Streit um Austritt aus dem WG-Mietvertrag

Guten Abend!

Zu foldendem Anliegen hätte ich gerne einen Rat.

Ein Mietvertrag wird von 4 Personen (Wohngemeinschaft) unterzeichnet -> Personen A, B, C und D. Person D möchte nun aus dem gemeinsamen Mietvertrag austreten und teilt dieses den Personen A, B und C auch mit. Anfänglich stimmen die drei zu und unterzeichnen eine schriftliche Einverständniserklärung über den Austritt von Person D aus dem gemeinsamen Mietvertrag. Diese Austrittserklärung möchte der Vermieter bevor er einen Nachtrag zum Mietvertrag formuliert und die Mieterdaten ändert im Original vorliegen haben. Die Austrittserklärung wird dem Vermieter vorgelegt und dieser fertigt einen Nachtrag zum Mietvertrag an auf dem nochmals schriftlich der Mieterwechsel (Austritt von Person D) festgehalten ist. Nach einem großen Streit weigern sich allerdings die Personen A, B und C den vom Vermieter erstellten Nachtrag zu unterschreiben und äußern sich, dass sie dem Austritt von Person D nun nicht mehr zustimmen möchten.

Wie soll sich Person D nun verhalten? Eine schriftliche Zustimmung zum Austritt aus dem gemeinsamen Mietvertrag liegt ja vor, allerdings wird der offizielle Nachtrag zum Mietvertrag nicht unterzeichnet. Reicht das schriftliche Einverständnis der anderen Personen aus um aus der schuldnerischen Postione heraus zu kommen, wenn die verbleibenenen Bewohner A,B,C beispielsweise Miete und Co. nicht mehr zahlen wollen?

Danke für Tipps oder Hilfe :smile:
Gruß,
WGmenschin

Hallo, kann leider nicht helfen. Viele Grüße

Hallo,
bin ja auch nur als Interessentin des Fachgebiets eingetragen und kann die Frage leider nicht beantworten
Gruß Frau Langstrumpf

Hi
klar reicht die aus, weil sicherlich, und da habe ich hoffentlich nicht was überlesen, die Austrittserklärung nicht mit einer Funktionsabhängigkeit mit der Änderung des Mietvertrags in Verbindung steht. D hat seine Hausaufgaben gemacht. Nur A,B, C nicht. Wobei das bei einer Kündigung sowieso grundsätzlich anders läuft. Die wirksamkeit einer Kündigung hängt nicht von einer Zustimmung ab es ist eine einseitige Willenserklärung. Einzig allein wird die Kündigung dadurch eingegrenzt( wirksamkeit ) wenn ein Zeitvertrag vorliegt. Denn da hätte sich D dazu verpflichtet auch die Zeit in anspruch zu nehmen und kann daher nicht vor raus kommen.
Gruß Peter

Vorab eine Frage:
Möchte Person „D“ auch aus der Wohnung ausziehen?
Wenn ja, genügt hier meines Erachtens nach eine einfache fristgerechte Kündigung.
Wenn nein, gestaltet sich die Sache etwas schwieriger. Ich denke, dann ist hier der Rat eines Fachanwaltes für Vertragsrecht gefragt.

Vorab erst einmal danke für Ihre Mühe!

Person D will auch ausziehen. Der Mietvertrag an sich bleibt im Rahmen einer studentischen Wohngemeinschaft weiter bestehen (mit Personen A, B, C) - so wird es dem Vermieter auch mitgeteilt und entsprechendes ist in der schriftlichen Einverständniserklärung festgehalten.

Danke für Ihre Mühe :smile:

Hallo

ich habe den Sachverhalt folgender Maßen aufgefasst. Unterm Strich. 4 Personen haben einen Mietvertrag geschlossen. Nach einem Streit mit dem D, sind A,B,C, nicht mit den vorliegenden Konditionen einverstanden und wollen nicht mit dem D kooperieren.

In der Sache folgendes.
Die Mietparteien sind Vermieter (L) und Mieter (A,B,C,D). In dem Fall bedeutet der Austritt, dass der Vertrag modifiziert wird. Die neuen Mietparteien heißen nun L und (A,B,C).

Der Nachtrag geht über die Austrittserklärung hinaus, sodass der Nachtrag genehmigt werden soll.

technische Fragen.(Insbesondere) Bei einem vorausgegangenen Streit besteht immer ein Vorleistungsrisiko, sodass eine neutrale Person eingeschaltet werden sollte zB ein Notar ($$$ beachten). Und oder Sicherheit hinterlegt.

Liebe Grüße

wenn Rechtsschutzversicherung nicht zahlt, zum amtsgericht gehen und Beratungshilfe beantragen. Voraussetzungen beachten (sind aber im INternet zu finden).

Guten Abend!

Zu foldendem Anliegen hätte ich gerne einen Rat.

Ein Mietvertrag wird von 4 Personen (Wohngemeinschaft)
unterzeichnet -> Personen A, B, C und D. Person D möchte nun
aus dem gemeinsamen Mietvertrag austreten und teilt dieses den
Personen A, B und C auch mit. Anfänglich stimmen die drei zu
und unterzeichnen eine schriftliche Einverständniserklärung
über den Austritt von Person D aus dem gemeinsamen
Mietvertrag. Diese Austrittserklärung möchte der Vermieter
bevor er einen Nachtrag zum Mietvertrag formuliert und die
Mieterdaten ändert im Original vorliegen haben. Die
Austrittserklärung wird dem Vermieter vorgelegt und dieser
fertigt einen Nachtrag zum Mietvertrag an auf dem nochmals
schriftlich der Mieterwechsel (Austritt von Person D)
festgehalten ist. Nach einem großen Streit weigern sich
allerdings die Personen A, B und C den vom Vermieter
erstellten Nachtrag zu unterschreiben und äußern sich, dass
sie dem Austritt von Person D nun nicht mehr zustimmen
möchten.

Wie soll sich Person D nun verhalten? Eine schriftliche
Zustimmung zum Austritt aus dem gemeinsamen Mietvertrag liegt
ja vor, allerdings wird der offizielle Nachtrag zum
Mietvertrag nicht unterzeichnet. Reicht das schriftliche
Einverständnis der anderen Personen aus um aus der
schuldnerischen Postione heraus zu kommen, wenn die
verbleibenenen Bewohner A,B,C beispielsweise Miete und Co.
nicht mehr zahlen wollen?

Danke für Tipps oder Hilfe :smile:
Gruß,
WGmenschin

Auch an Sie noch’mal ein Danke :smile: Mittlerweile hat es sich geklärt und die anderen Parteien kooperieren.

Hallo, ich glaube nicht das dieses Dokument ausreicht um bei Forderungen des Vermieters „raus“ zu sein. Zumindestens vor einem Richter. Ich rate den anteiligen Mietvertrag unter Einhaltung der gesetzl. Fristen zu kündigen und die bereits unterzeichnete Zustimmung der Mitbewohner beizulegen. Es liegt im Ermessen des Vermieters Deinem Auszug zuzustimmen. Die entstandenen Betriebskosten u Miete mußt Du natürlich bis zum Zeitpunkt des Auszugs weiterhin zahlen. Ebenso bei einer Nachforderung der BK für das Jahr 2010 (im Jahr 2011)
Hoffe ich konnte weiterhelfen

Auch an Sie noch’mal ein Danke :smile: Mittlerweile hat es sich
geklärt und die anderen Parteien kooperieren.

Bitte. Man muss auch der kleinen konflikte wegen aufpassen.

Wie gesagt, wenn Person D auch ausziehen will, reicht meines Erachtens nach eine fristgerechte Kündigung des Mietvertrages der Person D. Die anderen Personen - diese kündigen ja nicht - bleiben wohnen und auch Vertragspartner. Dies gilt natürlich nur, wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Ist eigentlich doch die gleiche Konstellation, wenn sich ein Ehepaar trennt (beide sind Mietvertragspartner) und einer behält die Wohnung.

Hallo D,

Du hast Glück, denn Du hast bereits das Einverständnis vorliegen. Darauf würde ich mich immer beziehen. Es kann Dich niemand draran hindern aus dem Mietverhältnis auszusteigen - zumal Du ja alles schriftlich hast.
Dem Vermieter liegt das Schreiben ja vor. Ich würde dem Vermieter aber nochmal klar betätigen ab wann Du ausziehst und dass Du nichts mehr bezahlst.
… oder zahlt Ihr gemeinsam die Miete ?

Nicht vergessen alle Zählerstände bei Auszug ablesen (Gas, Strom, Wasser), am besten mit dem Vermieter zusammen, damit die Nebenkostenabrechnung aufgeschlüsselt werden kann. Zimmerübergabe auch an Vermieter…

Mach Deinen Mitbewohnern klar,dass Du nichts mehr bezahlst und wenn es dumm läuft, der Mietvertrag komplett gekündigt wird - dann ist die Wohnung für alle weg…diesen Ärger wird sich jeder ersparen wollen.

Viele Grüße,
Mira

wenn der austretende vom vermieter nicht entlassen wird, hat er pech