet, alle Schubladen mehrfach gewischt, die
Arbeitsplatte mit Schwamm und Allesreiniger bearbeitet, den
Herd und Backofen gesäubert, Staub gewischt usw.
Der Kühlschrank stank immer noch nach Essig, meine Zwiebel
ebenfalls (und geschmeckt hat sie auch nicht besser), also
habe ich sie weggeschmissen und einen anderen Kühlschrank
besorgt.

Dann hat mir der Vermieter mitgeteilt, daß der Strom nicht vom
Vormieter abbestellt, sondern von den Stadtwerken abgeschaltet
wurde. Er hat den Kühlschrank begutachtet und mir geraten, ihn
schleunigst zu entsorgen, was ich dann auch getan habe.

Ich habe das Gefühl, dass Vermieter und Vormieter beide gleich zu bewerten sind. Der Vermieter wusste doch von Anfang, wahrscheinlich, wenn der Strom abgestellt wurde, gab es auch Mietrückstände, hat der Vermieter nichts unternommen, weil er sowieso nichts erreichen konnte, aber statt selbst tätig zu werden, hat er Dich getäuscht und liess Dich die Arbeit erledigen.

In den folgenden Tagen habe ich versucht, meinen Vormieter
telefonisch zu erreichen, leider ohne Erfolg (geht nicht
dran). Mein Vermieter hat in einer anderen Sache mit ihm
gesprochen und ihn gebeten, „die Sache“ mit mir zu klären.
Ohne Erfolg.

Also habe ich ihm jetzt einen Brief per Einschreiben geschickt
und die Hälfte des Abschlages für die Küche a) für Kühlschrank
und b) für die Mühen der Reinigung zurück gefordert.

Jetzt wüßte ich gerne von jemandem neutralen, ob ich
theoretisch rechtlich eine Chance habe. Vor den Kadi ziehen
möchte ich nicht, aber ein bißchen drohen darf man ja.

Kommt auf den Kaufvertrag oder auf Absprachen unter Zeugen an und … ob überhaupt Geld auf der anderen Seite ist.

Während meiner Ausbildung habe ich gelernt, daß ich gegen
private Vertragspartner 4 Jahre das Recht habe, Mängel geltend
zu machen und nach meiner Ansicht liegt hier ein arglistig
verschwiegener Mangel vor (Vormieter hat in der Wohnung nicht
mehr gewohnt, Strom wurde abgestellt, Kühlschrank hat ggf.
geschimmelt, so daß das Essig nötig wurde) und ich hätte in
diesem Fall ein Recht auf Schadenersatz, d. h. ggf. Kaufpreis
für einen neuen Kühlschrank, weil eben der alte nicht mehr zu
benutzen ist?

Jetzt eine Frage aus juristischer Betrachtung. Wo willst Du Schadneersatz ableiten. In der Tatsache, dass Du offenbar etwas gekauft hast, was Du nicht gesehen hast ? Weshalb hast Du den Zustand vor dem Kauf und der ersten Zahlung nicht geprüft. Wenn die Wohnung unbewohnt, der Strom abgestellt war, so war es doch jederzeit vor dem Kauf möglich, den Zustand zu prüfen ? Ich würde - wenn Du keine vorsätzliche Täuschung nachweisen kannst - einen Schadenersatzanspruch verneinen.

Gruss Günter

Bitte gebt mir ein paar Tipps, ich hab eigentlich keinen Bock,
die halbe Küche doppelt zu bezahlen.

Hallo Günter,

vielen Dank für deine schnelle Antwort!

was Du da schilderst, klingt nicht gut. Du hast etwas
unbesehen gekauft. Hast Du einen schriftlichen Mietvertrag, in
welchem Dir der Zustand der Küche als Eigenschaft erklärt
wurede ?

Im Mietvertrag wurde vereinbart, daß die Wohnung sauber zu hinterlassen ist. Die Kücheneinrichtung gehört lt. Mietvertrag nicht zur Wohnung. Die Küche sieht gut aus, auch wenn sie billig ist. Einen Großteil werde ich wohl als Erfahrung abschreiben müssen, ist halt meine erste Wohnung.

Der Vermieter hat verlangt, daß bei der Übergabe der Wohnung
diese sauber ist.

Dann hättest Du Dich sofort an den Vermieter wenden müssen.
Dieser hätte den Vormieter auf seine Verpflichtung hinweisen
müssen, wobei er doch wohl die Wohnung übernommen hat. Wie
kannst Du deshalb feststellen, dass die Wohnung nicht sauber
ist, wenn der Vermieter die Wohnung angenommen hat.

Das Ganze war ein bißchen doof. Die Küche habe ich eine Woche vor Einzug schon bezahlt, ohne sie groß zu prüfen. Es ist vereinbart, daß der neue Mieter die Wohnung renoviert, was in der Folgewoche passiert ist. Am Wochenende drauf bin ich eingezogen. Als Zeuge, daß die Küche dreckig war, kann ich meine Mutter benennen.

Ich habe das Gefühl, dass Vermieter und Vormieter beide gleich
zu bewerten sind. Der Vermieter wusste doch von Anfang,
wahrscheinlich, wenn der Strom abgestellt wurde, gab es auch
Mietrückstände, hat der Vermieter nichts unternommen, weil er
sowieso nichts erreichen konnte, aber statt selbst tätig zu
werden, hat er Dich getäuscht und liess Dich die Arbeit
erledigen.

Das glaube ich nicht. Es war ebenfalls vereinbart, daß Strom und Gas abgemeldet und durch mich wieder angemeldet werden sollen, der Rest läuft über die Nebenkostenabrechnung. Mein Vermieter ist Privatperson und sehr fürsorglich… deshalb müßte ich mich schon sehr täuschen, wenn die beiden unter einer Decke stecken würden.

Jetzt wüßte ich gerne von jemandem neutralen, ob ich
theoretisch rechtlich eine Chance habe. Vor den Kadi ziehen
möchte ich nicht, aber ein bißchen drohen darf man ja.

Kommt auf den Kaufvertrag oder auf Absprachen unter Zeugen an
und … ob überhaupt Geld auf der anderen Seite ist.

Der Kaufvertrag erfolgte mündlich, Zeuge wiederum meine Mutter.

Jetzt eine Frage aus juristischer Betrachtung. Wo willst Du
Schadneersatz ableiten. In der Tatsache, dass Du offenbar
etwas gekauft hast, was Du nicht gesehen hast ? Weshalb hast
Du den Zustand vor dem Kauf und der ersten Zahlung nicht
geprüft. Wenn die Wohnung unbewohnt, der Strom abgestellt war,
so war es doch jederzeit vor dem Kauf möglich, den Zustand zu
prüfen ? Ich würde - wenn Du keine vorsätzliche Täuschung
nachweisen kannst - einen Schadenersatzanspruch verneinen.

Das ist nicht ganz korrekt. Die Wohnung war schon bewohnt, nur hat der Vormieter schon in der neuen Wohnung gewohnt. Grund: Kind und Partner. Die Möbel usw. wurden erst in der Woche vor der Renovierung ausgeräumt.

Oder ist das Ganze so hoffnungslos?

Kann ich bei Privatgeschäften vom Kaufvertrag aus diesem Grund zurücktreten?

Gruß

Marcus

Hallo Marcus,

vielen Dank für deine schnelle Antwort!

was Du da schilderst, klingt nicht gut. Du hast etwas
unbesehen gekauft. Hast Du einen schriftlichen Mietvertrag, in
welchem Dir der Zustand der Küche als Eigenschaft erklärt
wurede ?

Im Mietvertrag wurde vereinbart, daß die Wohnung sauber zu
hinterlassen ist. Die Kücheneinrichtung gehört lt. Mietvertrag
nicht zur Wohnung. Die Küche sieht gut aus, auch wenn sie
billig ist. Einen Großteil werde ich wohl als Erfahrung
abschreiben müssen, ist halt meine erste Wohnung.

Wenn die Wohnung sauber war und nur die Küche nicht, hättest Du den Vorbesitzer auffordern müssen, die Küche in einen ordnungsgemässen Zustand zu bringen.

Der Vermieter hat verlangt, daß bei der Übergabe der Wohnung
diese sauber ist.

Dann hättest Du Dich sofort an den Vermieter wenden müssen.
Dieser hätte den Vormieter auf seine Verpflichtung hinweisen
müssen, wobei er doch wohl die Wohnung übernommen hat. Wie
kannst Du deshalb feststellen, dass die Wohnung nicht sauber
ist, wenn der Vermieter die Wohnung angenommen hat.

Das Ganze war ein bißchen doof. Die Küche habe ich eine Woche
vor Einzug schon bezahlt, ohne sie groß zu prüfen. Es ist
vereinbart, daß der neue Mieter die Wohnung renoviert, was in
der Folgewoche passiert ist. Am Wochenende drauf bin ich
eingezogen. Als Zeuge, daß die Küche dreckig war, kann ich
meine Mutter benennen.

Ich habe das Gefühl, dass Vermieter und Vormieter beide gleich
zu bewerten sind. Der Vermieter wusste doch von Anfang,
wahrscheinlich, wenn der Strom abgestellt wurde, gab es auch
Mietrückstände, hat der Vermieter nichts unternommen, weil er
sowieso nichts erreichen konnte, aber statt selbst tätig zu
werden, hat er Dich getäuscht und liess Dich die Arbeit
erledigen.

Das glaube ich nicht. Es war ebenfalls vereinbart, daß Strom
und Gas abgemeldet und durch mich wieder angemeldet werden
sollen, der Rest läuft über die Nebenkostenabrechnung.

Ein solches Vorgehen ist absolut unüblich. Meist macht man eine Zwischenablesung und in Deinem Fall, wenn ich es richtig lese, bestand doch offensichtlich der Mietvertrag mit dem Vormieter bis zum Übergang auf Dich. Da macht man im Normalfall eine Ummeldung mit Ablesung.

Mein

Vermieter ist Privatperson und sehr fürsorglich… deshalb
müßte ich mich schon sehr täuschen, wenn die beiden unter
einer Decke stecken würden.

Nein, das meine ich nun nicht. Ich meinte, ob es sein kann, dass der Vermietrr sich auch úm nichts kümmert, wenn er es auf einen neune Mieter abwälzen kann.

Jetzt wüßte ich gerne von jemandem neutralen, ob ich
theoretisch rechtlich eine Chance habe. Vor den Kadi ziehen
möchte ich nicht, aber ein bißchen drohen darf man ja.

Kommt auf den Kaufvertrag oder auf Absprachen unter Zeugen an
und … ob überhaupt Geld auf der anderen Seite ist.

Der Kaufvertrag erfolgte mündlich, Zeuge wiederum meine
Mutter.

Jetzt eine Frage aus juristischer Betrachtung. Wo willst Du
Schadneersatz ableiten. In der Tatsache, dass Du offenbar
etwas gekauft hast, was Du nicht gesehen hast ? Weshalb hast
Du den Zustand vor dem Kauf und der ersten Zahlung nicht
geprüft. Wenn die Wohnung unbewohnt, der Strom abgestellt war,
so war es doch jederzeit vor dem Kauf möglich, den Zustand zu
prüfen ? Ich würde - wenn Du keine vorsätzliche Täuschung
nachweisen kannst - einen Schadenersatzanspruch verneinen.

Das ist nicht ganz korrekt. Die Wohnung war schon bewohnt, nur
hat der Vormieter schon in der neuen Wohnung gewohnt. Grund:
Kind und Partner. Die Möbel usw. wurden erst in der Woche vor
der Renovierung ausgeräumt.

Das ändert aber kaum etwas daran, dass Du einem Kauf getätigt hats und das Objekt des Kaufes vorher nicht kontrolliert hast. In einem Streitfall bist Du beweispflichtig, dass vereinbart wurde, wie die Wohnung zu übergeben ist. Ich sehe trotz der Ergänzungen wenig Chancen auf einen Sieg und ein Vergleich wird wahrscheinlich teuerer wie Deine bereits bestehender Schaden.

Oder ist das Ganze so hoffnungslos?

Kann ich bei Privatgeschäften vom Kaufvertrag aus diesem Grund
zurücktreten?

Du kannst den Vertrag anfechten. Aber Du musst beweisen, dass Dich der Verkäufer getäuscht hat. Dies ist oftmals nicht möglich.

Gruss Günter

Nochmal ich,

also… die Küche habe ich wie schon gesagt 1 Woche vor Einzug gekauft, der Vormieter ist danach in den Urlaub gefahren und war auch noch dort, als ich schon eingezogen war und die Küche reinigen mußte.

Als er aus dem Urlaub zurück kam, habe ich sofort versucht ihn zu erreichen und die Sache mit ihm zu klären… aber wie auch schon gesagt hat er nicht abgenommen und sich trotz ca. 15 Anrufen und 2 Ansagen auf seinem AB nicht gemeldet.

Deshalb war es nicht möglich, ihn sofort zur Tat schreiten zu lassen.

Mein Vermieter ist sehr sorgsam, was sein Eigentum angeht. Bei der Küche hat er sich aber herausgehalten, weil das eine Sache zwischen Vor- und Nachmieter ist.

Es war vereinbart, daß die Wohnung sauber zu übergeben ist, was an dem Kauftag nicht möglich war, da die Renovierungsarbeiten in Gange waren. Hätte ich aber nicht trotzdem ein Recht auf eine saubere Küche?
Die Schränke wurden schließlich nicht renoviert.

Alles etwas verworren, ich weiß. Aber bei 1000 € finde ich, daß es den Aufwand wert ist.

Gruß

Marcus

Geht doch in Ordnung,

es geht ja auch um einiges Geld bei Dir.

Selbstverständlich hast Du das Recht, dass Dir eine saubere Küche übergeben wird.

Hoffe, die Küche ist noch nicht ganz bezahlt, sonst müsstest Du wohl klagen und da wird es auf Deine Beweise ankommen.

Also Du könntest dann für das Putzen pro Stunde rd. 10 EURO berechnen. Wenn also nicht alles bezahlt sein sollte, teile dem Vorbesitzer mit, dass durch nicht ordnungsgemässe Übergabe ein Aufwand von xx Stunden zu jeweils 10 EUR , insgesamt xx EUR entstanden ist und die mit den Kosten aufrechnest und nur den Differenzbetrag überweisen wirst.

Ich muss Dich jedoch ausdrücklich auf das Prozessrisiko hinweisen, wenn Du Dich in einen Rechtsstreit begibst. Es wird dann auf die Beweise ankommen und auf den Richter, wem er mehr glaubt. Diese Rechtsfrage kann man wirklich nur mit „es kommt darauf an…“ und dem Hinweis auf das Risisko beantworten. Ich würde ohne Rechtsschutz keine gerichtliche Auseinandersetzung empfehlen.

Gruss Günter

also… die Küche habe ich wie schon gesagt 1 Woche vor Einzug
gekauft, der Vormieter ist danach in den Urlaub gefahren und
war auch noch dort, als ich schon eingezogen war und die Küche
reinigen mußte.

Als er aus dem Urlaub zurück kam, habe ich sofort versucht ihn
zu erreichen und die Sache mit ihm zu klären… aber wie auch
schon gesagt hat er nicht abgenommen und sich trotz ca. 15
Anrufen und 2 Ansagen auf seinem AB nicht gemeldet.

Deshalb war es nicht möglich, ihn sofort zur Tat schreiten zu
lassen.

Mein Vermieter ist sehr sorgsam, was sein Eigentum angeht. Bei
der Küche hat er sich aber herausgehalten, weil das eine Sache
zwischen Vor- und Nachmieter ist.

Es war vereinbart, daß die Wohnung sauber zu übergeben ist,
was an dem Kauftag nicht möglich war, da die
Renovierungsarbeiten in Gange waren. Hätte ich aber nicht
trotzdem ein Recht auf eine saubere Küche?
Die Schränke wurden schließlich nicht renoviert.

Alles etwas verworren, ich weiß. Aber bei 1000 € finde ich,
daß es den Aufwand wert ist.

Gruß

Marcus

Also,

bezahlt ist sie natürlich komplett (wie ich finde, daß es sich gehört).

Rechtschutz habe ich. Meinst du, daß ich den Kühlschrank abschreiben kann (rechtlich gesehen)?

Ist es strafbar, wenn ich eine Mahnung schreiben würde und den Betrag für den Kühlschrank plus Putzen verlangen würde?

Kann ich, um Druck auszuüben, einen Mahnbescheid zustellen lassen?

Beweise für die dreckige Küche habe ich natürlich keine, Zeugen könnte ich u. U. auftreiben… allerdings weiß ich nicht, ob die vor Gericht standhalten würden, weil ich am Umzugstag nur am Rande auf die Küche eingegangen bin.

Könnte ich über den Vermieter etwas erreichen? Der hat mir seine Loyalität bestätigt und mir aber gleichzeitig gesagt, daß ich die Küche eben erst bezahlen hätte sollen, nachdem ich eingezogen wäre…

Sehr vertrackt, das alles…

Danke, für deine Hilfe! Leider würde mir nicht mal mehr ein Ortstermin helfen, da der Kühlschrank im Müll und die Küche mitlerweile sauber ist… :frowning:

Gruß

Marcus

Hallo,

bezahlt ist sie natürlich komplett (wie ich finde, daß es sich
gehört).

Rechtschutz habe ich. Meinst du, daß ich den Kühlschrank
abschreiben kann (rechtlich gesehen)?

Ich gehe von der Tatsache aus, dass Du den Kühlschrank entsorgt hast, auf Anraten des Vermieters, der Voreigentümer sich hier mindestens auf das Recht der Nachbesserung berufen kann und da dies zwar nicht sofort möglich war, aber der Austausch trotzdem erfolgte, sehe ich kaum Chancen.

Ist es strafbar, wenn ich eine Mahnung schreiben würde und den
Betrag für den Kühlschrank plus Putzen verlangen würde?

Du musst eine Rechnung stellen, die Kosten auflisten. Ob er zahlt, ist eine andere Frage. Strafbar wird es erst, wenn Du drohst, wenn er die Rechnung nicht zahlt, würdest Du dies oder das tun.

Selbstverständlich kannst Du in einer Mahnung hinweisen, wenn der Betrag nicht überwiesen wird, würdest Du den Betrag im gerichtlichen Mahnverfahren beitreiben lassen.

Kann ich, um Druck auszuüben, einen Mahnbescheid zustellen
lassen?

Kanst Du schon, aber wenn er Einspruch erhebt, was zu erwarten ist, setzt Du mindestens vorab mal 150 - 200 EUR in den Sand, wenn Du keinen Erfolg hast.

Beweise für die dreckige Küche habe ich natürlich keine,
Zeugen könnte ich u. U. auftreiben… allerdings weiß ich
nicht, ob die vor Gericht standhalten würden, weil ich am
Umzugstag nur am Rande auf die Küche eingegangen bin.

Also, fehlen die Beweise. Auch die Zeugen. Ohne Beweise aber kein Urteil zu Deinen Gunsten.

Könnte ich über den Vermieter etwas erreichen? Der hat mir
seine Loyalität bestätigt und mir aber gleichzeitig gesagt,
daß ich die Küche eben erst bezahlen hätte sollen, nachdem ich
eingezogen wäre…

Sehr vertrackt, das alles…

Danke, für deine Hilfe! Leider würde mir nicht mal mehr ein
Ortstermin helfen, da der Kühlschrank im Müll und die Küche
mitlerweile sauber ist… :frowning:

So leid es mir tut, hacke die Sache als Erfahrung ab, schone Deine Nerven.

Gruss Günter

1 Like

Danke!!!
Vielen Dank, für deine Hilfe!

Ich werde dann weiter versuchen, die Sache außergerichtlich zu einigen.

Gruß und schönen Abend

Marcus