Streit um die Bezahlung der Erdgrabstätte - wohnhaft im Landkreis München hat die Frau im Dez. 2011 eine Feuerbestattung erhalten und die Urne sollte auf Wunsch der Eltern in das Familiengrab in München beigesetzt werden. Weder die Eltern noch die Friedhofsverwaltung haben damals darauf hingewiesen, dass das Familien-Grab neu berechnet wird für die nächsten 25 Jahre. Der Preis für eine reguläre Urnenbestattung wurde bezahlt. Eine gewünschte Umsiedelung auf den Friedhof im Landkreis wurde wegen Totenruhe versagt . 2 Monate später erneute Absage wegen Urnenverfall !!! Urnenhersteller waren da allerdings anderer Meinung gewesen. Heute , am 09.04.2014 kam eine Mahnung vom 19.04.2012 für eine Erdgrabstätte ab der 2. Reihe + 50% mit Forderung über EUR 499,00 + Säumniszuschlag EUR 108,00 + Mahngebühr EUR 20,00. Grabberechtigte - das sind aber die Eltern der verstorbenen Frau.Ist diese Zwangsregelung rechtens. Was kann man dagegen tun?Wer kann da weiterhelfen? Jede Unterstützung wird dankbar angenommen . Mit freundlichen Grüßen
Redhans
Hallo!
Sag mal, ihr hattet doch einen Bestatter mit dem man alles absprechen konnte.
Und weiß nicht jeder, jede Bestattung ist ein neuer Vertrag über die Ruhezeit ?
Wenn Urne auf ein bestehendes Familiengrab soll, dann hat die Urne eine eigene Mindestruhezeit. Und da man das Familiengrab wohl nicht mehr teilen kann, muss auch das Familiengrab entsprechend verlängert werden.
Es geht doch nicht, Familiengrab läuft noch 7 Jahre, aber neue Urne muss dort 20 Jahre ruhen. Wie dass ?
Das ist doch völlig klar und einsichtig.
Zur geplanten Umbettung der Urne kann ich nichts beitragen. Mag sein, die Friedhofssatzung untersagt das nach bestimmter Frist,weil Urne i.d. R. dann transportunfähig ist.
mfg
duck313
Hallo duck313 - danke für die Antwort.
Der Bestatter hat auch nur über das Grab gesagt, das wird von der Friedhofsverwaltung separat geregelt.Und es weiß bestimmt nicht jeder alles über Verträge von Friedhöfen .
>>Das ist doch völlig klar und einsichtig
Hallo!
mal etwas zu lesen zu dem Thema Umbettung, wann ausnahmsweise erlaubt und wann nicht.
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/a…
Noch mal zum Fall.
Mir ist unverständlich wie es da überhaupt zu solchen Problemen kommen kann. Urne hat Ruhezeit und wenn alte Ruhezeit des Familiengrabes früher enden würde, dann muss das eben verlängert werden.
So wie auch ein neues Einzel-Urnengrab für 20 oder 25 J. erworben werden müsste.
Klar ist das Verlängern einer Familiengrabstelle mit 2,3 oder 4 Plätzen teurer als Einzelstelle.
Aber das weiß man doch !
MfG
duck313