Mein Lebensgefährte steckt gerade mitten in seinem Scheidungsverfahren, für das er Prozesskostenhilfe bekommt.
Nun stellt seine Ex plötzlich eine (unverschämte) Liste mit Forderungen nach Hausratsgegenständen auf.
Vieles davon wollen und können wir nicht rausgeben.
Frage: Ist dieser auf uns zukommende Streit durch die PKH der Scheidung abgedeckt?
Hallo, sollte ein neues Verfahren dadurch anhängig werden denke ich muss auch erneut PKH beantragt werden.
Wenn es sich bei dem Hausrat um gemeinsames Gut handelt muss er, denke ich teilen. Auf jeden Fall beraten lassen.
WICHTIG
Viel Glück
MFg
Hallo Rosenrot
Ich weiss nicht, wie es in Deutschland geregelt ist. Auf jeden Fall denke ich, ist es die einzige vernünftige Lösung, nach einer gütlichen Einigung zu suchen. Oft sind es ja nicht wirklich wertvolle Dinge, um die sich so ein Streit dreht.
Ich würde unbedingt versuchen, sachlich zu bleiben. Am besten ganzes Inventar aufschreiben und zusammen versuchen, es einigermassen gerecht aufzuteilen.
Wenn beide das Gefühl haben, sie seien etwas zu kurz gekommen, ist wo die bestmögliche Lösung erreicht…
Musica
Sehr geehrte Faru ???
Erstens: Haben Sie bitte Verständnis, wenn ich die Unhöflichkeit einer fehlenden Ansprech- und Grußformel nicht toleriere.
Zweitens: Ich bin kein Rechtsanwalt, darf Ihnen simit auch keine Rechtlichen Ratscghläge erteilen.
Drttens: Ich meine, auch ein Rechtsanwalt wird Sie an ihren Lebensgefhrten verweisen. Was Sie vom Hausrat behalten, oder nicht behalten wollen, würde ich als Anmaßung einordnen.
Es tut mir Leid, aber da kann ich nicht weiterhelfen.
Das kann Dir ein Anwalt beantworten, ich bin Versicherungsexpertin.
Sorry für die späte Antwort, war im Urlaub.
Viel Glück!
Grüße Kristina
Moin moin,
sorry, einmal für die späte Antwort und einmal, weil ich dazu nicht viel sagen kann. Ich hab zwar auch PKH bekommen, aber wir haben uns nicht um den Hausrat gestritten, um die Teilung des sonstigen Vermmögens hingegen schon und dafür galt die PKH ebenfalls, also würde ich tippen, dass die PKH dies in deinem Fall auch abdeckt. Wobei du bei PKH doch einen Anwalt hast und diesem deine Frage stellen kannst.
Gruß Britta