Guten Tag Zusammen!
So – nachdem ich hier „nur“ viel gelesen habe, möchte ich jetzt aktiv euer Wissen in Anspruch nehmen. Es wäre schön, wenn mir jemand Rat auf Basis rechtlicher Grundlagen (und nicht subjektiver Meinung) geben könnte.
Folgendes Problem:
Wir (meine Freundin und ich) bauen eine Wohnung in ihrem Elternhaus um und wohnen aktuell noch in meiner Mietswohnung.
Neben vielen weiteren Gewerken standen u.a. auch 2 neue Bäder an. Die Aufträge wurden an eine Art „Bad-GU“ (Firma A) vergeben der seine weiteren AN koordiniert. Aus Budget-Gründen haben wir gewisse Leistungen aus dem Auftrag herausgenommen und bauseits selber erstellt.
Mit zu unseren Leistungen war die „Rohinstallation“ der Bäder – also Frisch- und Abwasserleitungen legen, Anschlüsse vorbereiten usw.
Diese Tätigkeit hat ein Freund (unentgeltlich) bei uns erledigt. Dieser Freund ist Monteur in einer Heizungsfirma (Firma B) und eigentlich hätte auch diese Firma den Auftrag für Lieferung der Heizkörper bekommen sollen. Vorab ging es aber um das benötigte Material für die Rohinstallation der Bäder – dieses Material hat der Geschäftsführer „B“ (also Chef meines Freundes) mündlich, bei uns Vorort für ca. 700,- bis max. 800,-EUR angeboten.
So war der Plan, mein Freund macht als Freundschaftsleitung die Dienstleistung und das Material (welches er mitbringt) beziehen wir von der Firma „B“. Auch für den Firmenchef war das OK, er gestattete sogar, dass er das Firmenauto (wegen Werkzeuge) nutzen könnte.
An diesem Termin nahm der Chef auch Maß für die benötigten Heizkörper. Leider warteten wir dann ca. 10 Wochen (trotz mehrfacher Nachfrage) auf unser Angebot. Das Angebot war leider was Anzahl und Typ betraf falsch und nicht wie damals besprochen…
Zu diesem Zeitpunkt zweifelten wir die Verlässlichkeit dieses Unternehmers „B“ an und vorsorglich baten wir unsere Badfirma „A“ auch um ein Angebot, welches prompt und zufrieden stellend eintraf.
Nachdem wir dem Chef „B“ meines Freundes eine Chance zur Nachbesserung gaben (nochmals Vorgabe – Anzahl, Typ) erhielten wir ein korrigiertes Angebot.
Schlussendlich beauftragten wir NICHT bei „B“, sondern bei der Bad-Firma „A“.
Es vergingen ca. 2 Monate und mein Freund installierte fleißig mit dem Material seines Chefs. Als der Chef über meinen Freund Kenntnis bekam, dass er den Auftrag für die Heizkörper nicht bekommt, reagierte er sehr verärgert und emotional.
Er schrieb mir eine Rechnung über mehr als 1.600,- EUR (inkl. 100,- Fahrtkosten und 250,- Pauschal für Werkzeugbereitstellung).
Ich widersprach schriftlich und wies darauf hin, dass die RG nicht wie damals besprochen und um Faktor 2 höher ausgestellt ist und bat um Korrektur.
Parallel informierte ich mich über den realistischen Materialeinsatz im Einkauf – dieser soll bei max. 600,- EUR für den Chef liegen. Somit will er „ohne echte erbrachte Leistung“ 1000,- EUR Marge an uns machen!
Ich rief Ihn an und bat um eine vernünftige Klärung und stellte Ihm unter Darstellung meiner Argumentation die Zahlung von max. 1000,- EUR in Aussicht.
Er lehnte ab und erklärte, dass er eine Mahnung / Mahnbescheid senden will.
So – dass ist die Story.
Nüchtern betrachtet sind vermutlich folgende Punkte wichtig:
- Ich habe leider kein schriftliches Angebot auf welches ich mich wirklich berufen kann.
- Er hat wiederum keinen schriftlichen Auftrag, keine Auftragsbestätigung und keinen unterschriebenen Lieferschein des Materials von mir.
- Wie kann ich, angeblich Ihn, für eine Wohnung beauftragt haben, wo ich weder Mieter noch Eigentümer bin?
- Auch wenn ich zur Materiallieferung zugestimmt habe, ist es sicher nicht mein Thema, wenn er als Unternehmer Betriebsmittel seinen Mitarbeiter in deren privaten Freizeit überlässt. Ich bezahle ja auch nicht das Leasing vom Pizza-Lieferanten!
Kann mir bitte jemand eine Einschätzung geben?
Wenn eine Mahnung eintrudelt werde ich erneut widersprechen, die Plausibilität in Frage stellen und um einen Beweis der Beauftragung der berechneten Position fordern.
Wenn ein Mahnbescheid kommt, lege ich Widerspruch ein und gehe zum Rechtsanwalt!
Oder sollte ich vorab ca. 800,- EUR (was ich ja akzeptieren würde) bezahlen?
Ist diese Streitigkeit in der Regel von einer klassischen Vollrechtsschutzversicherung gedeckt?
Ich wäre wirklich dankbar für konstruktives Feedback.
VG
Calvin0679