Streit um den Erbteil an Immobilie

Meine verstorbene Mutter gehörte nach dem Tod ihres Vaters einer Erbengemeinschaft an welche zusammen ein Einfamilienhaus (mein Elternhaus) halten in dem ich z.Z. noch lebe.

Laut dem mir vorliegenden gemeinschaftlichen Erbscheins wurde auf Grund gesetzlicher Erbfolge meine Großmutter zu 1/2-Anteil und meine Mutter sowie ihre Schwester zu je 1/4-Anteil von meinem Großvater beerbt.
Meine Mutter hat ihrer Schwester den Erbteil (1/4) am Nachlass ihres Vaters abgekauft (Erbteilskaufvertrag liegt vor).
Berichtigung des Grundbuches anstelle meines Großvaters eingetragen sind meine Mutter sowie meine Großmutter als Eigentümer in ungeteilter Erbengemeinschaft zu je 1/2-Anteil.

Nun will meine Großmutter das Haus verkaufen.
Ich bin Alleinerbe (ohne Testament) meiner verstorbenen Mutter & mir stehen, wenn ich das richtig verstanden habe, doch 50% des Anwesens zu (?!).

Man will mir aber weiß machen das meine Mutter laut Grundbuchamt nur zu 1/8-Anteil eingetragen ist und man will mich mit 20% des Verkaufspreises abspeisen.

Wie ist in diesem Fall die Sachlage und wie sollte ich weiter vorgehen?

Was im Grundbuch steht (Miteigentumsanteile), kannst du beim Grundbuchamt selbst einsehen. Wenn ich den Fall richtig verstanden habe, befindest du dich derzeit in einer Erbengemeinschaft mit deiner Großmutter. Eine Erbengemeinschaft ist dazu da, alles schön aufzuteilen und zu regeln, sich „auseinanderzusetzen“, so dass die Erbengemeinschaft quasi erlischt, weil sie ihre Aufgabe erfüllt hat.

Verkaufen kann deine Großmutter das Haus theoretisch schon, aber sie könnte diesen Kaufvertrag nicht ohne deine Unterschrift erfüllen. Ohne deine Unterschrift würde sich an den Eigentumsverhältnissen nichts ändern. Das größere Problem liegt darin, dass sie eine Teilungsversteigerung beantragen kann. Dann würde das Grundstück zwangsversteigert. Oder sie verkauft ihren Miteigentumsanteil (dazu braucht sie deine Unterschrift zu keinem Zeitpunkt, auch nicht zur Übertragung des Miteigentumanteils), und der Erwerber beantragt die Teilungsversteigerung.

Du solltest dir sofort einen Anwalt oder eine Anwältin suchen. Noch besser: Ihr geht direkt zum Notar.

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Als Erbe hast Du das Recht auf Einsicht in das Grundbuch, und dieses Recht solltest Du zunächst mal nutzen. Dann kannst Du sehr schnell erkennen, was dort der Eintragungsstand ist, was als ggf. noch an Eintragungen fehlt, und wie sich nach aktuellem und ggf. noch zu berichtigendem Grundbuchstand die Eigentumsverhältnisse darstellen.

In einer ungeteilten Erbengemeinschaft können die Erben nur gemeinsam über den Nachlass verfügen. Also kann die Großmutter das Haus nicht alleine verkaufen. Sie könnte höchstens ihren Erbteil verkaufen, aber der Verkauf eines Erbteils an einen ansonsten unbeteiligten Dritten ist schwierig bis aussichtslos.

Bleibt die Versteigerung, die jeder Erbe grundsätzlich betreiben kann, die aber dann dazu führt, dass das Spiel zunächst mal Geld kostet, und am Ende der Erlös so lange beim Gericht liegen bleibt, bis sich die Erben entweder auf einen Verteilungsplan geeinigt haben, oder das Gericht aufgrund der Klage eines Erben, der einen Verteilungsplan vorgelegt hat, diesen bestätigt. D.h. wenn Dein Anteil in einem solchen von der Großmutter dem Gericht vorgelegten Verteilungsplan nicht richtig dargestellt ist, wird das Gericht den dann nicht bestätigen.

Grundsätzlich ist die Versteigerung allerdings immer die wirklich letzte und dümmste Idee. D.h. man sollte immer versuchen, diese zu vermeiden. Da die direkt Betroffenen oft zu stark emotional an dem Thema dran sind, ist auf allen Seiten ein Profi regelmäßig die bessere Lösung, wenn jemand nicht einsehen will, was nach Recht und Gesetz so drin ist, und was nicht.

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@Vatel

Erstmal danke für deine schnelle und hilfreiche Antwort :slight_smile:

Ja genau, Erbengemeinschaft steht auch auf dem (natürlich nicht von mir unterschriebenen) Vertrag des Maklers den man ohne mein Einverständnis involviert hat.

Es werden auch ohne mein Wissen/Erlaubnis Besichtigungen durch meinen Onkel mit potenziellen Käufern sowie mutwillig Zerstörungen des Objektes (Ausbau und nicht wieder instandgesetztes Tür-/Fensterelement der ehemaligen Druckerei im Erdgeschoss wegen Maschinenverkauf, sowie der Ausbau von Gas- und Wasserzähler weshalb das Haus jetzt vor sich hin gammelt) vorgenommen

Okay, aber ist jetzt noch eine Frage offen?

Nein, erstmal nicht. Dankeschön :blush:

Ich war mir nur nicht sicher wohin ich mich wenden muss

…Nachlassgericht, Notar, Grundbuchamt oder doch Anwalt

Vielen Dank euch beiden für euren fachkundigen und vor allem netten Rat.

Endlich mal keine Hater die nur stänkern :folded_hands:

Ja!
Klar kostet der Geld, aber wenn da bereits krumme Dinge abgezogen werden, dann würde ich keinesfalls zögern.

Du solltest sofort auch den Zustand der Immobilie dokumentieren, alte Fotos sichern, neue machen.

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Servus Jay kay, erstmal herzliches Beileid, wenn deine Mutter erst kürzlich verstorben ist.

Ansonsten: Nachlassgericht, um sich zu informieren.

Aber wenn der erbanteil jetzt das größte Problem ist???