Guten Abend!
Zu foldendem Anliegen hätte ich gerne einen Rat.
Ein Mietvertrag wird von 4 Personen (Wohngemeinschaft) unterzeichnet -> Personen A, B, C und D. Person D möchte nun aus dem gemeinsamen Mietvertrag austreten und teilt dieses den Personen A, B und C auch mit. Anfänglich stimmen die drei zu und unterzeichnen eine schriftliche Einverständniserklärung über den Austritt von Person D aus dem gemeinsamen Mietvertrag. Diese Austrittserklärung möchte der Vermieter bevor er einen Nachtrag zum Mietvertrag formuliert und die Mieterdaten ändert im Original vorliegen haben. Die Austrittserklärung wird dem Vermieter vorgelegt und dieser fertigt einen Nachtrag zum Mietvertrag an auf dem nochmals schriftlich der Mieterwechsel (Austritt von Person D) festgehalten ist. Nach einem großen Streit weigern sich allerdings die Personen A, B und C den vom Vermieter erstellten Nachtrag zu unterschreiben und äußern sich, dass sie dem Austritt von Person D nun nicht mehr zustimmen möchten.
Wie soll sich Person D nun verhalten? Eine schriftliche Zustimmung zum Austritt aus dem gemeinsamen Mietvertrag liegt ja vor, allerdings wird der offizielle Nachtrag zum Mietvertrag nicht unterzeichnet. Reicht das schriftliche Einverständnis der anderen Personen aus um aus der schuldnerischen Postione heraus zu kommen, wenn die verbleibenenen Bewohner A,B,C beispielsweise Miete und Co. nicht mehr zahlen wollen?
Danke für Tipps oder Hilfe
Gruß,
WGmenschin