Hi!
Ich habe von meinem Vormieter die Einbauküche (ca. 3J) übernommen und einen Abschlag gezahlt. Der Vormieter gab an, daß der Kühlschrank mit Essig gereinigt wurde (sehr starker Geruch, fast nicht auszuhalten).
Der Vermieter hat verlangt, daß bei der Übergabe der Wohnung diese sauber ist.
Beim Einzug habe ich festgestellt, daß die Küche dreckig ist (in den Schubladen war wohl etwas ausgeschüttet und nicht weggewischt, die Arbeitsplatte war mit Flecken übersäht, der Herd war sicherlich auch nicht gereinigt worden, an den Backofen bin ich mit Stahlwolle und Scheuermittel ran… usw.)
Ich habe an meinem ersten Tag ca. 6 Std. an der Küche gearbeitet, alle Schubladen mehrfach gewischt, die Arbeitsplatte mit Schwamm und Allesreiniger bearbeitet, den Herd und Backofen gesäubert, Staub gewischt usw.
Der Kühlschrank stank immer noch nach Essig, meine Zwiebel ebenfalls (und geschmeckt hat sie auch nicht besser), also habe ich sie weggeschmissen und einen anderen Kühlschrank besorgt.
Dann hat mir der Vermieter mitgeteilt, daß der Strom nicht vom Vormieter abbestellt, sondern von den Stadtwerken abgeschaltet wurde. Er hat den Kühlschrank begutachtet und mir geraten, ihn schleunigst zu entsorgen, was ich dann auch getan habe.
In den folgenden Tagen habe ich versucht, meinen Vormieter telefonisch zu erreichen, leider ohne Erfolg (geht nicht dran). Mein Vermieter hat in einer anderen Sache mit ihm gesprochen und ihn gebeten, „die Sache“ mit mir zu klären. Ohne Erfolg.
Also habe ich ihm jetzt einen Brief per Einschreiben geschickt und die Hälfte des Abschlages für die Küche a) für Kühlschrank und b) für die Mühen der Reinigung zurück gefordert.
Jetzt wüßte ich gerne von jemandem neutralen, ob ich theoretisch rechtlich eine Chance habe. Vor den Kadi ziehen möchte ich nicht, aber ein bißchen drohen darf man ja.
Während meiner Ausbildung habe ich gelernt, daß ich gegen private Vertragspartner 4 Jahre das Recht habe, Mängel geltend zu machen und nach meiner Ansicht liegt hier ein arglistig verschwiegener Mangel vor (Vormieter hat in der Wohnung nicht mehr gewohnt, Strom wurde abgestellt, Kühlschrank hat ggf. geschimmelt, so daß das Essig nötig wurde) und ich hätte in diesem Fall ein Recht auf Schadenersatz, d. h. ggf. Kaufpreis für einen neuen Kühlschrank, weil eben der alte nicht mehr zu benutzen ist?
Bitte gebt mir ein paar Tipps, ich hab eigentlich keinen Bock, die halbe Küche doppelt zu bezahlen.
Gruß
Marcus