Hallo,
wir haben vor ein paar Jahren ein Grundstück gekauft. Da wir bauliche Veränderungen vornehmen lassen wollen, stellten wir nun bei der Vorabplanung auf dem Papier fest, dass unser Grundstück von den Nachbarn mitgenutzt wird. Auf der einen Grundstücksseite befindet sich eine 40cm dicke Mauer und von der anderen Nachbarseite eine ebenso breite Hecke. Die Mauer und Hecke bauten bzw. pflanzten die Nachbarn. Vermessungen unseres Grundstückes ergaben, dass sie sich auf unserem Grundstück befinden. Für unsere Grundstücksgröße zahlen wir jedoch die Grundsteuern. Wie ist zu verfahren, dass wir unser Grundstück entsprechend unseren Vorstellungen nutzen und verändern können? Vielen Dank für ihre Hilfe.
hallo,
genaues weiß ich nicht. Bauamt, Katasteramt oder im Rathaus nach fragen wer dort für zuständig ist.
MfG
Guten Tag @gold,
haben Sie die Vermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchführen lassen? Wenn ja, was hat denn dieser zum Sachverhalt gesagt? Haben Sie sich bereits mit dem Nachbarn über die Problematik unterhalten und wie hat sich Ihr Nachbar dazu geäüßert?
Wenn Sie mir mehr Infos geben, kann ich Ihnen einen Rat geben.
Gruß aus Hagen in Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Beratender Bauingenieur
Mitglied der Ing.-Kammer NRW
Moin, moin…
Grenzbefestigungen, Einfriedigungen, Grenzbepflanzung…Regelungen dazu stehen für NRW im Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW)… ansonsten hilft hier nur ein Gang zum Bauordnungsamt der Gemeinde und mal sehen, was der Bebauungsplan zu diesem Thema so sagt. Die Kollegen dort wissen mit Sicherheit, wie in Ihrem Fall zu verfahren ist.
Mit freundlichen Grüßen
Willy1301
Guten Tag,
zuerst mit den Nachbarn drüber sprechen. Schon gemacht? Falls ja: sind sie einsichtig und entgegenkommend? Falls ja: gemeinsam Lösungen suchen, am besten mit einer Mediation!
Falls nicht einsichtig: Bereitschaft zu einer Mediation erfragen. Falls nicht bereit, aber erst dann: Beratung durch Anwalt.
Gruß,
J. Lorenz
Pflanzen und Bäume auf Ihrem Grundstück gehören Ihnen. Sie können damit beleibig verfahren. Bauliche Einrichtungen, die ausschließlich aus einer Grunmauer bestehen und auf Ihrem Grundstück errichte wurden, sind wesentlicher Bestandteil Ihres Grundstücks und damit auch Ihr Eigentum. Anders wäre dies bei Überbauungen mit einem Baukörper, der z.T. auf Ihrem Grundstück ruht. Hier müßte über eine Überbaurente oder eine einmalige Abfindung für den Überbbau verhandelt werden. Sofern Ihnen die Mauer (nicht gemeinsame Grenzmauer auf der Grenze) auf Ihrem Grundstück nichts nüzt, forden Sie den Erbauer zum Rückbau auf.
Hallo,
das kann schwierig werden, da es auf die Dauer des Bestehens der Nutzung ankommt, weil hier eventuell ein Gewohnheitsrecht eingetreten sein kann.
Ich würde die anliegenden Nachbarn schriftlich, mit Terminsetzung zum Rückbau auffordern.
Wenn keine Einigung erzielt wird, besteht die Möglichkeit eine Überbaurente von den Nachbarn zu verlangen. Diese Überbaurenten sind im Allgemeinen sehr gering, da die Flächen sehr klein sind.
Wenn auch dieses nicht durchzusetzen ist, bleibt nur noch der Weg der Klage. Manchmal hilft aber auch schon ein Schreiben eines Anwalts.
Beste grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten
Rechtlich kannst du verlangen, dass die dein vermessenes Grundstück in vollem Umfang zur Verfügung steht.
Natürlich würde ich zuerst mit den betreffenden Nachbarn reden, vielleicht lässt sich eine Vereinbarung treffen.
Erfahrungsgemäß ist aber selten ein Nachbar freiwillig bereit, bereits lange bestehende Bebauungen oder oder Installationen zu entfernen. Bei der Hecke wäre das Problem nicht ganz so groß, doch ich bezweifle, daß eine Entfernung freiwillig erfolgen wird(Gewohnheitsrecht).
Ich würde die Nachbarn zuerst einmal freundlich darum bitten und abwarten wie sie reagieren.
Meist hilft dann nur der Klageweg und das führt dann vielleicht zu deinem Recht aber du hast zwei Feinde in der Nachbarschaft.
Beispiele gibt es davon zur Genüge.
Deshalb ist es bei einem Grundstückskauf angeraten, sie im Vorfeld schon von den von den genauen Grundstücksmaßen zu überzeugen anhand des Lageplans von dem Flurstück, meist erhältlich beim Katasteramt.
Das ist ja nun versäumt, denn im Vorfeld wäre die Klärung des Problems dem Verkäufer obliegend.
Es ist nicht einfach, hier den perfekten Rat zu geben.
Eigentlich ist der Verkäufer verantwortlich, daß das Grundstück dem entspricht, was du auf dem Kaufvertrag erworben hast (versteckte Mängel?)
Vernünftig miteinander reden um eine vernünftige Lösung zu finden, ist wohl in jedem Fall das Beste.
Das bedeutet Kompromisse für alle.
Ein Rechtsstreit ist immer unangenehm und erzeugt immer Kosten, egal wer sie letztendlich begleichen muss.
Das Einzige was kostenlos ist: der meist folgende Nachbarschaftskrieg.
Ich würde ich mir reiflich überlegen, wie ich zukünftig in Nachbarschaft leben will.
Gruß
Karlheinz
Hallo,
wir haben vor ein paar Jahren ein Grundstück gekauft. Da wir
bauliche Veränderungen vornehmen lassen wollen, stellten wir
nun bei der Vorabplanung auf dem Papier fest, dass unser
Grundstück von den Nachbarn mitgenutzt wird. Auf der einen
Grundstücksseite befindet sich eine 40cm dicke Mauer und von
der anderen Nachbarseite eine ebenso breite Hecke.